Neues aus dem Ländle

Neues aus dem Ländle

Windkraftanlage auf dem Dobel. © FächerNews, Andreas Kiefer

04. Januar 2023

Praxisleitfaden Windkraft veröffentlicht


Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte zu beschleunigen. Der jüngst veröffentlichte Praxisleitfaden Windkraft soll dabei helfen, die Genehmigungsverfahren schneller und effizienter zu realisieren.


Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikprojekte zu beschleunigen. Die dafür im Oktober 2021 eingesetzte „Taskforce Erneuerbare Energien“ hat die Projektdauer bei Windkraftanlagen mit wirksamen Maßnahmen bereits um fast drei Jahre verkürzen können. Bisher haben von der Idee bis zur Inbetriebnahme rund sieben Jahre vergehen können.

Gute Fortschritte erzielt
„Das dauerte natürlich viel zu lang“, sagte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker. „Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen und Treibhausgase spürbar einzusparen, brauchen wir in den nächsten Jahren beim Ausbau regenerativer Energien eine nie dagewesene Geschwindigkeit. Ich bin froh, dass wir mit der Task Force nun schon so gute Fortschritte haben erzielen können.“

Der jüngst veröffentlichte Praxisleitfaden Windkraft soll dabei helfen, die Genehmigungsverfahren schneller und effizienter zu realisieren. „Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung“, sagte Walker. Der Praxisleitfaden sei als „Living Document“ zu verstehen, der durch aktuelle Praxiserfahrungen regelmäßig weiter optimiert werden kann und soll. Diesen Prozess begleiten zukünftig die Stabsstellen Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) bei den Regierungspräsidien.

Der Praxisleitfaden wird den Vollzugsbehörden ausschließlich elektronisch über das Intranet der Gewerbeaufsicht zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten ihn auch die Vorhabenträger.


Zeitraum zwischen Projektankündigung und Antragstellung entscheidend
Neben dem Umweltministerium, Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien und der Genehmigungsbehörden waren auch die Projektierer in die Erarbeitung eingebunden. Ziel war die prozessorientierte Darstellung des Verfahrens mit den jeweiligen Tätigkeiten und Beteiligten in den einzelnen Verfahrensschritten.

„Die Arbeit in der Task Force war konzentriert und zielorientiert. Der Praxisleitfaden zeigt dies deutlich“, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie (BWE). Wenn alle 44 Genehmigungsbehörden im Land diesen nun zugrunde legen und die Projektträger ihn ebenso beachten, könne es zu einer neuen Verbindlichkeit in den Genehmigungsverfahren kommen. „Zusammen führen Projektmanagement, Termin- und Zeitkontrolle zu mehr Tempo, welches wir dringend benötigen“, fügte Axthelm hinzu. Gleichzeitig bleibe es bei der hohen Rechtssicherheit. Die Windenergie werde auch im Süden den entscheidenden Beitrag leisten, um die Energieabhängigkeit zu senken und Klimaneutralität zu erreichen. Axthelm betonte: „Der Praxisleitfaden kann ein Baustein sein, um den Zubau nun schnell zu dynamisieren.“

Ministerin Walker schloss sich diesen Worten an: „Da insbesondere der Zeitraum zwischen Projektankündigung und Antragstellung für ein stringentes Genehmigungsverfahren entscheidend ist, wurde neben dem eigentlichen Verfahren auch auf diesen Zeitraum ein besonderes Augenmerk gelegt, um da mehr Tempo reinzubringen.“



13. Oktober 2022

Bund und Länder einigen sich auf 49 Euro-Ticket


Der Bund und die Länder haben sich grundsätzlich auf einen Nachfolger für das 9 Euro-Ticket geeinigt. Bedingung bleibt aber, dass der Bund die Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr erhöht.


Die Verkehrsminister der Länder haben sich untereinander und mit dem Bund grundsätzlich auf die Einführung eines bundesweiten, digitalen 49-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verständigt. Bedingung bleibt aus Sicht der Länderminister aber, dass der Bund die Regionalisierungsmittel zur Finanzierung und Stabilisierung des ÖPNV deutlich erhöht. Darüber müssen als nächstes die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder entscheiden.


Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag nach der Verkehrsministerkonferenz in Bremerhaven: „Mit dem geplanten 49-Euro-Ticket wird der Zugang zum ÖPNV einfacher und günstiger. Waben und Zonen spielen dann keine Rolle mehr. Viele herkömmliche Tickets werden überflüssig. Das kann für den Umstieg auf den ÖPNV einen richtigen großen Schub geben und einen großen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr leisten. Hierfür braucht es aber zwingend auch ein gutes Angebot mit Bussen und Bahnen. Dazu ist eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel unerlässlich. Das Eine ohne das Andere funktioniert nicht.”


13. Oktober 2022

Zweifel an der Sicherheit von CBD-Produkten


Bisher liegt noch für kein CBD-Produkt eine erforderliche Zulassung vor. Trotzdem ist das Angebot an CBD-Produkten in Deutschland groß und vielfältig. Es gibt berechtigte Zweifel daran, dass diese Produkte als Lebensmittel sicher sind. Das Verbraucherschutzministerium rät daher dringend vom Konsum dieser Produkte ab.


„Derzeit angebotene CBD-haltige Erzeugnisse, ob als Nahrungsergänzungsmittel, CBD-Öl, Aromaöl oder Mundspray bezeichnet, unterliegen als Lebensmittel dem Schutzgedanken der europäischen Verordnung für neuartige Lebensmittel. Die erforderliche Zulassung liegt bisher für kein einziges CBD-Produkt vor. Unternehmer, die CBD-Erzeugnisse dennoch verkaufen, verstoßen gegen geltendes Recht“, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister, Peter Hauk am Mittwoch, 5. Oktober 2022 in Stuttgart, mit Verweis auf eine Mitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit der Erzeugnisse anhand der Unterlagen der Unternehmen prüfen muss.

Trotzdem ist das Angebot an CBD-Produkten in Deutschland groß und vielfältig. Bundesweit wollen Unternehmen vom Boom der Lifestyle-Produkte profitieren. Teilweise sind sie sich der Rechtslage nicht bewusst. Etliche versuchen allerdings, durch kreatives Gestalten der Produktinformationen zu ihren Erzeugnissen diese den Maßnahmen der jeweiligen Länderbehörden zu entziehen.

CBD vermutlich nicht harmlos
„CBD ist vermutlich nicht so harmlos, wie vor allem im Internet und den sozialen Medien dargestellt wird. Nebenwirkungen wie bei einem Arzneimittel können für ein Lebensmittel nicht akzeptiert werden“, warnte der Minister. Die EFSA habe zahlreiche Datenlücken zu gesundheitlichen Auswirkungen, beispielsweise auf die Fortpflanzung oder die Leber, festgestellt, die geschlossen werden müssten, bevor die für eine Zulassung notwendigen Bewertungen weitergeführt werden könnten. Die Sicherheit von CBD als neuartiges Lebensmittel könne ohne weitere Studien nicht festgestellt werden.

„Es ist zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher richtig, dass neuartige Lebensmittel vor dem Inverkehrbringen einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden müssen, und daher nicht zu dulden, dass Unternehmen das hierzu geltende Recht nicht beachten“, so Minister Hauk. Er unterstütze daher entsprechende Kontrollen der Lebensmittelüberwachung bei Anbietern von CBD-Produkten und wünsche sich dies auch bundesweit.

Unter den Lebensmittelbegriff fallen nach Lebensmittelrecht nicht nur Erzeugnisse, die zum Verzehr bestimmt sind, sondern auch solche, bei denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie aufgenommen werden, beispielsweise als „Aromaöl“ oder „Mundspray“ deklarierte Produkte.

Zulassung als neuartiges Lebensmittel ist verpflichtend
Aufgrund der zahlreichen im Internet veröffentlichten oder über die sozialen Netzwerke verbreiteten Informationen und Hinweisen an Verbraucherinnen und Verbrauchern ist zu erwarten, dass solche Produkte von Verbrauchern aufgenommen werden. Gemäß den lebensmittel­rechtlichen Vorschriften, die eine weite Auslegung des Lebensmittelbegriffs beinhalten, werden solche Produkte ebenfalls als Lebensmittel angesehen.

Für CBD-haltige Erzeugnisse ist es erforderlich, dass ein Unternehmen vor dem Inverkehrbringen einen Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels (Novel Food) bei der Europäischen Kommission stellt, da CBD vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem europäischen Lebensmittelmarkt vertreten war.

Im Rahmen des Verfahrens muss der Antragsteller die Sicherheit des Erzeugnisses belegen. Die Zulassung eines CBD-Produkts konnte bisher noch nicht erfolgen, da unter anderem die Sicherheitsbewertung noch für keines der Produkte abgeschlossen werden konnte. Die Verfahren sind derzeit angehalten.

Die EFSA hat im Juni 2022 die laufenden Zulassungsverfahren zunächst angehalten. Sie teilte dazu mit, sie habe eine Reihe von Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD ermittelt, beispielsweise auf die Fortpflanzung und auf die Leber, und festgestellt, dass die zahlreichen Datenlücken zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen geschlossen werden müssten, bevor diese Bewertungen weitergeführt werden könnten. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass die Sicherheit von CBD als neuartiges Lebensmittel nicht festgestellt werden kann. Zunächst sind weitere Studien erforderlich.



© Bundesregierung/Sandra Steins

13. Oktober 2022

Maßnahmen für beschleunigten Wohnungsbau erarbeitet


Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat zahlreiche Maßnahmen für einen beschleunigten Wohnungsbau erarbeitet. Die Bauministerkonferenz begrüßt dies und wird auf einer Sonderkonferenz die Ergebnisse aufgreifen.



Die Bauministerkonferenz begrüßt, dass das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ zahlreiche Maßnahmen für einen beschleunigten Wohnungsbau erarbeitet hat. Den derzeit außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen kann nur erfolgreich begegnet werden, wenn alle am Wohnungsbau Beteiligten erhebliche Anstrengungen unternehmen, ihre Kräfte bündeln und sich eng abstimmen.

Die Bauministerinnen und Bauminister der Bundesländer haben von Anfang an das Bündnis konstruktiv begleitet und haben mit insgesamt vier Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen aktiv an den Ergebnissen des Bündnisses mitgearbeitet.

Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Länder und Kommunen für den Wohnungsbau in Deutschland und für die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ ist eine enge Zusammenarbeit mit den für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Ministern der Länder und den in den Kommunalen Spitzenverbänden organisierten Kommunen wichtig. Zugleich müssen – unter anderem auf Bundesebene – die notwendigen gesetzlichen, finanziellen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Bauministerkonferenz wird sich – voraussichtlich Ende November 2022 – zu einer Sonderkonferenz treffen und die vom Bündnis erarbeiteten und vorgeschlagenen Maßnahmen aufgreifen.

Guter Förderrahmen von Seiten des Bundes erforderlich
Nicole Razavi, Bauministerin des Landes Baden-Württemberg und Vorsitzende der Bauministerkonferenz, sagte: „Wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass der Motor beim Wohnungsbau nicht ausgeht. Wir Länder nehmen dabei unsere Verantwortung wahr. Damit mehr Wohnungen entstehen, braucht es vor allem einen auskömmlichen und verlässlichen Förderrahmen von Seiten des Bundes.“

Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärte: „Hamburg unterstützt die Maßnahmen für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive, insbesondere auch das ambitioni aerte Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert, zu errichten. Grundlage für eine erfolgreiche Wohnungsbaupolitik sind konkrete Ziele, die von starken Partnern gemeinsam getragen werden. Das nun abgeschlossene Bündnis bezahlbarer Wohnraum ist eine gute Grundlage und ein großer Erfolg für die Bundesbauministerin. Hinter uns liegen viele Wochen der gemeinsamen Arbeit, der Diskussion, der Priorisierung, aber vor allem auch der Einigung. Dieser Prozess war in seiner Ernsthaftigkeit und inhaltlichen Tiefe sehr beeindruckend. Im Kreis der Länder werden wir in der noch für dieses Jahr geplanten Sonder-Bauministerkonferenz beraten, wie die im Bündnis getroffenen Vereinbarungen zeitnah und konsequent umgesetzt werden können.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sagte: „Steigende Heiz- und Strompreise, anziehende Baupreise, Engpässe bei Baumaterialien und Handwerksfirmen, steigende Zinsen, hohe Inflation, unklare bundespolitische Vorgaben zur Förderung der Energieeffizienz bei Gebäuden: Derzeit prasselt nahezu alles auf den Wohnungsmarkt ein. In unsicheren Zeiten braucht es sichere Rahmenbedingungen.“



13. Oktober 2022

Fachtagung „Französisch unterrichten an Realschulen und Gemeinschaftsschulen“


Die Fachtagung „Französisch unterrichten an Realschulen und Gemeinschaftsschulen“ motiviert zu noch mehr Miteinander der Lehrkräfte. Lehrkräfte sind Brückenbauer über den Rhein und leben die deutsch-französische Freundschaft.


Ganz im Zeichen der Partnersprache Französisch, von Mobilitätserfahrungen und interkulturellem Wissen stand die Fachtagung „Französisch unterrichten an Realschulen und Gemeinschaftsschulen“. Die Veranstaltung fand nach zwei pandemiebedingten Absagen nun in Präsenz unter dem Motto „Ensemble, c´est tout“ am 12. Oktober 2022 in Offenburg statt. Sie wurde gemeinsam vom Kultusministerium und dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ausgerichtet. Etwa 100 Französischlehrkräfte von Realschulen und Gemeinschaftsschulen haben sich bei der Tagung getroffen und die Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung genutzt. Zur Vernetzung haben das ZSL und das Kultusministerium auch einen Moodle-Kurs eingerichtet, der es Lehrkräften ermöglicht, Materialien zu teilen und über die Fachtagung hinaus in Kontakt zu bleiben.


„Am Oberrhein begegnen sich Menschen beider Länder täglich bei der Arbeit, in der Freizeit und beim Einkaufen. Ein gutes Miteinander erfordert da nicht nur die sprachliche Verständigung, sondern auch ein interkulturelles Bewusstsein für die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede zwischen uns und unseren Nachbarn“, sagte Staatssekretär Volker Schebesta. In diesem Zusammenhang würdigte er die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte: „Für mich sind Sie die Botschafterinnen und Botschafter der französischen Sprache und die Brückenbauer über den Rhein, die die ‚amitié franco-allemande‘ (deutsch-französische Freundschaft) jeden Tag neu mit Leben füllen.“


Zu Fachfragen in Seminaren ausgetauscht

Neben dem Staatssekretär des Kultusministeriums hat auch der neu ernannte französische Generalkonsul für Baden-Württemberg, Gaël de Maisonneuve, ein Grußwort an die Lehrkräfte gerichtet. Im Anschluss hat Prof. Dr. Jürgen Mertens von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg den Lehrerinnen und Lehrern über verschiedene Ansätze berichtet, wie der Französischunterricht noch anschaulicher und motivierender gestaltet werden kann. Die folgenden Seminare beschäftigten sich – dem Motto des Vortrags folgend – mit Ideen für einen noch kreativeren und lebendigeren Unterricht.
 
Hierzu gab es einen Workshop zu Spielen, die in Französisch eingesetzt werden können, zum Lesen und Gestalten von Comics oder zum digitalen Unterrichten. Aber auch die Frage, wie der Sprachanteil im Unterricht erhöht werden kann oder wie die Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen vorbereitet werden können, war Thema von Seminaren. Während des Nachmittags hatten die Französischlehrkräfte der Realschulen und Gemeinschaftsschulen zudem die Gelegenheit, auf einem „Markt der Möglichkeiten“ mit zahlreichen Akteuren ins Gespräch zu kommen. An Infoständen präsentierten sich deutsch-französische Kultureinrichtungen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Schulen in Baden-Württemberg und dem Elsass, das
Deutsch-Französische Jugendwerk, Erasmus+ sowie Schulbuchverlage.


Französisch an Realschulen und Gemeinschaftsschulen

Das Fach Französisch kann an Realschulen und Gemeinschaftsschulen als Wahlpflichtfach ab Klasse 6 als zweite Fremdsprache gewählt werden. In Klasse 10 findet dann die Abschlussprüfung auch im Wahlpflichtfach (mündlich und schriftlich) statt.



13. Oktober 2022

Land fördert Technologietransfermanager


Das Land fördert Technologietransfermanagerinnen und -manager in allen Regionen Baden-Württembergs

mit weiteren 2,1 Millionen Euro.


Um den Technologietransfer in Baden-Württemberg weiterhin gezielt zu stärken, fördert das Wirtschaftsministerium auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Beschäftigung von regionalen Technologietransfermanagerinnen und -managern bei den Kammern und regionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen.

„Der Bedarf an Innovationen war nie größer als heute“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Die Experten leisten einen überaus wichtigen Beitrag. Sie unterstützen die Unternehmen dabei, neue Wege einzuschlagen und in innovative Produkte zu investieren.“


Zwölf Kammern und Einrichtungen ausgewählt
In einer ersten Förderrunde wurden zwölf Kammern und Einrichtungen ausgewählt, die insgesamt 18 Technologietransfermanagerinnen und -manager beschäftigen. Die im aktuellen Förderaufruf ausgewählten Kammern und regionalen Wirtschaftseinrichtungen stammen aus allen Regionen Baden-Württembergs, was eine flächendeckende Beratungsleistung ermöglicht. In Summe erhalten die geförderten Einrichtungen bis Mitte 2025 rund 2,1 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ein daran anschließender zweiter Förderaufruf ist angedacht.

Das Ziel der Technologietransfermanagerinnen und -manager ist es, Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie von Unternehmen untereinander zu initiieren und damit die Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in neue Produkte und Verfahren zu fördern. Darüber hinaus entwickeln sie Transferstrategien für die jeweilige Region und etablieren dazu passende Instrumente für den Technologietransfer.

Bereits in der vergangenen EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 haben mehr als 25.000 Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land von der Förderung der Tätigkeit der Technologietransfermanagerinnen und -manager profitiert.



© Innenministerium Baden-Württemberg

13. Oktober 2022

76,6 Millionen Euro für Breitbandausbau


Innenminister Thomas Strobl hat weitere 47 Förderbescheide an Kommunen in ganz Baden-Württemberg übergeben. Schnelles flächendeckendes Internet sichert die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Landes.


„Wir kommen unserem Gigabitziel und einer flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet in Baden-Württemberg immer näher. Mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur stellen wir die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Denn nur mit dem schnellen Internet bleiben wir auch in Zukunft Spitzenreiter bei den Innovationen. Als verlässlicher Partner der Kommunen investiert das Land kontinuierlich und zielgerichtet in gigabitfähige Zukunftstechnologie“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bei der Übergabe von Breitband-Förderbescheiden in Stuttgart.

Insgesamt hat Digitalisierungsminister Thomas Strobl 47 Zuwendungsbescheide für 24 Zuwendungsempfänger aus 15 Landkreisen in Höhe von 76.641.641,67 Euro übergeben. Mit diesen Förderanträgen werden 16.101 neue Teilnehmeranschlüsse entstehen. Darunter fallen 40 Schulanschlüsse, 1.512 Anschlüsse für Gewerbebetriebe, fünf Häfen und 211 Anschlüsse für öffentliche Einrichtungen.

Sicherung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit
„Mit Blick auf die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist es wichtig, dass der Ausbau des schnellen Internets rasch erfolgt. Denn ohne eine leistungsfähige digitale Infrastruktur kann eine erfolgreiche Digitalisierung nicht gelingen. Sie ist ihr Rückgrat und damit die grundlegende Voraussetzung, um den digitalen Wandel zu ermöglichen und aktiv mit zu gestalten. Jede Entscheidung, die in den Landkreisen und Kommunen für den Ausbau des schnellen Internets getroffen wird, ist eine mutige und weitsichtige Weichenstellung“, betonte Digitalisierungsminister Strobl.

Auf dem Weg zur flächendeckenden Versorgung mit schnellem Internet kommt Baden-Württemberg immer schneller voran. Seit 2016 wurden für 3.170 kommunale Förderprojekte vom Land 1,69 Milliarden Euro und vom Bund weitere 1,84 Milliarden Euro, zusammen rund 3,53 Milliarden Euro, zur Verfügung gestellt (Stand 1. September 2022). Die Zahl der Haushalte und gewerblichen Nutzer, die mit schnellem Internet versorgt sind, steigt kontinuierlich. In Baden-Württemberg verfügen 88,9 Prozent der Haushalte über einen Internetanschluss mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s). Im Gigabit-Bereich verfügen derzeit 59,5 Prozent der Haushalte über einen Anschluss von 1.000 Mbit/s.

Flächendeckende Breitbandinfrastruktur bis 2025 als Ziel
„Die Anforderungen an die digitale Infrastruktur werden weiter steigen. Der Breitbandausbau ist, wie alle anderen Infrastrukturen auch, wie Ausdauersport, der uns keine Verschnaufpause gönnt. Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2025 eine flächendeckende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur im Land auf den Weg zu bringen. Wir sind auf einem guten Weg und genauso kraftvoll soll es weitergehen – dafür müssen wir alle an einem Strang ziehen: Land, Bund, Kommunen und Telekommunikationsunternehmen“, so Thomas Strobl.

Ausbau der weißen und grauen Flecken
Vielerorts werden mit dem Ausbau der grauen Flecken schon die nächsten Schritte geplant. Das Antragsaufkommen der Grauen-Flecken-Anträge hat seit Sommer 2022 deutlich zugenommen. Digitalisierungsminister Thomas Strobl hat sich in den vergangenen Jahren auf unterschiedlichsten Ebenen dafür eingesetzt, dass nicht nur eine Förderung der sogenannten weißen Flecken, sondern auch der grauen Flecken möglich ist. Die Förderrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (Verwaltungsvorschrift (VwV) Gigabitmitfinanzierung) (PDF) trat am 30. September 2021 in Kraft und kofinanziert mit 40 Prozent das Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes. Es sind somit sämtliche Gebiete förderfähig, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen. Die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s fällt Anfang des Jahres 2023 weg und es werden alle Gebiete förderfähig, in denen keine Glasfaseranbindung besteht.




Schloss Heidelberg, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

26. April 2022

Bayaz auf Schlössertour in Heidelberg und Mannheim


Auf seiner Schlössertour hat Finanzminister Dr. Danyal Bayaz zwei Monumente des Landes besucht: das Schloss Heidelberg und das Barockschloss Mannheim. Die Staatlichen Schlösser und Gärten setzen auf die Erweiterung der digitalen Wissensvermittlung und den Ausbau des barrierefreien Angebots.


Finanzminister Dr. Danyal Bayaz setzte am 27. April 2022 seine Schlössertour fort. Sein Weg führte ihn in die Kurpfalz, zunächst zu Schloss Heidelberg und anschließend zum Barockschloss Mannheim.

Finanzminister Dr. Bayaz sagte: „Schloss Heidelberg und Schloss Mannheim sind Perlen der Kurpfalz. Wir erhalten und pflegen sie. Wir wollen dabei auch das digitale Angebot für unsere Gäste erweitern. Etwa mit einer multimedialen Tour und einer App, die die Geschichte des Schlossgartens und des berühmten Hortus Palatinus lebendig macht."

Barrierefreies Angebot wird ausgebaut
Auch das barrierefreie Angebot wird ausgebaut, um möglichst allen Menschen den Zugang zu Schloss Heidelberg zu ermöglichen. Für mobilitätseingeschränkte Gäste sollen die Wege auf dem Schlossgelände verbessert werden. Geplant ist zudem ein rollstuhlgerechter Weg von der Bergbahn bis zum Frauenzimmerbau. Schloss Heidelberg zählt zu den Top-Zielen der Staatlichen Schlösser und Gärten. Vor Corona strömten jedes Jahr mehr als eine Million Menschen in den einstigen Stammsitz der Kurfürsten von der Pfalz.

Am Nachmittag besucht Minister Dr. Bayaz das Barockschloss Mannheim. Die Residenz des Kurfürsten Carl Theodor von der Pfalz zählt zu den größten barocken Schlössern Europas. Sie feierte 2020 ihren 300. Geburtstag. Das Barockschloss Mannheim ist ein herausragendes Beispiel für die digitale Wissensvermittlung der Staatlichen Schlösser und Gärten. So können Besucherinnen und Besucher einen verloren gegangenen Raum mit Virtual-Reality-Brillen wieder erleben: das prächtige Paradeschlafzimmer von Kurfürst Carl Philipp.



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Verloren gegangen Schätze zum digitalen Leben erwecken
Finanzminister Dr. Bayaz betonte: „Das neue virtuelle Besuchsangebot im Schloss Mannheim ist ein Leuchtturmprojekt. Wir wollen verstärkt verloren gegangene Schätze wieder zum digitalen Leben erwecken.“


Im November 2020 kam als weiterer digitaler Baustein die neue App „Monumente BW“ hinzu. Hier können sich die Schlossgäste eine Erlebnistour durch das Barockschloss herunterladen. Die multimediale Tour führt zum repräsentativen Treppenhaus und zu den Prunkräumen im Obergeschoss.

62 Monumente von der Kurpfalz bis an den Bodensee und von Hohenlohe bis an den Hochrhein gibt es in Baden-Württemberg.


Karlsruher Schloss, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

13. April 2022

Badisches Landesmuseum erhält „Sammlung Gallinek”


Das Land hat die wertvolle „Sammlung Gallinek“ für das Badische Landesmuseum erworben. Die Objekte, welche zuvor als nationalsozialistisches Raubgut an die Erben restituiert wurden, sollen am „Internationalen Tag der Provenienzforschung” der Öffentlichkeit vorgestellt werden.


Dem Land Baden-Württemberg ist es gelungen, die Sammlung Gallinek dauer­haft für das Badische Landesmuseum zu sichern. Die Sammlung des 1865 in Breslau geborenen und 1940 in Baden-Baden verstorbenen jüdischen Kunst­sammlers Dr. Ernst Gallinek besteht aus 466 historischen Porzellanobjekten, Portraitminiaturen und Tapisserien. Das Land hat diese im Jahr 2020 als nationalsozialistisches (NS) Raubgut an die recht­mäßigen Erben restituiert; die Sammlung befand sich seitdem als Dauerleihgabe im Museum. Am „Internationalen Tag der Provenienz­forschung” wird die Sammlung nun der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Der Ankauf ist ein Glücksfall für das Land, da es sich um eine außergewöhnliche und besonders wertvolle Sammlung handelt”, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski bei der Präsentation in Karlsruhe. Der Erwerb der Sammlung erfolgte mit Mitteln der landeseigenen Museumsstiftung Baden-Württemberg in Höhe von 1,5 Millionen Euro und der Kulturstiftung der Länder in Höhe von 300.000 Euro.

Präzise Erforschung der Geschichte
Grundlage für die Restitution und für den anschließenden Ankauf war die präzise Erforschung der Geschichte der Sammlung. „Provenienzforschung ist für uns eine kulturpolitische Aufgabe von höchster Priorität wie auch eine ethische Verpflichtung: Die Landesregierung ist sich ihrer historischen Verantwortung bewusst, Kulturgüter, die den Verfolgten des Nazi­regimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben. Wenn es – wie in diesem Fall – gelingt, Objekte rechtmäßig von den Erben zu erweben, ist dies von ganz besonderer Bedeutung”, betonte Petra Olschowski.

Bereits seit Ende 2009 beschäftigt das Land drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Bereich der Provenienzforschung an der Staatsgalerie Stuttgart, am Badischen Landesmuseum und an der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe. Dadurch konnte eine deutliche Professionalisierung der einschlägigen Forschung in Baden-Württemberg erreicht und zahlreiche Provenienzen aufgeklärt werden. Mit der Verstetigung der Stellen im Jahr 2015 war Baden-Württemberg bundesweit das erste Land, das Dauerstellen für die Provenienzforschung eingerichtet hat.

„Die Sammlung Dr. Ernst Gallinek ist ein seltenes Zeugnis der Tätigkeit von privaten Sammlern der Zwischenkriegszeit. Kaum eine dieser Sammlungen ist in ihrer Gesamtheit erhalten. An ihrem Beispiel, die eng mit der Geschichte des Badischen Landesmuseums verknüpft ist, lässt sich auch beispielhaft die Geschichte NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunst und die Rolle der deutschen Behörden und Museen seinerzeit erzählen. Wir freuen uns, mit unserer Förderung den Ankauf von 14 einzigartigen Objekten zu ermöglichen”, sagte Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder.

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Sammlung wird dauerhaft im digitalen Katalog präsentiert
„Nach der Restitution der Sammlung Gallinek, ist es nun ein großer Erfolg, dass die Sammlung als Konvolut im Museum verbleiben kann. Damit bewahrt das Land Baden-Württemberg ein wichtiges kulturelles Erbe für das Museum. Es war uns ein großes Anliegen, die Sammlung als Ganzes zu übernehmen, um an den Sammler und an das ihm und seiner Familie angetane Unrecht zu erinnern. Wir werden dafür Sorge tragen, die Provenienzgeschichte der Sammlung Gallinek auch in die Zukunft transparent darzustellen”, so Prof. Dr. Eckart Köhne, Direktor des Badischen Landesmuseums.

Die Porzellanobjekte der Sammlung Gallinek wurden digitalisiert und sind im Digitalen Katalog des Badischen Landesmuseums öffentlich zugänglich. Auch auf der landeskundlichen Informationsseite LEO-BW sowie in der Deutschen Digitalen Bibliothek und in Europeana können die Objekte künftig eingesehen werden. Die wissenschaftliche, dokumentarische und digitale Bear­bei­tung der Sammlung fördert das baden-württembergische Kunstministerium mit Sondermitteln in Höhe von 65.000 Euro.


Blick ins Rheintal, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

12. April 2022

Neue amtliche Wanderkarten vorgestellt

 

Staatssekretärin Andrea Lindlohr hat die neuen amtlichen Wanderkarten des Landes für Mannheim, Eberbach, Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden vorgestellt. Sie laden zu vielseitigen Naturerlebnissen ein.


Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) hat jetzt eine ganze Reihe neuer Wanderkarten herausgebracht. „Hochpräzise amtliche Daten und das ehrenamtliche Engagement der großen Wandervereinen Baden-Württembergs machen es möglich, dass die Wanderkarten des Landes topaktuell und genau sind“, sagte die Staatssekretärin für Landesentwicklung und Wohnen, Andrea Lindlohr. „Die zahlreichen Wanderwege und Wanderziele in den sechs neuen Karten verweisen auf die großartige Vielfalt unserer Natur- und Kulturlandschaften, die sehr viele Bürgerinnen und Bürger gerne erwandern“, so Lindlohr weiter.

Das Land der 1.000 Hügel oder den badischen Jakobsweg erkunden
Mit dem Mannheimer Blatt (W201) können der Burgensteig und der Blütenweg, die Hauptwanderrouten der Bergstraße erkundet werden. Hoch hinaus kann man mit der Karte Eberbach (W203): Damit lässt sich die höchste Erhebung des Odenwalds, der Katzenbuckel, erklimmen. Die Blätter Bruchsal (W210) und Karlsruhe (W215) führen durch einige Etappen des beliebten Weitwanderweges Odenwald-Vogesen (HW7) (PDF). In der Nähe von Bruchsal offenbart der Rundwanderweg durch das Naturschutzgebiet Rothenberg eine der Besonderheiten des Kraichgaus, dem Land der 1.000 Hügel, mit seinen mystischen Hohlwegen.

Rund um Karlsruhe (W215) können Rund- und Erlebniswege wie der Drachenrundweg auf dem Michaelsberg erlebt werden, dessen beeindruckender Rundblick den Höhepunkt dieser Tour darstellt. Dem Rhein weiter Richtung Süden mit den Karten Rastatt (W224) und Baden-Baden (W225) folgend, wartet auch ein international anmutender Weg darauf, zu Fuß entdeckt zu werden: Der Badische Jakobsweg führt auf seiner Pilgertour über 320 Kilometer und 17 Etappen bis nach Breisach im Schwarzwald.

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57 von 72 geplanten Karten sind fertig
„Das Kartenwerk der Serie 1:25 000 ist noch im Aufbau, aber mit den sechs neuen Kartenblättern biegen wir nun langsam auf die Zielgerade ein: 57 von 72 geplanten Karten sind nun fertig. All diese Wanderkarten konnten in der traditionell guten und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Odenwaldklub und dem Schwarzwaldverein herausgegeben werden“, sagte der Präsident des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Robert Jakob.

Touristische Informationen wie beispielsweise Aussichtspunkte, Schutzhütten, Grillplätze, Sehenswürdigkeiten und Wanderheime sind in dieser Kartenserie ebenso enthalten wie Bahnhöfe, Haltepunkte und Bushaltestellen. „Premiumwege, Qualitätswege, Weitwanderwege, viele Erlebniswege und sogar Pilgerwege – die Karten des Landesamts bieten tolle Wandererlebnisse für jede und jeden“, so Staatssekretärin Lindlohr.


Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Das LGL erfasst die Landschaftstypen Baden-Württembergs laufend mit modernster Vermessungstechnik in höchster Präzision. Auf Grundlage dieser Daten entstehen eine Reihe von Daten- und Kartenprodukten, aus denen das Landesamt flächendeckend für ganz Baden-Württemberg Freizeit-, Wander- und Sonderkarten in verschiedenen Maßstäben herausgibt. Dabei arbeitet das LGL seit Jahrzehnten auch mit den Wandervereinen im Land erfolgreich zusammen. Darüber hinaus werden die Daten zudem mit der App „BW-Map mobile“ auch digital angeboten.

Die Karten sind beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung in Stuttgart, Büchsenstraße 54, oder in Karlsruhe, Kriegsstraße 103, sowie online und im Buchhandel erhältlich.




© bwegt

30. März 2022

Startschuss für landesweites Jugendticket

 

Land, Kommunen und Verbünde haben gemeinsam den Startschuss für das landesweite Jugendticket gegeben. Mit dem attraktiven Angebot eines landesweiten Tickets für 365 Euro im Jahr sollen junge Menschen für den öffentlichen Nahverkehr gewonnen werden.


Gemeinsam wird die Einführung des landesweiten Jugendtickets zum Preis von 365 Euro in Baden-Württemberg vorangetrieben. Das Land, die Landkreise und Stadtkreise sowie Verkehrsverbünde vereinbarten in einer gemeinsamen Erklärung die Zielsetzung, das Ticket landesweit einheitlich zum 1. März 2023 einzuführen. Das Land übernimmt mit einer Förderung von 70 Prozent der Kosten den Großteil der Förderung und stellt hierfür bis zum Jahr 2025 rund 327 Millionen Euro zur Verfügung.

Attraktives Angebot für junge Menschen
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem landesweiten Jugendticket machen wir den öffentlichen Verkehr für junge Menschen erfahrbar und legen damit den Grundstein für eine nachhaltiges Mobilitätsverhalten. Der gemeinsame Start am 1. März 2023 sorgt dafür, dass alle jungen Menschen in Baden-Württemberg zur gleichen Zeit dieses attraktive Angebot für ganz Baden-Württemberg erhalten.“

Das landesweite Jugendticket erwerben können alle Jugendlichen mit Wohnort in Baden-Württemberg bis zum 21. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum 27. Geburtstag. Das Förderprogramm zum landesweiten Jugendticket wird zeitnah veröffentlicht.

Planungssicherheit für Aufgabenträger des öffentlichen Nahverkehrs
Für die kommunale Seite erklärten Landkreistagspräsident Joachim Walter und Städtetagspräsident Dr. Peter Kurz: „Wir begrüßen die Initiative für ein landesweites Jugendticket und unterstützen die Umsetzung in den Verkehrsverbünden des Landes. Dabei war uns die Zusage des Landes wichtig, das Ticket nach der Einführungsphase sauber zu evaluieren, insbesondere auch bezüglich der finanziellen Rahmenbedingungen für die Land- und Stadtkreise. Denn diese werden als Antragsteller des Förderprogramms erhebliche Eigenmittel aufbringen müssen. Dankbar sind wir dem Land für die auch von den Fraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz und Manuel Hagel nochmals bekräftigte Absicht, die Förderung des Jugendtickets noch in dieser Legislaturperiode mit Wirkung ab dem Jahr 2026 gesetzlich abzusichern – das schafft Planungssicherheit für die kommunalen Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).“

Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, und Thomas Hachenberger, Verbünde-Sprecher Baden-Württemberg, erklärten: „Die Verkehrsverbünde und die für den Abo-Vertrieb zuständigen Verkehrsunternehmen arbeiten tatkräftig an der Einführung des Jugendtickets. Wir freuen uns auf das neue attraktive Angebot an unsere Kunden! Gleichermaßen muss eine auskömmliche Finanzierung auch nach 2025 und für den weiteren ÖPNV-Ausbau zur Erreichung der Klimaziele gesichert sein.“




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30. März 2022

Energiepolitische Maßnahmen angesichts des Ukraine-Kriegs


Die Energieministerinnen und Energieminister der Länder haben einen gemeinsamen Beschluss „Energie für eine Zukunft in Freiheit und Sicherheit“ gefasst. Bund und Länder sehen im schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien das wichtigste Instrument für eine von Russland unabhängige Energieversorgung.


„Ich freue mich über die bemerkenswerte und große Geschlossenheit zwischen Bund und Ländern“, erklärt Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker nach dem Treffen der Energieministerinnen und -minister sowie der -senatorinnen und -senatoren der Länder in Berlin. In einem Beschluss betonen sie die „gemeinsame Verantwortung angesichts der aktuellen Lage“. Die Hauptherausforderung angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine liege darin, eine bezahlbare, saubere, sichere und – möglichst zügig – auch unabhängige Energieversorgung für Deutschland sicherzustellen.


Aktuell bestehe kein Versorgungsengpass, sind sich Bund und Länder einig. Die heute von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ausgerufene Frühwarnstufe des Notfallplans Gas diene der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe oder Lieferausfälle. Bund, Länder sowie Netzbetreiber analysierten regelmäßig die Versorgungslage. Das gewährleiste, dass weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit schnell ergriffen werden könnten.


Versorgungssicherheit gelingt nur mit erneuerbaren Energien

„Wir sind der gemeinsamen Überzeugung, dass Versorgungssicherheit nur mit erneuerbaren Energien gelingt“, betont die baden-württembergische Energieministerin Walker. „Erneuerbare Energien sind sauber, kostengünstig – und lösen uns aus Abhängigkeiten. Wie groß diese Abhängigkeiten sind und wie bitter – das haben wir in den letzten Wochen besonders schmerzhaft erfahren müssen.“ Der Ausbau der Erneuerbaren müsse deshalb schneller gehen. Rückenwind bekommen die Länder dafür vom Bund. „Wir begrüßen die angekündigten Rechtsänderungen sowie die geplante Einrichtung einer ressortübergreifenden Steuerungsgruppe auf Bundesebene zur Umsetzung von Beschleunigungsmaßnahmen“, sagt Ministerin Thekla Walker. 


In ihrem gemeinsamen Beschlussvorschlag betonen Bund und Länder, dass die große Abhängigkeit insbesondere von russischem Gas zügig beendet werden müsse. Hier komme es darauf an, schnell Importinfrastruktur für alternative Beschaffungswege aufzubauen, insbesondere für Flüssigerdgas.


Mittelfristig brauche es eine Importinfrastruktur für grünes Gas und ein funktionierendes Wasserstoffnetz. Hierfür müssten jetzt die planerischen und baulichen Schritte in die Wege geleitet werden. Kurzfristig müsse es gelingen, die Energiekosten für Industrie und Bevölkerung bezahlbar zu halten.


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Die Klimakrise bleibt allgegenwärtig

Ministerin Thekla Walker mahnt, sich bei allen Anstrengungen für die Versorgungssicherheit auch auf die Klimakrise zu konzentrieren. „Die Klimakrise ist allgegenwärtig, verstärkt sich dramatisch und bedroht und zerstört unsere Lebensgrundlagen. Klimaschutz duldet keine Pause.“

Die Klimaziele – Treibhausneutralität bis 2045 im Bund und bis 2040 in Baden-Württemberg – müssten erreicht werden, betont die Ministerin „Ich warne davor, dieses existenzielle Ziel aus dem Blick zu verlieren. Der Kohleausstieg – idealerweise bis 2030 – darf nicht in Frage gestellt werden. Und das gilt auch für eine Verlängerung der Atomkraftwerke. Hierzu wurde seitens der Bundesregierung eine ideologiefreie Prüfung durchgeführt und mit bekanntem Ergebnis abgeschlossen.“


Fokus auf Energieeinsparungen und Energieeffizienz

Die Ministerin hob in diesem Zusammenhang die besondere Rolle von Energieeinsparung und Energieeffizienz hervor. „Die beste Energie ist die, die erst gar nicht verbraucht wird. Weniger Energieverbrauch – das ist Klimaschutz, das ist Vorsorge, das ist weniger Abhängigkeit.“ Bund und Länder seien sich einig, dass es ein Sofortprogramm für Maßnahmen der Energieeffizienz brauche.


Darüber hinaus seien umgehend Maßnahmen, Investitionen und Förderprogramme einzuführen, die auch erst mittelfristig Einspar- und Effizienzeffekte freisetzen. Ein Fokus sollte auf den Gebäudebereich gelegt werden. Thekla Walker: „Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit eines klimafreundlichen Umbaus des Gebäudesektors verstärkt unterstützt. Noch immer stammen in Deutschland etwa 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen aus dem Gebäudesektor. Wenn wir die Kohlenstoffdioxid-Austöße hier spürbar senken wollen, müssen wir vor allem Bestandsgebäude energetisch sanieren. Hierfür brauchen wir schon heute die Vorgaben, um unser Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.“ Die im Entlastungspaket des Bundes angekündigte Förderung sauberer Heizungen oder Effizienzstandard 55 beim Neubau ab dem kommenden Jahr sind laut Walker wichtige Schritte dahin.


Notwendig ist auch der gesteigerte Einsatz von Wärmepumpen und grüner Fernwärme, so der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern. Die Bedeutung einer kommunalen Wärmeplanung wird betont, auf eine verpflichtende flächendeckende Wärmeplanung konnte sich die Runde jedoch nicht einigen. Das bedauert Ministerin Walker: „In Baden-Württemberg haben wir bereits eine verbindliche Wärmeplanung für unsere großen Städte eingeführt. Für kleinere Kommunen, die dies freiwillig tun, gibt es von Seiten des Landes finanzielle Unterstützung. Das alles ist ambitioniert, aber der richtige Weg.“


Grünes Licht für baden-württembergischen Beschlussvorschlag

Grünes Licht gab es bei dem Treffen für den baden-württembergischen Beschlussvorschlag „Klimaneutrale Energiewirtschaft und Versorgungssicherheit“. Demnach wird die von der Bundesregierung angekündigte Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ konkrete Vorschläge für ein neues Strommarktdesign erarbeiten. „Um den zügigen Zubau gesicherter Leistung anzureizen und den indiskutablen Atom- und Kohleausstieg abzusichern, müssen Anreize für die richtigen Investitionen mit passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, insbesondere im Strommarktdesign“, betont Ministerin Walker.





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30. März 2022

Höherer Zuschuss für Schlossfestspiele Ettlingen


Das Land erhöht den Zuschuss für die Schlossfestspiele Ettlingen auf 170.000 Euro pro Jahr. Theaterfestspiele bereichern das kulturelle Leben außerhalb der Metropolen und stärken die Identifikation der Menschen mit ihren Regionen.


Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die institutionelle Förderung von Theaterfestspielen im Land deutlich erhöht. Für die Schlossfestspiele Ettlingen bedeutet das eine Erhöhung des Landeszuschusses von 2022 an um 40.000 Euro auf jetzt 170.000 Euro, wie Staatssekretärin Petra Olschowski mitteilte.


„In und nach der schwierigen Zeit der Pandemie ist es wichtig, die Menschen erneut für Kunst und Kultur zu begeistern. Auch die Schlossfestspiele leisten hierzu einen wichtigen Beitrag“, sagte Petra Olschowski.


Die Festspiellandschaft Baden-Württembergs zeichne sich durch eine beeindruckende Vielfalt aus, schrieb die Staatssekretärin den Veranstaltenden. Die Theaterfestspiele bereicherten das kulturelle Leben in Regionen außerhalb der städtischen Metropolen und stärkten die Identifikation der Menschen mit ihren Regionen. „Mit dieser verbesserten Förderung anerkennt das Land die wichtige Arbeit und das große Engagement der Festspiele.“


Schlossfestspiele Ettlingen

Die Schlossfestspiele Ettlingen präsentieren im barocken Schloss seit 1979 jeweils im Sommer von Juni bis August professionelle Produktionen der Sparten Musical, Oper und Schauspiel sowie Theater für junges Publikum. Der facettenreiche Spielplan vereint traditionsreiche Werke mit innovativen, experimentellen Formaten. Die Überdachung des Schlosshofes sorgt für ein wetterunabhängiges Sommertheater in unvergleichlich schöner Kulisse.


Finanziert werden die Schlossfestspiele Ettlingen vor allem von kommunaler Seite und durch den Landeszuschuss.





19. März 2022

Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022


Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.


Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft.


Wesentliche Punkte der neuen Verordnung

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
  • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
  • 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
  • Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.


Infektionsschutzgesetz passt nicht zur aktuellen Lage

„Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die Pandemie ist mitnichten vorbei. Und mitten in diese erneute Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gibt. Wir haben deshalb entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach der 3G- beziehungsweise 2G+-Regel bis zum 2. April zu verlängern, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.“





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17. März 2022

Schutz für geflüchtete Kinder hat oberste Priorität


Die Landesregierung und die Jugendämter arbeiten eng zusammen, um die Hilfe für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bestmöglich zu organisieren und dabei Sicherheit und Schutz zu gewährleisten.


Die Zahl der geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die in Baden-Württemberg Schutz suchen, nimmt täglich zu. Auch viele Kinder und Jugendliche sind darunter. Umso wichtiger ist es, dass sie unbürokratisch und in einem sicheren und geschützten Umfeld untergebracht werden können. Bereits vergangene Woche hatte sich Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha dazu mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendämter in einer Schaltkonferenz ausgetauscht. In der Zwischenzeit sind in enger Abstimmung verschiedene Maßnahmen angestoßen worden, um die rasche Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen und die Jugendämter bei ihrer Aufgabe bestmöglich zu unterstützen. Am heutigen Freitag, 18. März 2022, trat die Runde erneut in einer digitalen Konferenz zusammen, die von der Ministerialdirektorin im Sozial- und Integrationsministerium, Leonie Dirks, geleitet wurde.


„Das Land hat schnell reagiert und den Behörden vor Ort einen flexiblen Rahmen verschafft, damit die Betreuung aller Kinder und Jugendlichen sichergestellt ist, die bei uns angekommen. Es ist beeindruckend, was vor Ort alles bereits an Hilfe und Unterstützung geleistet wird“, so Ministerialdirektorin Dirks zum Auftakt der Konferenz.


Das Land hat sich kurzfristig bereit erklärt, abweichend von den gesetzlichen Regelungen freiwillig die Kosten für die Kinder und Jugendlichen zu übernehmen, bei denen sich erst nach einer Zeit von bis zu drei Monaten herausstellt, dass sie nicht von Erwachsenen begleitet werden, die für sie die Sorge übernehmen.


Aktuelle Hinweise für Jugendämter

Das beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) angesiedelte Landesjugendamt hat den Jugendämtern inzwischen weitere aktuelle Hinweise für die Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen an die Hand gegeben und eine Ausnahmeregelung zur Betriebserlaubnispflicht bei der Unterbringung von einreisenden Gruppen (also Minderjährigen und deren Betreuungspersonen) definiert. Damit wird der Situation Rechnung getragen, dass unter den Geflüchteten weniger unbegleitete Minderjährige, sondern eher ganze Verbünde mit ihren Betreuungspersonen in Baden-Württemberg Aufnahme suchen.


„Nur mit vereinten Kräften sämtlicher Akteure können wir dieser humanitären Krise begegnen. Dabei ist es unsere gemeinsame Pflicht, den Kinderschutz umfassend zu gewährleisten. Der KVJS wird hierbei nach Kräften unterstützen“, sagte KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz.


Wunsch nach zentraler Anlaufstelle des Bundes 

Das Land hat sich im engen Austausch mit den anderen Ländern bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass das Bundesfamilienministerium speziell für Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Heimen eine zentrale Anlaufstelle des Bundes einrichtet, die sowohl die Anfragen aus der Ukraine nach Schutz als auch die Möglichkeit der Unterbringung koordiniert. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am Donnerstag einen entsprechenden Beschluss der Länder gefasst.


„Wir tun alles, damit die jungen Menschen sowohl Sicherheit und Schutz als auch ein gutes Ankommen nach ihrer Flucht erfahren“, so Ministerialdirektorin Leonie Dirks abschließend.


Informationen zur Corona-Impfung in ukrainischer Sprache

Darüber hinaus sind alle relevanten Informationen zu den Coronavirus-Impfungen auf der Website „dranbleibenBW“ als auch auf dem Landesportal Baden-Württemberg in ukrainischer Sprache abrufbar.


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17. März 2022

Derzeit keine Engpässe im Bereich der Lebensmittelversorgung


Derzeit gibt es keine Engpässe im Bereich der Lebensmittelversorgung. Die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln in Baden-Württemberg ist sichergestellt.


„Die aktuelle Situation sorgt bei vielen Verbraucherinnen und Verbraucher für Verunsicherung in Bezug auf die Versorgung mit Lebensmitteln. Das Bild teils leerer Regale verstärkt diese Unsicherheit und treibt Hamsterkäufe in die Höhe. Diese sind jedoch in keinem Fall nötig. Die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln in Baden-Württemberg ist sichergestellt. Lücken in Supermärkten sind aktuell auf die angespannte Situation im Logistik- und Transportsektor zurückzuführen. Für Hamsterkäufe gibt es jedoch keinen Grund. Eine gewisse Lagerhaltung ist zu jeder Zeit wichtig, aber alles, was darüber hinausgeht, ist weder nötig, noch vernünftig“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk.


In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zu Hamsterkäufen insbesondere bei Mehl und Speiseöl. Aktuell ist die Warenversorgung gesichert und es gibt keinen Grund zu Panik- oder Hamsterkäufen. Lediglich bei einzelnen Produkten kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Allerdings stehen in der Regel immer genügend alternative Produkte zur Verfügung. Es besteht kein Grund Grundnahrungsmittel übermäßig zu kaufen und zu bevorraten. Vielmehr setzen Hamsterkäufe die Lebensmittellieferketten kurzfristig – auch vor dem Hintergrund des begrenzten verfügbaren Frachtraums – unter Druck, wenn plötzlich Produkte (wie zum Beispiel aktuell Speiseöl) über die haushaltsüblichen Mengen hinaus verstärkt gekauft werden. So entsteht durch punktuell leergeräumte Regalflächen in den Lebensmittelgeschäften der falsche Eindruck einer vermeintlichen Knappheit bei einzelnen Lebensmitteln und alltäglichen Gebrauchsgütern. „Ich bitte die Verbraucherinnen und Verbraucher, solidarisch zu sein und nur in normalem Maße und in haushaltsüblichen Mengen einzukaufen“, so Minister Hauk.


Krieg in der Ukraine wirkt sich auf Lebensmittelpreise aus

Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine können sich jedoch kurz- und mittelfristig auf die Lebensmittelpreise auswirken. Dies gilt grundsätzlich für pflanzliche als auch für tierische Erzeugnisse. „Natürlich wird der Krieg in der Ukraine Einfluss auf die Lebensmittelpreise in Deutschland haben. Das sehen wir bereits – und zwar nicht nur beim Zwischenhandel, sondern auch bei den Verbraucherpreisen. Die Ursachen liegen nicht nur bei den Preissteigerungen für agrarische Rohstoffe, sondern auch bei den gestiegenen Energiekosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, so Minister Hauk.


Ein wichtiger Indikator hinsichtlich der Bedeutung einer regionalen Versorgung mit Lebensmitteln ist der sogenannte Selbstversorgungsgrad. Dieser gibt das Verhältnis der Inlandsproduktion (Bruttoeigenerzeugung) zum Inlandsverbrauch eines (landwirtschaftlichen) Produktes an. Die Selbstversorgung in Baden-Württemberg lag im Wirtschaftsjahr 2020/21 bei Getreide bei 105 Prozent und bei Ölsaaten bei ca. 104 Prozent. „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe und die Ernährungswirtschaft im Land versorgen uns mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln regionaler Herkunft“, betonte Hauk.


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17. März 2022

Messehalle in Rheinstetten als Unterbringung von Flüchtenden


Das Regierungspräsidium Karlsruhe richtet eine Messehalle in Rheinstetten zur Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen ein. Nach ersten Planungen können in der Halle bis zu 1.000 Menschen untergebracht werden.


Das Regierungspräsidium Karlsruhe richtet eine Messehalle in Rheinstetten zur Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen ein. Das teilten das Ministerium der Justiz und für Migration, das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Rheinstetten mit. In der Messehalle mit 12.500 Quadratmetern entsteht damit neben dem Ankunftszentrum in Heidelberg, der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Karlsruhe mit den Standorten in der Durlacher Allee, Felsstraße und Sophienstraße sowie den Erstaufnahmeeinrichtungen in Schwetzingen und Eggenstein-Leopoldshafen nun eine weitere Unterbringungsmöglichkeit im Regierungsbezirk Karlsruhe. Nach ersten Planungen können in der Halle bis zu 1.000 Menschen untergebracht werden. Die Messehalle steht dem Land für diesen Zweck bis zum 23. April 2022 zur Verfügung.


Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Rheinstetten haben wir eine schnelle und pragmatische Lösung entwickelt. Damit wollen wir den Stadt- und Landkreisen einen zeitlichen Puffer zur Erhöhung ihrer eigenen Kapazitäten geben. Mein besonderer Dank gilt allen, die an dieser herausfordernden Aufgabe beteiligt sind“. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder zeigt sich zuversichtlich: „Das Wichtigste ist, dass wir zunächst gemeinsam die notwendige Infrastruktur schaffen, die Erstankommende benötigen. Aufgrund der enormen Tatkraft aller Akteure bin ich zuversichtlich, dass wir für die geflüchteten Menschen Plätze schaffen werden, an denen sie sich sicher fühlen können“.


Oberbürgermeister Sebastian Schrempp ergänzt: „Selbstverständlich unterstützen wir Kommunalpolitiker vor Ort zusammen mit unserer sehr hilfsbereiten Bevölkerung das Land Baden-Württemberg bei der Bewältigung dieses Kraftakts. Im Austausch werden wir auch die im alltäglichen Betrieb auftretenden Probleme der Einrichtung gemeinsam angehen“.
 
Nach Aktivierung der sogenannte Massenzustromrichtlinie durch die Europäische Union sind Flüchtende aus der Ukraine direkt in der vorläufigen Unterbringung, für die die Stadt- und Landkreise zuständig sind, unterzubringen. Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise durch einen gleichzeitigen Aufbau der Kapazitäten der Erstaufnahme als Puffer – soweit und solange dies möglich ist.


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15. März 2022

Änderung der Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien


Das Land ändert die Teststrategie an Schulen und Kitas bis zu den Osterferien: Ab dem 21. März 2022 sind zwei statt drei Tests pro Woche für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend, außerdem entfallen die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall.


Ab der kommenden Schulwoche sollen die Testungen auf das Coronavirus an den Schulen angepasst werden. So sollen in Baden-Württemberg vorerst die verpflichtenden drei Tests pro Schulwoche auf zwei reduziert werden. Darüber hinaus sollen die Wiedereintrittstestungen entfallen, also die Testungen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen nach einem Infektionsfall. Das gleiche Vorgehen ist für die Kindertageseinrichtungen im Südwesten geplant. Diese Änderungen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in dieser Woche.


Behutsames und schrittweises Lockern

„Wir wollen mittelfristig in Richtung Normalität. Zudem erreichen uns auch Rückmeldungen von Kinder- und Jugendärzten, die zunehmend deutlich darauf hinweisen, dass Kinder und Jugendliche nur in absoluten Ausnahmefällen schwere Verläufe haben und sich daher etwa für eine Reduktion anlassloser Tests aussprechen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Wir planen ein behutsames und schrittweises Lockern, und wollen daher das Testregime an unseren Schulen und Kitas anpassen.“ Und Sozialminister Manne Lucha ergänzt: „Die Lockerungen an Schulen und Kitas gehen Hand in Hand mit Erleichterungen auch in anderen Bereichen. Die Pandemie ist aber noch nicht vorüber. Auch im Bereich Schule und Betreuung gilt es deshalb, mit Vorsicht vorzugehen. Deswegen werden wir in Zukunft eine zweimalige Reihentestung in unseren Einrichtungen vorsehen. Vieles wäre einfacher, wenn die geplanten Bundesregelungen verständliche Vorgaben machen würden, was eine Basis-Maßnahme ist und was nicht. Dass wir einerseits weiter Testungen durchführen können, andererseits aber bezüglich der Masken in Innenräumen als Länder nicht entscheidungsbefugt sein sollen, versteht niemand."
 
Für abschließende Entscheidungen zu den künftigen Maßnahmen ist die Landesregierung aber auf die finalen Beschlüsse auf Bundesebene angewiesen, damit klar ist, wofür eine rechtliche Ermächtigung vorliegt. Gleiches gilt für weitere Sicherungsmaßnahmen wie die Maskenpflicht, die – anders als die Testungen an Schulen und Kitas – im aktuellen von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr ohne Weiteres für Schulen und Kindertageseinrichtungen möglich ist. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz müssen nun aber erst einmal von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, derzeit läuft das parlamentarische Verfahren, das noch Änderungen hervorbringen kann. Erst danach kann das Land seine Verordnungen hierfür anpassen. Das Kultusministerium wird die Einrichtungen in seinem Zuständigkeitsbereich informieren, sobald abschließende Informationen vorliegen.


Regelungen für Befreiung von Testungen sollen beibehalten werden

Die Regelungen von der Befreiung für die Testungen sollen beibehalten werden, demnach sind Quarantäne-Befreite auch von den Testungen befreit. Es ist allerdings sichergestellt, dass diese Personen vom freiwilligen Angebot von zwei Tests pro Woche weiterhin Gebrauch machen können.


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15. März 2022

Hauk fordert schnelle Entlastung bei Energie- und Kraftstoffpreisen


Verbraucherschutzminister Peter Hauk fordert eine schnelle Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energie- und Kraftstoffpreisen. Der Weltverbrauchertag 2022 stellt das digitale Finanzwesen in den Mittelpunkt.


„Der Krieg in der Ukraine und unsere einseitige Abhängigkeit insbesondere von fossilen Rohstoffen sowie die insgesamt sehr angespannte Situation auf dem Energiemarkt führt uns sehr deutlich vor Augen, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Baden-Württemberg sehr viel schneller vorankommen müssen. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch jetzt schnell im Zuge hoher Energiepreise zu entlasten, muss die Bundesregierung zügig flexible und unbürokratische Entlastungsmaßnahmen ergreifen, die direkt bei den Menschen ankommen. Wirkungsvoll wäre der sofortige Wegfall der EEG-Umlage und nicht erst zum Juli. Vielmehr müsste der Wegfall rückwirkend zum 1. Januar 2022 erfolgen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.


Ebenso müsse in Folge der sehr hohen Preise bei Benzin- und Dieselkraftstoffen dringend reagiert werden. „Denkbar wäre hier eine Senkung der Mineralöl- und Mehrwertsteuer oder auch das von der Bundesregierung angedachte Rabattmodell an der Zapfsäule. Wichtig ist jedoch vor allem: Die Entlastung muss schnell, unbürokratisch und spürbar für die Verbraucherinnen und Verbraucher sein“, so Minister Hauk.


Forderung nach starker, zentraler Inkassoaufsicht

Anlässlich des heutigen Weltverbrauchertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Fair Digital Finance“ (faires, digitales Finanzwesen) steht, erneuerte Verbraucherschutzminister Peter Hauk zudem die Forderung einer starken, zentralen Inkassoaufsicht. „Dass bei Abwicklungsschwierigkeiten mit Online-Bezahldiensten beim Online-Shopping oftmals umgehend Inkassounternehmen eingeschaltet werden, macht die Lage aus Käufersicht nicht besser. Auf diese Weise wird zusätzlicher Druck aufgebaut. Reformen des Bundesgesetzgebers in den Jahren 2020 und 2021 haben zwar teilweise zu Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher geführt. Einzelnen Problemschwerpunkten sind die gesetzlichen Neuregelungen aber nicht in ausreichendem Maße begegnet. Zu den bisher nicht gelösten Problemen zählt die dezentrale Aufsicht, deren Effektivität unter anderem von Verbraucherorganisationen verstärkt bezweifelt wird. Daher ist es umso notwendiger, dass der Bundesgesetzgeber dieses Problem nun endlich angeht. Die Etablierung einer starken, zentralen Aufsicht über Inkassodienstleister auf Bundesebene ist ein elementarer Baustein für ein faires Inkassowesen“, bekräftigte Hauk.


Der Online-Handel boomt und mit ihm die verschiedenen Online-Bezahldienste als eine Möglichkeit zum Bezahlen. Deren Nutzung erscheint auf den ersten Blick bequem und unkompliziert. Immer häufiger führen sie jedoch zu Problemen bei der Vertragsabwicklung – sehr zum Ärger vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Risiken bei der Wahl dieser Zahlungsoptionen werden häufig verkannt. Zwar können mit Hilfe von Online-Bezahldienste durch wenige Klicks und Eingaben Zahlungsvorgänge abgeschlossen werden, jedoch ist hier Vorsicht geboten. Es häufen sich Fälle, in welchen Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Rücksendung der Ware Post von einem Inkassounternehmen wegen angeblich nicht bezahlter Ware erhalten und dafür dann auch noch Gebühren bezahlen sollen „Auch wenn von Seiten des europäischen Gesetzgebers und des Bundes bei Zahlungsdiensten und beim Inkassowesen Neuregelungen getroffen wurden, ist noch Luft nach oben. Dies betrifft insbesondere die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigte Bündelung der behördlichen Aufsicht über Inkassodienstleister. Hier erwarten wir eine entsprechende Initiative der Ampelkoalition. Die Forderung nach einer solchen Zentralisierung hatten wir bereits im Jahr 2020 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Inkassorecht im Bundesrat erhoben“, so Minister Hauk.




Weltverbrauchertag

Der Weltverbrauchertag findet jedes Jahr am 15. März statt und dient dazu, auf Probleme aufmerksam zu machen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher konfrontiert sind. Die Verbraucherzentralen der Länder haben das diesjährige Motto des Weltverbrauchertages aufgegriffen und gemeinsam Online-Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Kostenfallen bereitgestellt.


Bei Problemen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bezahlvorgang beim Online-Shopping oder Inkassoforderungen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wenden. Diese hat neben der Verbraucherinformation die Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher zu beraten und bei der Rechtsverfolgung zu unterstützen. Diese Beratung ist niederschwellig kostenpflichtig.


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12. März 2022

Land fördert über 200 Kilometer neue Radwege


Die Kommunen in Baden-Württemberg planen mehr Rad- und Fußwege als je zuvor. Das Land fördert jetzt 211 neue Projekte im ganzen Land mit zusätzlichen 100 Millionen Euro. Dank dem starken Ausbau der Infrastruktur sollen mehr Menschen aufs Rad umsteigen.


Die Kommunen in Baden-Württemberg planen mehr Rad- und Fußwege als je zuvor. Zur jährlichen Fortschreibung des Landesförderprogramms für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur haben die Städte, Gemeinden und Landkreise erneut eine Rekordzahl von Anträgen eingereicht. 211 Projekte wurden in das Programm neu aufgenommen. Sie werden rasch auf Förderfähigkeit geprüft.


Die Programmliste umfasst, inklusive den im Jahr 2021 aufgenommenen Maßnahmen, über 220 Kilometer Radwege, dazu kommen Brücken, Abstellanlagen, Fußwege und mehr. Das Fördervolumen der neu angemeldeten Maßnahmen beläuft sich auf fast 100 Millionen Euro. Im Programm 2022 bis 2026 sind jetzt einschließlich der Vorhaben aus den Vorjahren insgesamt 751 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa 678 Millionen Euro enthalten.


Radverkehrsanteil um 20 Prozent steigern

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag, 10. März 2022: „Ein beschleunigter Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist dringend erforderlich, damit mehr Menschen aufs Rad steigen. Das ist gesund und kostengünstig angesichts der hohen Spritpreise. Um die Klimaziele im Verkehr einzuhalten und die Lebensqualität in den Städten zu erhöhen, möchte das Land den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 20 Prozent steigern. Dies gelingt nur mit lückenlosen, sicheren und attraktiven Radnetzen. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Kommunen so viele Radverkehrsprojekte planen und die Unterstützung des Landes so gut annehmen. Jetzt geht es darum, dass die angemeldeten Projekte auch schnell realisiert werden.“


Wenn alle im Programm enthaltenen Vorhaben realisiert werden, entstehen mehr als 470 Kilometer Rad- und Fußwege sowie knapp 11.400 Fahrradabstellanlagen. Das Förderprogramm wird jährlich fortgeschrieben und erstreckt sich über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren. Dies stellt auch die Förderteams in den Regierungspräsidien vor neue Herausforderungen. Daher stockt das Land das Personal zusätzlich zu den 2021 geschaffenen 20 Stellen um weitere zwölf befristete Stellen auf.



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Weitere Finanzhilfen vom Bund nötig

Minister Hermann erklärte: „Der Wille zum Bauen ist vielerorts vorhanden – das ist gut! Wir müssen aber alles tun, dass die Projekte nun auch schnell gebaut werden. Das Land trägt seinen Teil dazu bei, die Förderverfahren durch zusätzliches Personal zu beschleunigen.“

Im Bereich Radverkehr sind in Kombination mit einer Bundesförderung Förderquoten von 90 Prozent möglich. In Baden-Württemberg sind die zur Verfügung stehenden 105 Millionen Euro des Bundes schon fast gänzlich auf konkrete Vorhaben verteilt.
 
Staatssekretärin
Elke Zimmer sagte: „Die Finanzhilfen des Bundes sind eine wichtige und unerlässliche Unterstützung. Bisher ist die Laufzeit des Förderprogramms jedoch auf 2023 begrenzt. Die Bundesregierung sollte die Finanzhilfen zeitnah verstetigen, sonst kann die aktuelle Dynamik nicht aufrechterhalten werden.“


Mehr Potential bei neuen Fußweg

Im Bereich Fußverkehr liegt die Zahl der Anträge leider noch deutlich hinter dem Radverkehr. Das Verkehrsministerium wird in den nächsten Jahren verstärkt daran arbeiten, die Kommunen auch im Bereich der Fußverkehrsförderung zu aktivieren und die Angebote des Landes zur Stärkung einer systematischen Fußverkehrspolitik deutlich stärker zu nutzen.


Beim Bundes- und Landesförderprogramm gilt: Die Aufnahme der Vorhaben in das Förderprogramm ist nicht mit einer Bewilligung gleichzusetzen. Sie ermöglicht aber den Kommunen die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit der Zustellung des darauffolgenden Förderbescheids können die Kommunen dann die geplanten Projekte umsetzen.


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12. März 2022

Weitere Verstärkung für die Landespolizei


1.300 Polizistinnen und Polizisten verstärken die Landespolizei. Die größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der Polizei kommt in der Fläche an – und stärkt die Polizei in einer Phase höchster Einsatzbelastung den Rücken.


„Die Corona-Pandemie hat unsere Polizei in den letzten beiden Jahren stark gefordert – mit der Kontrolle der Corona-Maßnahmen und der Absicherung der Demonstration. Jetzt kommen die Proteste gegen den Krieg in der Ukraine hinzu, ebenso wie ganz manifeste Bedrohungen der Cybersicherheitslage. In einer Phase höchster Einsatzbelastung verstärken in den nächsten Tagen 1.300 hervorragend ausgebildete Polizistinnen und Polizisten die regionalen Polizeipräsidien. Die größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der Polizei wirkt!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl in Stuttgart.


9.000 junge Polizistinnen und Polizisten seit 2016

„Seit 2016 haben wir 9.000 junge Polizistinnen und Polizisten neu eingestellt – das ist ein Drittel aller Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg. Diese massive Einstellungsoffensive ist eine Erfolgsgeschichte. Und diese setzen wir auch in diesem Jahr, in 2022, mit der gleichen Entschlossenheit wie bisher fort und stellen erneut mehr als 1.300 Polizeianwärterinnen und -anwärter ein. Wir sorgen dafür, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft im Bereich der Inneren Sicherheit spitze bleibt!“


Unterstützung für die Polizei vor Ort

Bereits seit dem 1. März 2022 unterstützen 489 frisch ausgebildete Polizistinnen und Polizisten im mittleren Polizeivollzugsdienst die Polizeidienststellen und Einrichtungen vor Ort.


Schon zum 1. April 2022 werden ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg mehr als 800 zusätzliche Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare folgen. Davon haben rund 200 den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst absolviert und kehren zumeist zu ihren bisherigen Dienststellen zurück.


Historische Einstellungsoffensive zeigt Wirkung

Die Polizei steht vor einem riesigen Generationenwechsel. Bereits zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode hatte die Landesregierung mit der historischen Einstellungsoffensive die sich abzeichnenden Auswirkungen der Pensionierungswelle angepackt und gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Polizei auch langfristig weiter personell gestärkt wird. Mit 1.787 Einstellungen im Jahr 2018 und 1.732 Einstellungen im Jahr davor, wurden mehr denn je junge Menschen bei der Polizei in Baden-Württemberg eingestellt. Auch wurden die Ausbildungskapazitäten bei der Hochschule für Polizei auf ein Maximum hochgefahren, damit die angehenden Anwärterinnen und Anwärter professionelle Bedingungen für ihre Ausbildungen auf höchstem Niveau vorfinden.


„Freilich sind wir mit dieser beispiellosen Einstellungsoffensive in der Geschichte der Polizei an die Grenze des Machbaren gegangen – aber jetzt trägt diese Kraftanstrengung Früchte. Nun profitieren wir nach und nach von unseren vorausschauenden Investitionen. Mit diesem gewaltigen Kraftakt haben wir es bereits im vergangenen Jahr geschafft, die personelle Talsohle zu durchschreiten. Die mehr als 9.000 eingestellten Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter seit 2016 bewirken in den kommenden Jahren eine weitere spürbare personelle Verstärkung und Verjüngung der Landespolizei. An diesen Erfolg knüpfen wir nun nahtlos an und setzen unsere Einstellungsoffensive weiterhin fort“, unterstreicht Innenminister Thomas Strobl.


Polizei ist beliebtester Arbeitgeber

Die Anstrengungen in das zukünftige Personal tragen auch anderweitig Früchte: In der bundesweiten Umfrage des Beratungs- und Marktforschungsunternehmen Trendence nach dem beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland konnte die Polizei auch 2021 den ersten Rang verteidigen. Über 25.000 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 13 gaben ihr Votum ab.


Um auch in Zukunft als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, hat die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg im Auftrag des Innenministeriums auch die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst weiterentwickelt. Bereits am 1. September 2022 soll mit der neuen Ausbildung gestartet werden.


Wesentliche Änderungen betreffen unter anderem den Aufbau der 30-monatigen Ausbildung, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Unterrichtsinhalte. So führen wir etwa eine Teilzeitregelung ein, die während des Einführungspraktikums eine Ausbildung im Umfang von 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit ermöglicht. Mehr Gewichtung erhalten auch digitale Lehr- und Lernmethoden. Mit Blick auf die Ausbildungsinhalte rücken Themen wie Wertekultur, demokratische Resilienz und interkulturelle Kompetenz stärker in den Fokus, ohne dass die für den Polizeiberuf wichtigen praktischen Inhalte dabei vernachlässigt werden.


Mit Sicherheit für Baden-Württemberg

„Unser Anspruch in Baden-Württemberg ist klar: Wir bilden die besten Profis in Sachen Sicherheit aus, sind bei der Ausbildung auf dem neuesten Stand der Polizeiarbeit und setzen hier ganz gezielt Maßstäbe. Nur so sichern wir uns nachhaltig bundesweit unseren Spitzenplatz in Sachen Innere Sicherheit und nur so bieten wir den Menschen ein attraktives Land, in dem es sich sicher leben lässt“, betont Innenminister Thomas Strobl.


Wer sich noch in diesem Jahr auf einen der begehrten Ausbildungsplätze bewerben möchte, muss schnell sein: die Bewerbungsfrist für eine Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst im September 2022 endet am 15. März 2022.


Die Wellpappenindustrie hat für Azubis viel zu bieten. Foto: SeventyFour/istockphoto.com/akz-o

12. März 2022

Woche der Ausbildung vom 14. bis 18. März


In der Woche der Ausbildung können sich Jugendliche und deren Eltern über die verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildung informieren und auch direkt mit Betrieben in Kontakt treten. Derzeit sind bei der Bundesagentur für Arbeit über 62.000 freie Ausbildungsstellen gemeldet.


Zum Start der „Woche der Ausbildung“ vom 14. bis 18. März 2022 sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Jetzt ist der optimale Zeitpunkt für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Mit dem Halbjahreszeugnis in der Tasche und den Abschlussprüfungen vor Augen ist die Aussicht auf einen tollen Ausbildungsplatz so gut wie nie. In allen Branchen bieten unsere Betriebe im ganzen Land vielseitige Ausbildungsplätze an.“


Über 62.000 freie Ausbildungsstellen seinen allein bei der Agentur für Arbeit aktuell gemeldet. „Ich ermutige alle Jugendlichen sich jetzt zu informieren: Nutzt die vielen Angebote und sucht euch jetzt euren Ausbildungsplatz. Die Betriebe im Land suchen euch. Eine Ausbildung ist praxisnah, lukrativ und zukunftssicher. Sie ist der Einstieg in den beruflichen Aufstieg und mit der akademischen Bildung gleichwertig“, betonte Hoffmeister-Kraut.


„Die Woche der Ausbildung bietet auf vielfältige Weise eine wunderbare Möglichkeit für Jugendliche und deren Eltern, sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildung zu informieren und auch direkt mit Betrieben in Kontakt zu treten“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Ich kann alle nur ermuntern, auf das Angebot zurückzugreifen.“


Während der Woche der Ausbildung informieren insbesondere die Kammern und die Bundesagentur für Arbeit Baden-Württemberg virtuell und vor Ort über die Vorteile und Chancen einer Berufsausbildung. Die Angebote für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrkräfte reichen von digitalen Ausbildungsmessen, Azubi-Speed-Dating-Börsen und Workshops über Bewerbertrainings bis zu Elternhotlines und Elternabenden.

Das Wirtschaftsministerium begleitet die Woche in den sozialen Medien durch die Kanäle der Ausbildungskampagne gut-ausgebildet.de und der Elternkampagne ja-zur-ausbildung.de unter dem Hashtag #WocheDerAusbildungBW.


©Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

12. März 2022

Modernisierung von Ländlichen Wegen in 21 Kommunen gefördert


Das Land unterstützt 21 Kommunen mit 37 Anträgen bei der nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen.

Das Förderprogramm wird weiterhin stark nachgefragt.


„Ich freue mich, dass ich auch im Jahr 2022 das erfolgreiche Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege weiterverfolgen kann. In den vergangenen vier Jahren konnten bereits zehn Millionen Euro Fördermittel bewilligt werden. Mit der heutigen Bescheidübergabe werden rund 1,6 Millionen Euro an 21 Kommunen zugewiesen. Dies ermöglicht unseren Kommunen eine nachhaltige Investition in das ländliche Wegenetz“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich einer virtuellen Übergabe von Förderbescheiden zum Programm zur nachhaltigen Modernisierung von Ländlichen Wegen.


Die Wege der Kommunen dienen nicht nur der Land- und Forstwirtschaft. Neben der wirtschaftlichen Nutzung zum Erhalt unserer Kulturlandschaften spielt auch die Nutzung durch die örtliche Bevölkerung eine wichtige Rolle. Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer können somit die ländlichen Regionen erkunden und zur Erholung nutzen. Wie im Straßenbau müssen auch die ländlichen Wege regelmäßig saniert werden. Das Förderprogramm hilft den Kommunen ihr Wegenetz zu überdenken und wesentliche Abschnitte grundlegend zu modernisieren. Dies bedeutet zumeist eine Verbreiterung und eine Erhöhung der Tragfähigkeit.


Seit 2018 fast 200 Kilometer ländliche Wege erneuert

Seit Bestehen des Förderprogramms 2018 wurden landesweit annähernd 200 Kilometer ländliche Wege modernisiert. „Mit dem heutigen Beginn zur Fortschreibung des Programms unterstützen wir weiterhin die Kommunen bei ihren notwendigen Baumaßnahmen. Fast 20 Kilometer ländlicher Wege können nun ausgebaut werden. Es ist mir wichtig, diejenigen Kommunen zu fördern, die ihr Wegenetz nicht nur reparieren, sondern auch gezielt komplett modernisieren. Dadurch können die Unterhaltungsarbeiten für die Zukunft deutlich gesenkt werden“, so Hauk.


37 Anträge von 21 Kommunen werden mit insgesamt 1.569.920,09 Euro gefördert.


Bärlauch, ©Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

12. März 2022

Passen Sie auf, wenn Sie Bärlauch sammeln


Bärlauch gehört zu den beliebtesten Frühlingskräutern. Schauen Sie beim Sammeln genau hin, um Verwechslungen mit giftigen Pflanzen wie der Herbstzeitlose und dem Maiglöckchen auszuschließen!


„In diesen Tagen beginnen in vielen Wäldern die ersten Blätter des Bärlauchs zu sprießen. Die aromatischen, leicht knoblauchartig schmeckenden Blätter sind für viele Baden-Württemberger fester Bestandteil und ein Highlight der Frühlingsküche. Für ein ungetrübtes natürliches Geschmackserlebnis, sind beim Sammeln und Verzehr dieser Wildpflanze ein paar wichtige Regeln zu beachten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.


Beim Sammeln von Bärlauch kann es zu Verwechslungen mit anderen Pflanzen wie der Herbstzeitlose und dem Maiglöckchen kommen. Diese wachsen zur gleichen Zeit und oft an ähnlichen Stellen, was die Verwechslungsgefahr erhöht.


Auf Knoblauchgeruch und Stängel achten

„Die Nase ist beim Bärlauch sammeln eine gute Hilfe. Beim Zerreiben von Bärlauchblättern entsteht der typische Knoblauchgeruch. Allerdings nehmen die Hände den Knoblauchgeruch rasch an, sodass dieser Kniff nur am Anfang wirkt“, erklärte Minister Hauk.


Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal seien die Stängel der Pflanzen: „Jedes Bärlauchblatt sprießt an einem einzelnen Stängel aus dem Boden, meist in Gruppen dicht beieinander. Bei Maiglöckchen wachsen hingegen immer zwei Blätter an einem Stängel. Bei Herbstzeitlosen wiederum entwickeln sich den Stängel umfassende Blätter, das heißt, die Blätter liegen zunächst eng am Stängel an und öffnen sich dann“, erklärte Hauk.


Junge Blätter des Gefleckten Aronstab sind im Anfangsstadium ebenfalls mit Bärlauch zu verwechseln. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal sind unregelmäßig geformte Blattnerven, die beim Bärlauch parallelnervig verlaufen. Erst im ausgewachsenen Zustand bilden die Blätter des Aronstabs ihre unverwechselbare Pfeilform sowie oft dunkle Flecken aus. Am Ende der Blätter ist ein Widerhaken am Stielansatz zu erkennen.


Minister Hauk weist darauf hin, dass Herbstzeitlose und Maiglöckchen in ihren Blättern Inhaltsstoffe speichern, die nach dem Verzehr lebensgefährliche Vergiftungen auslösen können. Vergiftungsanzeichen sind Erbrechen, Krämpfe, akute Kreislaufbeschwerden und blutiger Durchfall. Diese Symptome treten bereits zwei bis sechs Stunden nach dem Essen auf.


Auch alle Teile der Aronstab-Pflanze sind giftig und enthalten in großen Mengen Oxalat sowie flüchtige Scharfstoffe. Schon beim bloßen Berühren der Pflanze kann es zu Rötungen der Haut und Blasenbildung kommen. Nach dem Verzehr von Pflanzenteilen können sich Übelkeit, Erbrechen und Durchfälle einstellen. Auch ein Anschwellen der Lippen sowie Entzündungen der Mundschleimhäute mit schmerzhaftem Brennen auf der Zunge und im Rachen können die Folge sein. „Wer nach dem Verzehr von vermeintlichem Bärlauch diese Beschwerden hat, sollte unbedingt einen Arzt aufsuchen“, betonte der Minister.


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Gefahr durch Fuchsbandwurm bei wildem Bärlauch

Zudem sei zu bedenken, dass die Blätter des wildwachsenden Bärlauchs mit Eier des kleinen Fuchsbandwurms behaftet sein könnten: „Diese werden erst bei Kochtemperaturen ab 60 Grad abgetötet. Deshalb bringt meist auch gründliches Waschen oder Einfrieren nichts“, erklärte Hauk. Wer auf sein Bärlauch-Pesto nicht verzichten möchte, sollte dafür keinen wild gesammelten Bärlauch verwenden.


Das Sammeln von Wildkräutern ist im Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg geregelt. „Wer Bärlauch sammeln möchte kann dies bis zu einem Umfang von einem Handstrauß tun“, erklärte der Forstminister. Dies habe besonders umsichtig und pfleglich zu erfolgen. Da die Wälder lediglich zum Zwecke der Erholung betreten werden dürften, sei das Sammeln für gewerbliche Zwecke von einer Genehmigung durch die Forstbehörden abhängig.


„Der Wald hat insbesondere in den letzten drei Jahren unter den Folgen des Klimawandels und den Extremwetterereignissen sehr gelitten. Deshalb ist es ratsam, sich bei Waldbesuchen umsichtig zu verhalten. Achten Sie auf abgerochene Baumteile oder angeschobene Bäume, die plötzlich fallen können. Respektieren Sie Absperrungen von Holzerntemaßnahmen, es ist zu Ihrer Sicherheit. Die Lebensgemeinschaft und das Ökosystem sollen durch Ihren Besuch nicht gestört oder gefährdet werden. Denken Sie an die Waldtiere, deren Brut- und Setzzeit bald beginnt. Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit und respektieren Sie die Erholung der anderen Waldbesucher“, sagte Hauk.


11. März 2022

Hilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine


Kinder und Jugendliche auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine brauchen schnell Hilfe und Schutz, wenn sie nach Baden-Württemberg kommen. Das Land unterstützt die Jugendämter dabei nach Kräften.


Die Landesregierung wird unbegleiteten Kindern und Jugendlichen, die vor dem Krieg in der Ukraine in Baden-Württemberg Zuflucht suchen, den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Versorgung bieten. Dies teilte Gesundheits- und Integrationsminister Manne Lucha am Freitag, 11. März 2022 nach einer digitalen Schaltkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendamts in Stuttgart mit.


„Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine, der verheerende Krieg mitten in Europa, treibt viele Menschen in die Flucht. Sie suchen Schutz im Ausland, auch in Baden-Württemberg. Das Landesjugendamt hat festgestellt, dass auch immer mehr Kinder und junge Menschen mit und ohne Begleitung, in Verbänden oder in sich geschlossenen Systemen, also etwa komplette Kinderheime, nach Baden-Württemberg einreisen“, so Lucha.


Um deren bestmögliche Unterbringung zu gewährleisten, hat sich das Sozialministerium am heutigen Freitag mit den Jugendamtsleitungen ausgetauscht. Lucha: „Für alle dem Schutz von Kindern verpflichteten Behörden, Stellen und Institutionen steht zweifellos außer Frage, dass die Betroffenen in Baden-Württemberg Zuflucht finden müssen. Ebenso steht außer Frage, dass die Rettung von Leib und Leben der Betroffenen erste Priorität haben muss. Im Interesse des Kindeswohls stellen wir gemeinsam mit allen beteiligten Stellen sicher, dass die Kinder hier in einem sicheren und geschützten Rahmen aufgenommen werden“, so Lucha weiter.


Aktuell können 24 Stadt- und Landkreise rund 225 Plätze für geflüchtete junge Menschen bereitstellen. Weitere Stadt- und Landkreise können ihre bestehenden Kapazitäten ausbauen. Sämtliche Stadt- und Landkreise stehen bezüglich des Auf- und Ausbaus von Betreuungskapazitäten für geflüchtete junge Menschen in engem Austausch mit den Leistungserbringern.


Erste behördliche Anlaufstelle für geflüchtete Menschen sind die Ausländerbehörden. Handelt es sich dabei um junge Menschen, muss geklärt werden, ob es sich um Minderjährige handelt und ob sie in Begleitung oder unbegleitet eingereist sind. Entsprechend arbeiten die Ausländerbehörden und Jugendämter in erprobter Weise Hand in Hand. „Uns kommt zugute, dass wir durch die Flüchtlingskrise 2015 auf geordnete Verfahren zurückgreifen können“, sagte Lucha. „Oberste Priorität hat für uns, dass die jungen Menschen, die so viel erlitten haben, das finden, was sie bei uns suchen: Sicherheit und Schutz.“


11. März 2022

Integrationsmanager beraten auch Geflüchtete aus der Ukraine


Inzwischen haben bereits viele Menschen aus der Ukraine in Baden-Württemberg Zuflucht gefunden. In Reaktion auf diese Sondersituation steht nun auch ihnen die Beratung durch Integrationsmanagerinnen und -manager offen.


Mit tiefer Bestürzung verfolgt die Landesregierung derzeit die Geschehnisse in der Ukraine. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzung und die damit verbundene humanitäre Katastrophe haben in der Bevölkerung große Anteilnahme ausgelöst. Inzwischen haben bereits viele Menschen aus der Ukraine in Deutschland und in Baden-Württemberg Zuflucht gefunden. In Reaktion auf diese Sondersituation und um den Geflüchteten die bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen, wird die Landesregierung daher mit Erlass vom Freitag, 11. März 2022 ermöglichen, dass auch Geflüchtete aus der Ukraine die Beratung durch die flächendeckend im Land tätigen Integrationsmanagerinnen und -manager in Anspruch nehmen können.


Unterstützende Integrationsmaßnahmen

„Aufgrund der dynamischen Fluchtbewegung ist noch nicht absehbar, wie viele Menschen vor dem Krieg in der Ukraine nach Baden-Württemberg flüchten werden. Da weder Zeitpunkt noch Art und Weise der Beendigung des Krieges vorhergesagt werden können, müssen wir auch mit einer längeren Verweildauer der Geflüchteten rechnen. Unterstützende Integrationsmaßnahmen müssen wir daher bereits jetzt mitdenken und ermöglichen“, sagte Integrationsminister Manne Lucha am Freitag, 11. März 2022 in Stuttgart.


Viele der Geflüchteten hätten keine verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verbindungen in Baden-Württemberg. Sie hätten kaum deutsche Sprachkenntnisse und müssten sich erst einmal vor Ort zurechtfinden, nachdem sie alles in ihrer Heimat zurücklassen mussten. 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration setzt sich daher dafür ein, diesen Menschen in ihren jeweiligen aufnehmenden Kommunen das Ankommen zu erleichtern. „Wir werden uns dafür einsetzen, die Kommunen sowie die Stadt- und Landkreise bei der Bewältigung dieser Herausforderung auch finanziell zu unterstützen, sodass auf eine eventuell erforderliche personelle Verstärkung im Bereich des Integrationsmanagements reagiert werden kann. Wir setzen hier auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunalen Landesverbänden“, so Minister Lucha abschließend.


Pakt für Integration: Förderbereich „Integrationsmanagement“

Das Förderprogramm Integrationsmanagement wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2017 als der größte von insgesamt vier Förderbereichen und somit als das Kernstück des Paktes für Integration mit den Kommunen eingeführt. Ziel der Zuwendung nach Nr. 1.1 der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement ist es, die baden-württembergischen Kommunen speziell bei der Aufgabe der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in der Anschlussunterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu unterstützten. Dadurch wird eine vernetzte Integrationsberatung „aus einem Guss“ ermöglicht, die sich an den jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort orientiert.

Die flächendeckende Implementierung des Integrationsmanagements wurde innerhalb weniger Monate nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement (Dezember 2017) in 98 Prozent der Kommunen in Baden-Württemberg erreicht. Inzwischen sind fast 1.200 Integrationsmanagerinnen und -manager in Bade-Württemberg beschäftigt.


Richter am Landgericht Stuttgart

08. März 2022

Frauenanteil in der Justiz über 50 Prozent


Eine Erhebung zum Weltfrauentag 2022 zeigt, dass der Frauenanteil bei den Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg über 50 Prozent liegt. Die Justiz setzt sich als familienfreundlicher und flexibler Arbeitgeber für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.


Erstmals liegt der Anteil an Frauen bei den Staatsanwaltschaften und ordentlichen Gerichtsbarkeit in der baden-württembergischen Justiz über 50 Prozent. Das gab Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges anlässlich des Internationalen Frauentag am 8. März 2022 bekannt. Der Anteil liegt nun bei 51 Prozent.


Während im vergangenen Jahr der Anteil an Frauen und Männern schon ausgewogen war, zeigt die jüngste Erhebung, dass von insgesamt rund 2.500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern rund 1.300 Frauen sind. Damit überwiegt der Frauenanteil in diesem Bereich erstmals in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz.


Erfreulich ist auch, dass immer mehr Beförderungs- und Führungsämter in der Justiz mit Frauen besetzt werden. 
Allein von 2020 bis 2021 wuchs der Frauenanteil bei den Staatsanwaltschaften in R3-Beförderungsämtern von 17 Prozent auf 22 Prozent an – Stichtag war jeweils der 30. Juni. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit beträgt der aktuelle Frauenanteil auf R3-Positionen 22 Prozent im Vergleich zu 19 Prozent im vergangenen Jahr.


Justiz ist familienfreundlicher und flexibler Arbeitgeber

Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Die baden-württembergische Justiz ist ein familienfreundlicher und flexibler Arbeitgeber. Mit der Einführung der eAkte und der Digitalisierung des Arbeitsplatzes –etwa mit Webex- oder Skype for Business Lizenzen – haben wir unseren Beschäftigten ein Arbeiten außerhalb der Dienststelle ermöglicht. 


Das Ministerium für Justiz und Migration hat Ende vergangenen Jahres gemeinsam mit dem Landesrichter- und Staatsanwaltsrat sowie dem Hauptpersonalrat Dienstvereinbarungen zum Arbeiten im Homeoffice in der baden-württembergischen Justiz unterzeichnet.


Mit den Vereinbarungen haben die Beschäftigen der Justiz auch für die Zeit nach der Pandemie Planungssicherheit. Sie schreiben justizweit eine Tätigkeit außerhalb der Dienststelle, neben der Tätigkeit im Büro, als Bestandteil einer modernen und flexiblen Arbeitswelt fest. Mit den Vereinbarungen stärkt die Justiz ihre Position als attraktiver, moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber.


Darüber hinaus fördert das Ministerium der Justiz und für Migration den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder mit Modellprojekten zur Kindertagesbetreuung in Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg, Bruchsal, Rottweil und Mannheim. Insgesamt gibt es derzeit rund 200 Betreuungsplätze für die Beschäftigten der Justiz im Land. „Wir werden uns hierauf aber nicht ausruhen, sondern versuchen, noch besser zu werden- für eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern“, so Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges. 


HBF Berlin, ©Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

08. März 2022

Vorbereitung auf Geflüchtete aus der Ukraine


Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat eine humanitäre Katastrophe ausgelöst. Inzwischen sind wohl über 1,7 Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Auch Baden-Württemberg bereitet sich auf die aus der Ukraine geflüchteten Menschen vor. Die Krise betrifft daneben viele Bereiche der Landespolitik. Zur Koordinierung hat das Kabinett daher eine ressortübergreifende Lenkungsgruppe eingerichtet.


„Das größte Land Europas hat einen Angriffskrieg auf das flächenmäßig zweitgrößte Land Europas gestartet. Das ist ein Gewaltverbrechen, das es in Europa seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Putins Aggression ist ein unmittelbarer Angriff auf das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und die Selbstbestimmung von 42 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer. Sie ist auch ein Angriff auf das Völkerrecht und auf unsere Zivilisation. Sie ist eine tiefe Zäsur in der Geschichte unseres Kontinents und ein steinzeitlicher Rückfall in das ,Recht des Stärkeren‘“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerratssitzung am Dienstag, 8. März 2022 in Stuttgart.


Die Bewältigung der humanitären, der politischen und der wirtschaftlichen Folgen dieses abscheulichen und inakzeptablen Handelns Putins werde Europa und alle seine Mitgliedsstaaten vor enorme Herausforderungen stellen. Kretschmann: „Wir müssen uns alle klarmachen: Wir stehen nach Corona – das noch nicht vorbei ist – in der nächsten großen, krisenhaften Situation, in der die Solidarität aller Menschen in unserem Land gefragt ist.“


Neben den Auswirkungen auf die Energieversorgung, Finanzen, Wirtschaft, Wissenschaft, Schulen und Kultur nahm vor allem der Bericht von Migrationsministerin Marion Gentges über die Situation der Ukraine-Geflüchteten im Land breiten Raum im Kabinett ein.


Größte Flüchtlingsbewegung seit dem 2. Weltkrieg

Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Mit dem Beginn von Putins brutaler Invasion am 24. Februar 2022 hat auch eine in Europa seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr dagewesene Flüchtlingsbewegung begonnen. Wir müssen davon ausgehen, dass inzwischen mehr als 1,7 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, vor allem Frauen und Kinder, auf der Flucht sind. Sie sind gezwungen, ihr Land zu verlassen, um ihr Leben zu retten. Die Zahl der zu uns nach Baden-Württemberg Flüchtenden hat sich in der ersten Kriegswoche noch in Grenzen gehalten. Die meisten Flüchtenden blieben zunächst in den an die Ukraine angrenzenden Staaten – in der Hoffnung, möglichst schnell in ihre Heimat zurückzukehren. Seit Ende der vergangenen Woche steigt die Zahl der Flüchtenden aus der Ukraine auch in Baden-Württemberg stark an. Da es offenkundig ist, dass sich Putins Aggression zunehmend gegen die ukrainische Zivilbevölkerung richtet, stellen wir uns auf einen schnellen Anstieg der Flüchtlingszahlen aus der Ukraine ein.“


Vor diesem Hintergrund haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Ende der vergangenen Woche einstimmig erstmals in ihrer Geschichte die Richtlinie zur Bewältigung eines „Massenzustroms“ von Flüchtenden aktiviert (2001/55/EG). Diese hat zur Folge, dass die vom Krieg Flüchtenden aus der Ukraine überall in der EU harmonisierte Rechte in Anspruch nehmen können. Hierzu zählen ein Aufenthaltstitel, zunächst für ein Jahr, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen, der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Wohnraum, medizinischer Versorgung und der Zugang zu Bildung für Kinder. „Das Signal dieses einstimmigen Beschlusses ist klar“, so Gentges. „Europa hilft den unschuldigen Opfern von Putins Krieg schnell und unbürokratisch.“


Enorme Hilfsbereitschaft in Landkreisen und Kommunen

Nach Angaben der Migrationsministerin stellen alle im Land an der Aufnahme von Flüchtenden Beteiligten, Land, Landkreise und Kommunen, eine enorme Hilfsbereitschaft fest: „Ein Lichtblick in diesen dunklen Tagen ist die überwältigende Hilfsbereitschaft der Menschen in Baden-Württemberg. Die Fluchtbewegung aus der Ukraine erreicht Baden-Württemberg zu einem Zeitpunkt, zu dem in den vergangenen sechs Monaten die Kapazitäten in der Erstaufnahme des Landes ohnehin bereits erheblich ausgebaut wurden. Bis zu Beginn des Krieges in der Ukraine waren bereits 900 zusätzliche Plätze geschaffen worden.


Nach Gesprächen mit Ministerin Gentges haben sich die Städte Heidelberg und Sigmaringen, Ellwangen sowie Freiburg alle ohne zu zögern bereit erklärt, die bisher mit dem Land vereinbarten Kapazitätsgrenzen der dortigen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für die Zeit des Bedarfs im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu erhöhen. An den Standorten Heidelberg (Ankunftszentrum) sowie Sigmaringen und Ellwangen (Landeserstaufnahmeeinrichtungen) stehen damit bis zu 800 zusätzliche Plätze sowie in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg bis zu 100 zusätzliche Plätze zur Verfügung. In Meßstetten wird ein eigenes Ankunftszentrum für Flüchtende aus der Ukraine entstehen.


Enge Zusammenarbeit auf allen Ebenen

In den Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes können daher dann in maximaler Auslastung bis zu rund 9.800 Plätze belegt werden. Bislang kamen dort rund 1.500 Flüchtende aus der Ukraine an. Da Menschen aus der Ukraine ohne Visum in die EU anreisen können, kommt die bisherige Mehrzahl an Personen zunächst bei Freunden oder Bekannten unter. Zudem werden in den beiden weiteren Stufen der Unterbringung von Flüchtenden, in der vorläufigen Unterbringung in Stadt- und Landkreisen sowie der Anschlussunterbringung in den Kommunen, ebenfalls Kapazitäten aufgebaut.


Ministerin Gentges: „Alle Ebenen arbeiten eng zusammen, tauschen sich jeden Morgen im Stab ‚Flüchtende aus der Ukraine‘ aus. Die kommenden Wochen werden alle erheblich fordern. Aber wir wissen, wofür wir alle Anstrengungen unternehmen: Für die Menschen aus der Ukraine, die ohne jede Schuld um Leib und Leben fürchten müssen.“


Ressortübergreifende Lenkungsgruppe „Ukraine“ eingerichtet

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung außerdem die Einsetzung einer ressortübergreifenden Lenkungsgruppe „Ukraine“ unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Stegmann, beschlossen. Für die operative Umsetzung der Beschlüsse in der Lenkungsgruppe wird zugleich ein Interministerieller Verwaltungsstab unter Leitung des Innenministeriums eingerichtet.


In den von nun an wöchentlich stattfindenden Sitzungen der Lenkungsgruppe sollen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in Baden-Württemberg in allen Lebensbereichen identifiziert und zu ihrer bestmöglichen Bewältigung das gemeinsame Vorgehen festgelegt werden. „Hierzu koordiniert die Lenkungsgruppe alle notwendigen Aktivitäten der Landesregierung. Mit vereinten Kräften werden so ressortübergreifende Entscheidungen und entsprechende Beschlüsse des Kabinetts noch schneller vorbereitet und getroffen, um eine Eindämmung der Auswirkungen zu erreichen“, erklärte Kretschmann.


Für den Bedarfsfall hat der Ministerrat die Lenkungsgruppe befugt, dringende exekutive Beschlüsse zu fassen. Mitglieder der Lenkungsgruppe sind die Amtschefinnen und Amtschefs aller Ressorts aufgrund der möglichen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Eine Geschäftsstelle im Staatsministerium unterstützt die Arbeit der Lenkungsgruppe. Die kommunalen Landesverbände und weitere Experten werden themenbezogen beratend hinzugezogen.


Die Lenkungsgruppe wird bereits in dieser Woche ihre Arbeit aufnehmen.

© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

07. März 2022

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Wirtschaft im Land


Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat sich mit verschiedenen Interessensgruppen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die baden-württembergische Wirtschaft ausgetauscht. Die Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung sind von äußerster Wichtigkeit.


Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 7. März 2022 ein Gespräch mit Spitzen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kammern und Verbänden, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, der EnBW, der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sowie der Agentur für Arbeit zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die baden-württembergische Wirtschaft geführt. „Ziel des Treffens war es, zu einer ersten gemeinsamen, auf Baden-Württemberg fokussierten Lagebeurteilung zu kommen und sich über mögliche Konsequenzen für den Standort Baden-Württemberg auszutauschen. Wir werden diesen Austausch fortsetzen“, kündigte Hoffmeister Kraut an.

Die Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer blickten mit großer Sorge auf den Krieg in der Ukraine. „Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, die viel Leid erfahren. Angesicht der humanitären Katastrophe treten wirtschaftspolitische Fragen zunächst zurück. Vordringlich ist, dass wir die Flüchtenden, so gut es geht, unterstützen. Und wir müssen den Menschen vor Ort helfen. Tief beeindruckt bin ich von der großen Hilfsbereitschaft und der uneingeschränkten Solidarität unserer Unternehmen. Sie tragen die Sanktionen ohne Wenn und Aber mit. Das ist ein starkes Zeichen. Ebenso bedanke ich mich herzlich bei allen, die sich mit großem Engagement durch Hilfsaktionen einbringen. Klar ist, dass der Krieg und die Sanktionen gegen Russland teils gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaft in Baden-Württemberg haben. Darum kümmern wir uns“, betonte die Ministerin.


Unternehmensbeziehungen zu Russland und Ukraine

„Baden-Württembergs Wirtschaft ist international sehr diversifiziert aufgestellt. Betroffen vom Krieg und von den Handelssanktionen sind insbesondere unsere stark exportorientierten Leitbranchen, Maschinen- und Anlagenbau sowie Automobilbranche, und insbesondere diejenigen Unternehmen, die Produktions- und Vertriebsstätten in der Ukraine oder in Russland haben“, so Hoffmeister-Kraut anlässlich des Treffens.

Momentan gehe man davon aus, dass im Land rund 1.000 Unternehmen mit Russland und rund 540 Unternehmen mit der Ukraine Geschäftsbeziehungen pflegten, weitere 280 Unternehmen hätten Geschäftsbeziehungen mit Belarus. „Neben den Auswirkungen auf Produktion und Handel müssen wir zudem von einem zunehmenden Druck auf die ohnehin angespannten Lieferketten beispielsweise in den Bereichen Energie, Metalle und Edelgase sowie weiter steigenden Energiepreisen ausgehen“, so die Ministerin.


Energieversorgung und deren Bezahlbarkeit

Von äußerster Wichtigkeit sei jetzt die Sicherheit der Energieversorgung von Privathaushalten und Unternehmen und deren Bezahlbarkeit. „Hier ist in einer kurz‑, mittel- und langfristigen Perspektive vor allem die Bundesregierung gefordert. Sie muss bereits jetzt alles tun, um die Energieversorgung im kommenden Winter zu sichern. Sie muss außerdem weitere Maßnahmen prüfen, wie die Energieversorgung für die Wirtschaft und für insbesondere einkommensschwache Privathaushalte bezahlbar bleibt“, sagte Hoffmeister-Kraut.


Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker betonte, dass die Versorgungssicherheit der Menschen im Land im Moment oberste Priorität habe. „Wir werden alles dafür tun, damit die Menschen weiter heizen und kochen können – und das zu zumutbaren Preisen. Das Gebot der Stunde ist deshalb, die Energiewende und damit den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv, kraftvoll und deutlich schneller voranzutreiben. Hierauf konzentrieren sich alle Kräfte auf allen Ebenen. Denn Erneuerbare sind die beste Antwort sowohl auf die Klimakrise als auch auf unsere Energieabhängigkeit, wie wir sie jetzt schmerzhaft zu spüren bekommen. Zugleich müssen wir die Zeit nutzen, um strategische Reserven bei Gas und Kohle für Notfälle aufzubauen. Hier hat die Bundesregierung bereits die richtigen Weichen gestellt.“



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Finanzielle Unterstützung für betroffene Firmen

„Dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem ersten Schritt vor Kurzem ein Kreditprogramm für betroffene Firmen angekündigt hat und staatliche Bürgschaften und Investitionsgarantien in Aussicht stellt, begrüße ich ausdrücklich. Und auch die von Bundesfinanzminister Lindner heute angekündigten Hilfen für einzelne Unternehmen, die infolge des Krieges in eine existenzgefährdende Situation kommen, unterstütze ich natürlich vollumfänglich. Ich teile allerdings die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministers, dass ein genereller Ausgleich aller Kriegsfolgelasten nicht möglich ist“, so Hoffmeister-Kraut.


Die Ministerin sicherte ihre Unterstützung für betroffene Unternehmen zu. „Wir beobachten die Situation weiterhin genau. Selbstverständlich steht mein Haus jederzeit als Anlaufstelle zur Verfügung. Dazu kann auch unsere im April 2020 gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart im Zuge der Corona-Krise eingerichtete Kontaktstelle Lieferketten genutzt werden.“ Sie begrüße auch ausdrücklich die von den IHKen und von Handwerk International eingerichteten Hotlines für die Unternehmen und Handwerksbetriebe. „In dieser für viele Unternehmen schwierigen Situation werde ich als Wirtschaftsministerin den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik koordinieren und fortführen“, so die Ministerin. Es gehe vor allem auch darum, die Interessen der baden-württembergischen Wirtschaft und des Mittelstands im Land zu bündeln und dessen Bedarfe nach Berlin und Brüssel zu übermitteln.


Die Kontaktstelle für die Wirtschaft zur Unterstützung bei Lieferketten-Problemen soll Unternehmen bei der Wiederherstellung von sicheren internationalen Lieferketten unterstützen. Sie vermittelt kompetente Ansprechpartner und Hilfestellungen. Für konkrete Fragen aus der Wirtschaft steht die IHK unter der Mail-Adresse kontaktstelle-lieferketten@stuttgart.ihk.de zur Verfügung, im Wirtschaftsministerium ist für allgemeine Anfragen ab sofort die Mail-Adresse kontaktstelle-lieferketten@wm.bwl.de erreichbar.


04. März 2022

Kommunen erhöhen Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen


Das Ankunftszentrum Heidelberg und in die Landeserstaufnahmeeinrichten in Sigmaringen, Ellwangen sowie Freiburg erhöhen ihre Kapazitäten zur Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine. Insgesamt stehen 2.500 zusätzliche Plätze zur Verfügung.


Die Städte Heidelberg (Ankunftszentrum) und Sigmaringen, Ellwangen sowie Freiburg (Landeserstaufnahmeeinrichtungen) haben sich bereit erklärt, die bisher mit dem Land vereinbarten Kapazitätsgrenzen der dortigen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für die Zeit des Bedarfs im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zu erhöhen.


Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hatte in den vergangenen Tagen mit den Stadtspitzen von Heidelberg, Ellwangen, Sigmaringen und Freiburg Gespräche aufgenommen und vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs von Flüchtenden darum gebeten, bei Bedarf die bisher vereinbarten Kapazitätsgrenzen überschreiten zu dürfen. Dazu haben sich alle Städte bereiterklärt. Sie helfen damit schnell und unbürokratisch, weitere Kapazitäten in der Landeserstaufnahme Baden-Württembergs einzurichten.


Signal der Menschlichkeit und Solidarität

Migrationsministerin Marion Gentges sagte: „Mehr als eine Million Menschen sind inzwischen vor Putins Krieg auf der Flucht. Wir sind uns alle einig, dass wir diese Menschen, die in Furcht um ihr Leben flüchten, aufnehmen. Mit ihrer Aufnahmebereitschaft und der schnellen und unkomplizierten Hilfe senden die Städte ein eindrucksvolles Signal der Menschlichkeit und Solidarität. Dafür danke ich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner, Bürgermeister Dr. Marcus Ehm, Oberbürgermeister Michael Dambacher und Oberbürgermeister Martin Horn von Herzen.“

„Ganz Europa zeigt sich solidarisch – da ist es selbstverständlich, dass wir auch in Baden-Württemberg und bei uns in Heidelberg alles in die Wege leiten, um Geflüchtete aus der Ukraine bestmöglich zu versorgen. Das ist unsere humanitäre Pflicht“, erklärte Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.


Sigmaringens Bürgermeister Dr. Marcus Ehm sagte: „Für die Stadt Sigmaringen und deren Bevölkerung ist selbstverständlich, dass wir in dieser tragischen Notsituation zum Schutz der geflüchteten Mütter und deren Kindern aus der Ukraine unseren Teil beitragen. Da die Landeserstaufnahmestelle aktuell freie Kapazitäten hat, konnten diese unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.“


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Insgesamt 2.500 zusätzliche Plätze

Ellwangens Oberbürgermeister Michael Dambacher erläuterte: „In solchen Zeiten muss man unbürokratisch handeln. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation und daher war es für die Stadt Ellwangen selbstverständlich, dass die Kapazitäten in der Landesertaufnahmeeinrichtung (LEA) – unabhängig vom Vertrag – kurzfristig erhöht werden.“


Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn führte aus: „Angesichts der Not und des Leids, dem die Menschen in der Ukraine aufgrund dieses brutalen Krieges ausgesetzt sind, sieht sich die Stadt Freiburg selbstverständlich in der Pflicht zu helfen. Auch aufgrund unserer intensiv gepflegten Städtepartnerschaft mit der Stadt Lviv-Lemberg haben wir in Freiburg eine besonders enge Beziehung zur Ukraine.“

Als Kapazitätserweiterungen für den Bedarf der Unterbringung von Flüchtenden aus der Ukraine wurden vereinbart: An den Standorten Heidelberg (Ankunftszentrum), sowie Sigmaringen und Ellwangen (Landeserstaufnahmeeinrichtungen) jeweils bis zu 800 zusätzliche Plätze sowie in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg bis zu 100 zusätzliche Plätze. Somit stünden in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Unterbringung von Flüchtenden vor Putins Krieg aus der Ukraine kurzfristig 2.500 zusätzliche Plätze zur Verfügung.


27. Februar 2022

Geldspenden derzeit am wirksamsten


Derzeit sind Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen am wirksamsten. Sachspenden sind nur sinnvoll im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation.


Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine löst Fassungslosigkeit und Entsetzen in der ganzen Welt aus. Dass mitten in Europa ein Krieg tobt, war vor wenigen Tagen noch unvorstellbar. Inzwischen sind eine Million Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele wollen den Flüchtenden helfen – doch wie kommen Spenden wirksam bei den Menschen an?


Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Flüchtende aus der Ukraine nach Baden-Württemberg kommen werden und wann genau dies der Fall sein wird. Um für eine Aufnahme gut vorbereitet zu sein, werden aktuell auf allen Ebenen – beim Land, in den Landkreisen, Städten und Gemeinden und bei den Wohlfahrtsverbänden – die notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit eine schnelle Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtenden aus der Ukraine möglich ist.


Die Solidarität mit der Ukraine und ihren Menschen ist groß. Vor Ort in den Kommunen und bei den Wohlfahrtsverbänden gehen aktuell zahlreiche Hilfsangebote ein. Viele wollen den Flüchtenden helfen. Am besten eignen sich in der aktuellen dynamischen Lage dafür Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Deshalb wird gemeinsam darum gebeten, Sachspenden nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation zu leisten. Sachspenden sind bei den Behörden und Stellen vor Ort zum jetzigen Zeitpunkt bereits in großer Zahl eingegangen.

Wenn zu einem späteren Zeitpunkt klar ist, welche konkrete Bedarfe vor Ort entstehen, werden wir umgehend über lokale Spendenaufrufe erneut informieren.


Quelle:

Kommunale Landesverbände Baden-Württemberg/Ministerium der Justiz und für Migration/Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.


Als Zeichen der Solidarität leuchtet das Neue Schloss in Stuttgart in den Farben der Flagge der Ukraine

27. Februar 2022

Enge Zusammenarbeit zur Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine


Das Ministerium der Justiz und für Migration, die Kommunalen Landesverbände und die Regierungspräsidien haben sich auf eine enge Zusammenarbeit zur Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine verständigt.


Unter der Leitung von Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges haben sich das Ministerium der Justiz und für Migration, der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag Baden-Württemberg sowie alle vier Regierungspräsidien auf ein gemeinsames und planvolles Vorgehen sowie schnelle und unbürokratische Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine verständigt.


Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ vorgestellt

In einer Telefonkonferenz am gestrigen Samstag, 26. Februar 2022, aller an der Aufnahme von Menschen im Land Beteiligter stellte Ministerin Marion Gentges den Stab „Flüchtende aus der Ukraine“ vor, der im Ministerium der Justiz und für Migration einberufen wurde. Dieser dient der Koordinierung der Maßnahmen zur Aufnahme von Menschen, die vom Krieg in der Ukraine nach Baden-Württemberg fliehen. Neben den zuständigen Fachbereichen des Ministeriums der Justiz und für Migration sind die Kommunalen Landesverbände sowie die Regierungspräsidien im Stab vertreten. Der Stab unter der Leitung von Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek wird ab dem morgigen Montag, 28. Februar 2022, arbeitstäglich tagen.




Erste Maßnahmen vereinbart

Als erste Maßnahmen haben die Beteiligten bereits vereinbart:

  • Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein permanenter Informationsaustausch zwischen Ministerium der Justiz und für Migration, den vier Regierungspräsidien und den Kommunalen Landesverbänden.
  • Alle Partner begrüßen die hohe Hilfs- und Aufnahmebereitschaft der Baden-Württemberginnen und Baden-Württemberger, die auf allen Ebenen spürbar ist.
  • Die Beteiligten sind sich einig, gemeinsam alles zu unternehmen, um für eine geordnete und koordinierte Aufnahme der aus der Ukraine nach Baden-Württemberg Flüchtenden zu sorgen – auch für Flüchtende, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen.
  • Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen werden die Funktion einer Erstanlaufstelle für alle Ankommenden, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen, übernehmen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird allen Ankommenden rasch ein Angebot für eine Covid-19-Schutzimpfung unterbreitet.
  • Wir haben bereits dafür Sorge getragen, dass ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit visafrei zu einem Kurzaufenthalt bei uns befinden, bei den Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen können.
  • Auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Migration wird zeitnah ein Informationsangebot zu Fragen der Aufnahme von Flüchtenden aus der Ukraine eingerichtet.

Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung von

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek
Landrat Joachim Walter, Präsident des Landkreistags
Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Städtetag Baden-Württemberg
Steffen Jäger, Präsident Gemeindetag Baden-Württemberg
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer
Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder
Regierungspräsidentin Susanne Bay
Regierungspräsident Klaus Tappeser


„Dass mitten in Europa wieder ein blutiger Krieg tobt, war vor wenigen Tagen für uns alle unvorstellbar. Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern dieses brutalen Angriffs. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie viele Menschen, wann und in welchem Umfang vor Putins Krieg nach Baden-Württemberg flüchten. Gemeinsam und vertrauensvoll unternehmen wir jedoch alles, um für eine Aufnahme dieser Menschen vorbereitet zu sein.“


© Foto FächerNews, Andreas Kiefer

25. Februar 2022

Impfungen mit Novavax-Impfstoff im Land ab Anfang März


Baden-Württemberg erhielt am 25. Februar 2022 die erste Lieferung des Novavax-Impfstoffs gegen das Coronavirus. Somit können die Impfungen mit dem Impfstoff ab Anfang März beginnen. Der Impfstoff von Novavax erweitert die Impfstoffpalette um ein weiteres Angebot.


Am Freitag, 25. Februar 2022, hat Baden-Württemberg die erste Lieferung des Impfstoffes Nuvaxovid von Novavax vom Bund erhalten. Dies teilte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha mit. Bei dem am 20. Dezember 2021 in Europa zugelassenen Impfstoff handelt es sich um den ersten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff, der in Europa zum Einsatz kommt. Mit dem Impfstoff von Novavax steht nun auch ein konventioneller, proteinbasierter Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung.


Kontingent für Menschen aus der Pflege- und Gesundheitsbranche

„Die Hälfte des Impfstoffs von Novavax, der heute in Baden-Württemberg eintrifft, wird explizit für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche reserviert“, so Minister Lucha. „Sie unterliegen ab Mitte März größtenteils der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ich hoffe sehr, dass der Impfstoff viele skeptische Menschen noch überzeugen kann, sich impfen zu lassen. Bitte nehmen Sie das Angebot daher an und helfen Sie mit, sich und Ihr Umfeld gegen das Coronavirus zu schützen. Denn trotz der derzeitigen Lockerungen müssen wir die Impflücke noch weiter schließen, um nicht erneut einen einschneidenden Corona-Winter zu erleben.“


Das Ministerium hat zudem alle Stadt- und Landkreise im Land über das Angebot mit dem Impfstoff von Novavax informiert. Bei Bedarf suchen mobile Impfteams die Einrichtungen auf und impfen auch Mitarbeitende der Einrichtungen.



Verteilung an Stadt- und Landkreise

Das Land wird im Zeitraum von kommenden Dienstag, 1. März, bis Donnerstag, 3. März, alle nach Baden-Württemberg gelieferten 192.000 Dosen von Nuvaxovid an die Stadt- und Landkreise verteilen. Um eine bedarfsgerechte Aufteilung zu erreichen, erfolgt die Verteilung vor Ort durch den jeweiligen Stadt- und Landkreis. Die Verteilung an die niedergelassene Ärzteschaft kann über den Pandemiebeauftragten vermittelt werden. Außerdem wurden alle Stadt- und Landkreise aufgefordert, ein Terminbuchungstool für die Vergabe von Terminen mit dem Impfstoff Nuvaxovid zu nutzen beziehungsweise alternativ andere Vormerkungsmöglichkeiten für ein niedrigschwelliges Impfangebot für alle Impfwilligen vorzuhalten. 


Insgesamt wird Deutschland in diesem Jahr nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bis zu 34 Millionen Impfstoffdosen Nuvaxovid erhalten. Im ersten Quartal ist die Lieferung von circa vier Millionen Impfstoffdosen nach Deutschland vorgesehen. Nach Mitteilung der Kommission der Europäischen Union sollen die ersten Lieferungen in mehreren Schritten im Februar und März erfolgen. Die erste Teillieferung in Höhe von zunächst 1,4 Millionen Impfstoffdosen steht nun zur Verfügung und soll bis zum 14. März 2022 an die Länder verteilt werden. Für die Monate April bis Juni 2022 sind nach derzeitigem Stand mit dem Unternehmen Novavax weitere Lieferungen nach Deutschland von bis zu 30 Millionen Dosen vereinbart.


Empfehlung der Ständigen Impfkommission

Bislang standen in Deutschland zwei Vektor- und zwei mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verfügung. Mit Nuvaxovid ist nun ein weiterer Impfstoff hinzugekommen, der zu den proteinbasierten Impfstoffen gehört. Nuvaxovid enthält das gentechnisch hergestellte Spike-Protein des Coronavirus SARS-CoV-2, ergänzt um den Wirkverstärker Matrix M.


In den Zulassungsstudien zeigte der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit gegen COVID-19.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.


© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

24. Februar 2022

Amphibien gehen wieder auf Wanderschaft


Vorsicht ist vor allem in den Morgenstunden geboten – die Amphibien gehen wieder auf Wanderschaft. Verkehrs-Staatssekretärin Elke Zimmer bittet alle Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksichtnahme und wirbt für Amphibienschutzanlagen.


Der Frühling meldet sich mit Regen und Sonne. Jetzt ist Zeit für besondere Achtsamkeit im Straßenverkehr – denn die Amphibien machen sich vermehrt wieder auf die Wanderung. Der genaue Beginn der Wanderungen variiert von Jahr zu Jahr und Region zu Region. Sicher ist aber, dass wieder unzählige Frösche, Kröten und Molche von ihrem Winterlebensraum zu ihren traditionellen Laichgewässern wandern, wenn die Nächte milder werden und es zu regnen beginnt. Erdkröte, Grasfrosch & Co. müssen dabei häufig viel befahrene Straßen überqueren.

Elke Zimmer, Staatssekretärin im Verkehrsministerium, bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer: „Fahren Sie im Bereich der Amphibienwanderstrecken vorsichtig und mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit. Dies kommt den Fröschen und Kröten zugute, dient aber in besonderem Maße auch dem Schutz der zahlreichen Helferinnen und Helfer am Fahrbahnrand – und auch der eigenen Sicherheit.“ Besondere Vorsicht ist bei Dunkelheit und regnerischem Wetter geboten. „Tragen Sie bitte durch umsichtiges Verhalten insbesondere in den Nacht- und frühen Morgenstunden zum Schutz der wandernden Amphibien sowie der Ehrenamtlichen bei, die Frösche, Kröten und Molche über die Straßen tragen.“

Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
An Straßenabschnitten, an denen es keine fest installierten Durchlässe und Leiteinrichtungen für Amphibien und andere Kleintiere gibt, sorgen viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dafür, dass die wandernden Tiere unbeschadet auf die andere Straßenseite gelangen. Hierfür werden im Vorfeld mobile Fangzäune aufgestellt und Eimer eingegraben. Die Tiere laufen an den Zäunen entlang, fallen in die Eimer und werden dann sicher auf die andere Straßenseite getragen. Dies ist sehr aufwändig.

Staatssekretärin Zimmer nimmt eine große Unterstützung wahr: „Ich spreche allen Ehrenamtlichen meinen Dank aus. Durch ihren unermüdlichen und in der Regel ehrenamtlichen Einsatz werden Jahr für Jahr unzählige Amphibien gerettet. Das ist ein wertvoller Beitrag für den Schutz der biologischen Vielfalt.“ Dies gilt umso mehr, als fast alle Amphibienarten in Baden-Württemberg auf der Roten Liste (PDF) stehen. Ein Großteil der Arten ist bereits in unterschiedlichem Maße gefährdet oder es ist eine Gefährdung in den kommenden Jahren zu befürchten.

Förderung von Amphibienschutzanlagen an kommunalen Straßen
Gibt es in Ihrer Kommune einen Amphibienwanderabschnitt an einem kommunalen Verkehrsweg, der im „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg“ (PDF) enthalten ist? Für diesen Fall lädt Staatssekretärin Zimmer ein: „Nutzen Sie die Fördermöglichkeit, eine Amphibienschutzanlage an einer Straße in Ihrer Kommune über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu bauen. Mit dem Bau einer solchen Wiedervernetzungsmaßnahme unterstützen Sie die Artenvielfalt im Land und fördern gleichzeitig die Verkehrssicherheit.“ Die wesentlichen Informationen zur Förderung können dem Faltblatt zu Wiedervernetzungsmaßnahmen (PDF) entnommen werden.

In unserer dicht bebauten und von Verkehrswegen durchzogenen Landschaft ist es für Amphibien und andere Wildtiere nicht einfach, von einem Lebensraum zum anderen zu gelangen. Sie stoßen auf eine Vielzahl von Hindernissen, etwa stark befahrene Straßen. Um der Zerschneidung von Lebensräumen und Wanderstrecken von Tieren entgegenzuwirken, hat das Verkehrsministerium das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ erarbeitet.

Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen Baden-Württemberg
Das Landeskonzept wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg erstellt. Es setzt sich aus den drei Projektbausteinen zusammen: „Konfliktstellen auf Grundlage der Fachpläne des Landes“, „Amphibienwanderstrecken an Straßen“ und „Bundesprogramm Wiedervernetzung“.

„Amphibienwanderstrecken an Straßen“ war ein Kooperationsprojekt mit dem NABU Baden-Württemberg, unter dessen Federführung die Erfassung und Zusammenstellung der Amphibienwanderabschnitte an Straßen erfolgte. Zahlreiche Ortsgruppen baden-württembergischer Naturschutzverbände, die Regierungspräsidien sowie die Stadt- und Landkreise lieferten wertvolle Daten zu bekannten Amphibienwanderstrecken zu. Für jeden Projektbaustein wurden Prioritätenlisten der wichtigsten Wiedervernetzungsabschnitte erarbeitet. Die priorisierten Konfliktstellen werden nun nach und nach durch den Bau von Querungshilfen, insbesondere Grünbrücken und Amphibienschutzanlagen, entschärft.

Seit Anfang 2020 können Wiedervernetzungsmaßnahmen an kommunalen Verkehrswegen über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden. Ziel des Verkehrsministeriums ist es, das „Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen“ sukzessive auch an kommunalen Straßen umzusetzen. Über das LGVFG können auch Querungshilfen zur Vernetzung von Lebensräumen und Tierwanderwegen an kommunalen Rad- und Schienenverkehrswegen gefördert werden. Im Fokus steht dabei die Förderung von Amphibienschutzanlagen.


24. Februar 2022

Stimmen zum Angriff auf die Ukraine


Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl haben den russischen Angriff auf die Ukraine verurteilt und zum Zusammenhalt der Staaten in der Europäischen Union und in der NATO aufgerufen.


Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt. Er sagte anlässlich der beunruhigenden Nachrichten aus dem Osten Europas: „Mit dem Angriff auf die Ukraine hat Putin gegen alle Regeln der internationalen Ordnung und des Völkerrechts verstoßen und Europa und die Welt in eine tiefe Krise gestürzt, die an die dunkelsten Zeiten des europäischen Kontinents erinnern.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den europäischen Partnern in den vergangenen Wochen alles dafür getan, um die Situation zu entschärfen. Aber wir müssen heute leider erkennen, dass Russland ohne jede Rücksicht die Spirale der Eskalation fortschreibt und Denkmustern folgt, die wir in Europa längst überwunden geglaubt hatten. Dem werden wir uns gemeinsam mit unseren Partnern entschlossen entgegenstellen. Unsere Gedanken und unsere Solidarität gelten der ukrainischen Bevölkerung. Die Bundesregierung hat für alle weiteren Schritte meine volle Unterstützung.“

Völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf einen demokratischen Staat
Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Die Lage im Osten Europas ist so ernst wie nie zuvor. Wir erleben eine Lage, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg in Europa nicht hatten: Der russische Präsident Wladimir Putin hat seine Maske fallen lassen und einen feigen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf einen demokratischen Staat begonnen. In Europa müssen wir nun näher zusammenrücken und die Reihen zwischen den Staaten, in der EU, in der NATO eng geschlossen halten. Wir dürfen die Ukraine in keinem Fall für Europa aufgeben – die Ukraine muss weiterhin ein demokratischer Staat bleiben, der seine Zukunft souverän und eigenständig entscheiden kann.

Im Kreis der Innenminister haben wir heute früh sogleich über die Situation in der Ukraine gesprochen. Wir haben die Auswirkungen auf unser Land analysiert und bewertet. Die Innenministerinnen und Innenminister bleiben ab sofort im tagesaktuellen Austausch.“


22. Februar 2022

Baden-Württemberg kehrt in die Warnstufe zurück


Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst und lockert mit Bedacht die Einschränkungen. Damit gilt im Land wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung.


Der Ministerrat hat am Dienstag, 22. Februar 2022, eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen und damit weitere Lockerungen auf den Weg gebracht.


Das bisherige und in enger Abstimmung mit Wissenschaft sowie medizinischer Praxis entwickelte Stufensystem des Landes wird beibehalten. Die Grenzwerte werden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wird die Alarmstufe II gestrichen.

Es gilt zukünftig:

  • Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
  • Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 4 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
  • Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 15 und ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.


In der voraussichtlich ab Mittwoch, 23. Februar 2022, greifenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg damit in vielen Lebensbereichen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-Regel gelten.



Mehr Besucher bei Veranstaltungen möglich

Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht. In der Basisstufe gelten keine Zugangsbeschränkungen. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen höchstens 60 Prozent der Kapazität zulässig bei einer Personenobergrenze von 6.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien gelten 75 Prozent bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. In der Alarmstufe sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 Prozent der Kapazität zulässig, bei einer Personenobergrenze von 2.000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien kann mit höchstens 50 Prozent ausgelastet werden bei einer maximalen Personenzahl von 5.000 Besucherinnen und Besuchern.


Die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden ebenfalls angepasst:

  • Basisstufe: keine Beschränkungen
  • Warnstufe: ein Haushalt plus zehn Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)
  • Alarmstufe: ein Haushalt plus fünf Personen (Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen nicht dazu)


Clubs und Diskotheken dürfen unter Auflagen öffnen

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt, dass nur vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene, die zudem zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen, eingelassen werden dürfen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.


Angepasste Regelungen gelten auch für Saunen (Basisstufe: keine Beschränkungen; Warnstufe: 3G; Alarmstufe: 2G) und Dampfbäder (Basisstufe: 3G; Warn- und Alarmstufe: 2G).


Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen.


Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.


21. Februar 2022

Wettbewerb „Bildungspartnerschaften digital“ zeichnet Schulen aus


Im Rahmen des zweiten Wettbewerbs „Bildungspartnerschaften digital“ hat das Land 22 Schulen ausgezeichnet. Digitale Inhalte und virtuelle Kommunikationswege werden bei der beruflichen Orientierung gerade in diesen herausfordernden Zeiten noch wichtiger.


Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, zeichnete am 21. Februar bei einer digitalen Preisverleihung zum zweiten Wettbewerb „Bildungspartnerschaften digital“ 22 Schulen aus. Zudem wurden zwei Sonderpreise „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitale Transformation“ vergeben. 


Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte bei der Preisverleihung: „Digitale Inhalte und virtuelle Kommunikationswege werden bei der beruflichen Orientierung immer wichtiger, gerade in diesen herausfordernden Zeiten. Wir wollen unsere Jugendlichen fit für die digitale Zukunft machen und noch mehr Jugendliche mit unseren Unternehmen in Kontakt bringen. Mit dem Wettbewerb geben wir den Impuls, die Digitalisierung bei der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen stärker zu nutzen und neue Möglichkeiten der Kooperation zu entwickeln.“


Kultusministerin Theresa Schopper gratulierte den Siegerschulen in einem Grußwort: „Die Bildungspartnerschaften zwischen den Schulen und den Unternehmen sind top und haben sich als erfolgreiches Instrument für die berufliche Orientierung etabliert. Beinahe jede weiterführende Schule im Land hat mindestens eine Bildungspartnerschaft – das ist ein tolles Engagement, das den Schülerinnen und Schülern wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt ermöglicht.“


Zusammenarbeit bei der beruflichen Orientierung durch Digitalisierung vertiefen

Mit mit Wettbewerb „Bildungspartnerschaften digital“ setzt das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Wettbewerbspartnern einen Anreiz für Schulen und Unternehmen, ihre Zusammenarbeit bei der beruflichen Orientierung durch Digitalisierung nachhaltig zu intensivieren und zu vertiefen. Zur Umsetzung ihrer Projektideen erhalten die Siegerschulen jeweils 5.000 Euro. Die beiden Sonderpreise sind mit jeweils 7.500 Euro dotiert.


„Es ist uns wichtig, mit dem Wettbewerb die großen Herausforderungen, aber auch die Chancen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit sowie digitaler Transformation in den Blickpunkt der Schülerinnen und Schüler zu rücken“, so Hoffmeister-Kraut weiter. „Die teilnehmenden Schulen haben auch in diesem Jahr mit ihren kreativen und innovativen Projektideen eindrücklich gezeigt, dass mit digitalen Elementen spannende neue Themen und Formate in der Zusammenarbeit von Schulen und Betrieben ermöglicht werden. Dies belebt bestehende Bildungspartnerschaften und hat neue Partnerschaften entstehen lassen.“


„Besonders unter den seit nunmehr zwei Jahren anhaltenden Bedingungen wissen wir es sehr zu schätzen, dass unsere Unternehmen an den Bildungspartnerschaften nicht nur festhalten, sondern diese auch zukunftsweisend ausbauen“, erläuterte die Arbeits- und Wirtschaftsministerin. Angesichts der pandemischen Lage können Betriebspraktika und ähnliche Formen der Berufsorientierung nach wie vor nur eingeschränkt stattfinden.


© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

21. Februar 2022

Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht


Ab dem 16. März 2022 gilt für das Personal in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen wie etwa Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht. Zur Unterstützung der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen hat das Land eine Handreichung erarbeitet.


Ab dem 16. März 2022 dürfen in gesetzlich bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeeinrichtungen, nur noch Personen tätig sein, die gegenüber ihrem Arbeitgeber den Nachweis erbracht haben, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, für welche die Ständige Impfkommission (STIKO) keine Impfempfehlung ausgesprochen hat oder die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können.


Infektionsrisiko für besonders gefährdete Personengruppen senken

„Zur Unterstützung der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen haben wir eine Handreichung (PDF) erarbeitet, die praxisbezogene Hilfestellungen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht liefert“, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha mit. „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, erreicht werden. So wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus infizieren“, so Lucha.


Besonders hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten hätten ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, auch tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe. 


Der Bundestag hatte deshalb am 10. Dezember 2021 mit Zustimmung des Bundesrates das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und in Paragraph 20a IfSG eine ab dem 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für bestimmte einrichtungsbezogene Tätigkeiten beschlossen.


Handreichung mit praxisbezogenen Hilfestellungen

Die Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst unter anderem Ausführungen zu den Fragenstellungen, welche Einrichtungen dem Anwendungsbereich der Bestimmung des Paragraph 20a IfSG unterfallen, welche Tätigkeiten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen und welche Form von Nachweisen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorzulegen haben. Den Einrichtungs- beziehungsweise Behördenleitungen wird in diesem Zusammenhang dargelegt, wie und in welchem Umfang die ihnen vorgelegten Nachweise zu prüfen sind. 


Darüber hinaus enthält die Handreichung nähere Informationen zu dem geplanten landeseinheitlichen digitalen Meldeportal, über das die Einrichtungen und Unternehmen ihre gesetzlichen Meldepflichten gegenüber den Gesundheitsämtern in einfacher und medienbruchfreier Weise werden erfüllen können. 


Schließlich skizziert die Handreichung in einem kurzen Überblick den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens bis zum Ergehen einer behördlichen Entscheidung in Form eines Betretungs- oder Betätigungsverbotes.


Digitale Infoveranstaltung am 24. Februar 2022

Am Donnerstag, 24. Februar 2022, plant das baden-württembergische Gesundheitsministerium außerdem über seine Website der Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“ eine digitale Informationsveranstaltung zum Thema Handreichungen, digitales Meldeportal und zu anderen Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Während des Formats unter anderem mit dem Amtschef für Pandemiebewältigung, Prof. Uwe Lahl, wird es auch die Möglichkeit geben, im Chat Fragen zu stellen. Die Veranstaltung soll um 14 Uhr beginnen.


Heiko Hofheinz und Yvonne Hofheinz

Ein guter Grund zu feiern: 10 Jahre Autopflege Hardt


2012 ging`s los. Neben meinem „Hauptjob“ habe ich Autopflege Hardt als Gewerbe angemeldet.

Gemeinsam mit Freunden und 1 Mitarbeiter haben wir mit lediglich einer Poliermaschine und einem Sauger in einer dunklen alten Halle gestartet.

Unsere „Mini-Halle“ war in Friedrichstal und uns wurde schnell klar, es muss etwas größer und besser werden.
Daraufhin sind wir nach Blankenloch in eine schöne neue Halle im Industriegebiet umgezogen. Eine gute Entscheidung!

Ab diesem Zeitpunkt sind wir stetig gewachsen und haben aus unseren Fehlern und Erfahrungen gelernt und uns immer mehr weiterentwickelt.

2015 sind wir dann zu meinem Freund Peter Fretz nach Friedrichstal gezogen, da bereits eine enge Geschäftsbeziehung bestand und wir seit mehrere Jahrzehnte befreundet sind.
Hier wuchs recht schnell unser Anspruch, immer perfektere Arbeit zu liefern, bis ich im Gewerbeverein Bertram Hornung kennengelernt habe und auf die Idee kam, auf sein leeres Grundstück - neben dem Hagebaumarkt - einen Auto-Pflegecenter wie ihr ihn heute kennt, zu bauen.

Bertram Hornung war von Anfang an Feuer und Flamme für das Projekt und gemeinsam haben wir es in Angriff genommen. Nach 2 wirklich schweisstreibenden Jahren war es endlich soweit - wir haben im Juli 2017 eröffnet.

Daraufhin habe ich meinen bis dato Hauptjob im Autohaus Beier gekündigt. Ein großer Schritt, denn es war eine Arbeit, die ich viele Jahre jeden Tag gerne gemacht hatte. Aber es war eben auch mein Schritt in die Selbstständigkeit.

Ich bereue bis heute keinen Tag, auch wenn es viele harte Zeiten gab, in denen zum Glück meine Familie, Freunde und vor allem meine Frau hinter mir standen.

Durch stetige Weiterentwicklung und einem tollen Objekt haben wir es über Jahre geschafft, uns sehr weit oben am Markt zu etablieren und darauf sind wir sehr sehr stolz, denn das war von jeher unser Anspruch und hat harte Arbeit über viele Jahre bedeutet.

Aber auch jetzt ruhen wir uns nie aus, sondern sind stetig am Weiterentwickeln. Dank meinen tollen Mitarbeitern Seabastian Beh und Boris Lucic bleiben wir nie auf der Stelle stehen und gehen mit der Zeit.
110% Qualität ist unser Motto und soll es auch bleiben.

Natürlich bedanken wir uns bei euch allen für Eure Treue. Ohne Euch wäre dies niemals möglich und wir hoffen noch auf viele weitere Jahre mit EUCH.

LG Heiko Hofheinz und Yvonne Hofheinz
Inhaber

Autopflege Hardt
Inh.: Heiko Hofheinz
Gottfried Tulla Straße 1
76297 Stutensee
(Friedrichstal)
Tel.: 072499544678
Mail: info@autopflege-hardt.de
www.autopflege-hardt.de


Nachhaltige Mehrwegbecher – hergestellt im Schwarzwald von heybico


Mehrwegbecher sind eine umweltfreundliche und Ressourcen schonende Alternative zu den gängigen Einwegbechern. Ein großer Anteil des Abfalls, den wir täglich produzieren, entsteht durch Einwegprodukte. Diese werden nur kurz verwendet und danach gleich wieder weggeworfen. Besonders Einwegbecher für Kaffee, Tee oder Kaltgetränke verursachen Unmengen an unnötigem Abfall. Die beste Lösung gegen diese Ressourcenverschwendung ist schlicht und einfach der Umstieg von Einweg auf Mehrweg.

Die Marke heybico wurde 2019 von den drei Freunden Florian, Horst und Julian gegründet, um dieser Verschwendung entgegenzuwirken. Die Idee dazu kam ihnen schon 2015 beim Kaffee trinken. Nach einem Spaziergang mit einem Coffee to go in der Hand versuchten sie die leeren Becher in einem Abfalleimer zu entsorgen, welcher so voll war, dass es sich anfühlte, als würden sie gerade Mikado spielen.



Das Team um die Gründer Florian, Horst und Julian


Den Freunden war schnell klar, dass Einwegbecher für den Kaffee to go nicht nur unnötig, sondern auch relativ leicht ersetzbar sind. Ein optisch ansprechender und im Alltag praktischer Mehrwegbecher war das Ziel. Keramik und Glas sind nachhaltig, aber schwer und zerbrechlich. Plastik ist leicht, aber hergestellt mit fossilen Rohstoffen wie Erdöl. Edelstahl ist robust, aber kaum bedruckbar.


Nach langen Testphasen mit verschiedenen Materialien kamen 2019 die ersten Mehrwegbecher made in Germany auf den Markt. Der Werkstoff für die nachhaltigen Mehrwegbecher besteht aus den nachwachsenden Rohstoffen Mais und Zuckerrohr sowie natürlichem Wachs und biologisch abbaubarem Öl. Produziert wird mit eigenen Werkzeugen direkt im schönen Schwarzwald. So können kurze Transportwege und faire Arbeitsbedingungen in allen Prozessen garantiert werden.
Damit die Becher zu richtigen Hinguckern im Alltag werden, arbeiten sie mit Illustrator:innen und Designer:innen zusammen, welche die Designs und Motive für die Becher entwerfen.

Auch gewerbliche Kunden können bei heybico Mehrwegbecher für sich erwerben. Besonders beliebt sind die Becher als nachhaltiges Werbemittel mit dem eigenen Firmendesign an Kunden und Geschäftspartner oder als Wertschätzung an die eigenen Mitarbeiter. Cafés und Bäckereien können Ihr eigenes Logo auf den Becher drucken lassen und diese dann als Pfandbecher ausgeben.

Das Ziel des Startups ist es, so viele Menschen wie möglich mit ihren Mehrwegbechern zu erreichen und das regelmäßige Verwenden von Mehrweg attraktiver zu machen.

Der Name heybico bedeutet übrigens „hey, I’m biological und compostable“.

Die nachhaltigen Mehrwegbecher sind in vielen Onlineshops, in ausgewählten Läden sowie direkt auf www.heybico.com erhältlich.


Bahngleise Collage, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

18. Februar 2022

Digitalisierung des Bahnverkehrs


Die Digitalisierung verändert die Welt, auch auf der Schiene. Um den Bahnverkehr fit für den digitalen Wandel zu machen, investiert das Land in modernste Bahn- und Signaltechnik.


„Die Digitalisierung verändert die Welt – in allen Bereichen unseres Lebens, so auch im Nah- und Fernverkehr auf der Schiene. Hier wird sie entscheidend dazu beitragen, dass unser Bahnverkehr künftig zuverlässiger, pünktlicher und leistungsstärker sein wird. Damit das auch gelingt, investieren wir in modernste Bahn- und Signaltechnik. So bleiben Themen wie künstliche Intelligenz oder autonomes Fahren keine Zukunftsmusik, sondern finden ganz real auf den Bahngleisen statt. Gerade beim autonomen Fahren wird oft nur an den Straßenverkehr gedacht, dabei ist das im Bahnverkehr vielerorts bereits Realität. Hierfür eignet sich die Schiene hervorragend“, sagte Digitalisierungsminister Thomas Strobl beim Besuch des Werks von Bahntechnik-Anbieter Alstom in Mannheim. Vor Ort besichtigte Minister Thomas Strobl die Entwicklungslabore für Signal- und Leittechnik und informierte sich zum aktuellen Stand zur Digitalisierung des Bahnverkehrs.


Mobilität der Zukunft

„Mehr als zwei Milliarden Euro hat Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren in die Digitalisierung des Landes investiert. Mit unserer Digitalisierungsstrategie digital@bw gehen wir als Land voran, um die Chancen der Digitalisierung für uns zu nutzen und so unser Leben smarter zu machen. Wichtig ist, dass wir in diesem dynamischen Politikfeld auch auf neue Entwicklungen reagieren, innovative Technologien einbeziehen und aktuelle Erkenntnisse einfließen lassen. Dabei ist die intelligente Mobilität der Zukunft ein wichtiges Schwerpunktthema. Sie hilft ganz konkret, indem sie Menschen und Waren sicher, stressfrei, verlässlich und umweltschonend durchs Land bringt, auch im Bahnverkehr. Rund 65 Millionen Euro haben wir für dieses Schwerpunktthema zur Verfügung gestellt“, so Minister Thomas Strobl.


Müslüm Yakisan, Präsident der Alstom Region Deutschland/Österreich/Schweiz (DACH) erklärte: „Die Digitalisierung des Bahnverkehrs ist eine Mammutaufgabe für die Betreiber, die Industrie und die Politik. Sie macht Zugfahren sicher, komfortabler für die Kunden und steigert unmittelbar die Kapazitäten. Alstom hat das Know-how, hier mit herausragenden Lösungen einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Ich freue mich daher besonders, dass sich Minister Thomas Strobl hier an unserem baden-württembergischen Standort in Mannheim ein Bild von unserer Exzellenz macht. Der kontinuierliche Dialog ist für das Gelingen der ambitionierten Ziele essenziell.“


Digitaler Knoten Stuttgart

Baden-Württemberg beteiligt sich in den kommenden Jahren am Pilotprojekt Digitaler Knoten Stuttgart der Deutschen Bahn. In der Region entsteht dabei der erste große Eisenbahnknoten in Deutschland, der mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik ausgerüstet sein wird. Bis 2030 soll die Digitalisierung auf insgesamt circa 500 Streckenkilometern ausgeweitet werden. Partner des Projekts ist auch das Unternehmen Alstom, das zusätzlich zu den Stuttgarter S-Bahnen auch 118 Regionalzüge verschiedener Hersteller mit neuer Signaltechnik ausstatten wird.


Das französische Unternehmen Alstom ist ein führender Hersteller und Service-Anbieter von Bahntechnik für Nah- und Fernverkehr sowie Signaltechnik in Deutschland und weltweit. Am Standort Mannheim sind ca. 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.


Digitalisierungsstrategie digital@bw

Die Digitalisierung ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung: Rund zwei Milliarden Euro wurden in der vergangenen Legislaturperiode in die Digitalisierung investiert, über eine Milliarde Euro davon in den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Mit Beschluss der Digitalisierungsstrategie digital@bw wurde im Sommer 2017 die erste landesweite und ressortübergreifende Digitalisierungsstrategie vorgestellt, die alle Vorhaben unter dem Dach des Digitalisierungsministeriums koordiniert und bündelt. Über 70 ganz konkrete Projekte mit einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro wurden geplant, um Baden-Württemberg als Leitregion des digitalen Wandels in Europa zu stärken. Viele dieser Projekte sind schon erfolgreich abgeschlossen, ein Teil der Maßnahmen sind noch in der Umsetzung.


Obstbäume, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

18. Februar 2022

Land belegt ersten Platz in Nachhaltigkeitsrating


Baden-Württemberg belegt erneut den ersten Platz im Nachhaltigkeitsrating der Agentur V.E. Dies bestätigt die nachhaltige Haushaltspolitik des Landes und die Fortschritte beim Umweltschutz und der Energiewende.


Zum zweiten Mal nacheinander hat Baden-Württemberg den ersten Platz im aktuellen Nachhaltigkeitsrating der Agentur V.E belegt. Damit steht der Südwesten an der Spitze von insgesamt 29 europaweit bewerteten regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, unter denen auch 15 Bundesländer sind.


Baden-Württemberg hat sich nach 2020 im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie zum zweiten Mal aktiv am externen ESG-Ratingprozess (steht für Environment, Social, Governance) beteiligt. In Ergänzung zu einem klassischen Kreditrating berücksichtigt diese Einstufung zusätzlich ein breites Spektrum an Indikatoren zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Dabei werden neben Umweltschutz, Energiewende und biologischer Vielfalt auch Personalführung, Menschenrechte und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg bewertet.




Land erreicht höchste Kategorie

„Unsere nachhaltige Landespolitik wird damit ausgezeichnet“, freute sich Umweltministerin Thekla Walker über den Spitzenplatz. „Als eine der europaweit führenden Wirtschaftsregionen hat es Baden-Württemberg mit seiner aktiven Klima- und Energiepolitik geschafft, beim Energy Transition Score die höchste Kategorie „Advanced“ zu erreichen. Das ist ein schöner Erfolg, der unsere Arbeit bestätigt.“ Der Energy Transition Score ist Teil des Ratings und bewertet als zukunftsorientierte Kennzahl, wie sich eine Region oder ein Unternehmen für den Übergang zu einer Kohlenstoffdioxid(CO2)-armen Wirtschaft positioniert und seinen Energieverbrauch sowie seine Emissionen steuert.


Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sieht durch den ersten Platz beim Nachhaltigkeitsrating auch die nachhaltige Haushaltspolitik des Landes bestätigt: „Nachhaltigkeitskriterien werden auf den Kapitalmärkten immer wichtiger. Das hervorragende Ratingergebnis zeigt, dass wir mit unserer Finanzpolitik auf dem richtigen Weg sind. Nach der sehr positiven Beurteilung unserer Kreditwürdigkeit durch Standard & Poor’s wird nun auch die Nachhaltigkeit als ausgezeichnet bewertet.“


V.E ist eine der größten Nachhaltigkeits-Ratingagenturen der Welt. Als ein führender Anbieter von Forschungsdienstleistungen, Daten und Bewertungen bei ökologischen und sozialen Themen sowie Corporate Governance erstellt sie unabhängige, branchenspezifische ESG-Bewertungen von Unternehmen, Staaten und Bundesländern. Seit 2020 gehört V.E zur Moody’s ESG Solutions Group.


© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

17. Februar 2022

Bund und Länder einigen sich auf schrittweise Lockerungen


In der Bund-Länder-Schalte zur Corona-Lage am 16. Februar 2022 haben sich Bund und Länder auf schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte jedoch, dass die Länder auch weiter handlungsfähig bleiben müssen, sollte sich die Lage wieder verschärfen.


In seinem Statement nach dem Bund-Länder-Treffen am 16. Februar 2022 (PDF) dankte Ministerpräsident Winfried Kretschmann zuvorderst den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Umsicht, Solidarität, Geduld und Durchhaltevermögen. „Dadurch haben Sie einen wichtigen Beitrag geleistet, um Erkrankungen zu verhindern, Leben zu retten und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Dass wir bisher so gut durch die Omikron-Welle gekommen sind, ist vor allem Ihr Verdienst“, so Kretschmann weiter.


Es sei aber auch der Tatsache zu verdanken, dass inzwischen über 80 Prozent der Menschen über zwölf Jahre in Baden-Württemberg geimpft sind und schon mehr als die Hälfte der Menschen im Land einen Booster bekommen haben. Daher seien viele Infektionen milder verlaufen und weniger Menschen mussten ins Krankenhaus. „Ich bedanke mich bei allen von Ihnen, die mit einer Impfung sich selbst und andere schützen“, so Kretschmann.



Ergebnisse der Bund-Länder-Schalte

Kretschmann berichtete von der Besprechung von Bund und Ländern, dass man sich einig war, weiter kontrolliert lockern zu können. Man habe sich darauf verständigt, schrittweise vorzugehen und vor jedem Schritt genau zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen dann in der konkreten Situation auch angemessen seien.


Einige Punkte, wie der Wegfall der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie das Ende von 3G im Einzelhandel, seien in Baden-Württemberg bereits umgesetzt. Weitere Öffnungsschritte würden dann zuerst die Gastronomie und die Übernachtungsbetriebe sowie Großveranstaltungen betreffen.


„Später, im nächsten Schritt, könnte der Großteil der Maßnahmen entfallen – mit Ausnahme der Maskenpflicht, des Abstandsgebots und der Testpflicht in bestimmten Bereichen“, kündigte Kretschmann an.


Baden-Württemberg lockert bereits früher

Baden-Württemberg geht früher in die Warnstufe, als es die Ministerpräsidentenrunde mit dem Kanzler beschlossen hat.


Bereits nächste Woche sollen dann nicht mehr die Regelungen der Alarmstufe I gelten, teile eine Regierungssprecherin mit. Dieser weitere Öffnungsschritt war ursprünglich erst für den 4. März vorgesehen.


17. Februar 2022

Bei aktueller stürmischer Wetterlage die Waldgebiete meiden


Die Sturmtiefs „Ylenia“ und „Zeynep“ erreichen Baden-Württemberg.

Bei der aktuellen stürmischen Wetterlage sollten sie Waldgebiete meiden.


„Das Sturmtief „Ylenia“ hat heute Nacht Baden-Württemberg erreicht und das nächste Tief „Zeynep“ ist für Freitagmittag angekündigt. Landesweit ist in den Wäldern des Landes insbesondere in den Hochlagen des Schwarzwaldes mit umstürzenden Bäumen und herabbrechenden Ästen oder Baumkronen zu rechnen. Wer bei orkanartigen Böen die Wälder betritt, begibt sich in Lebensgefahr. Auch beim Befahren von Straßen, die durch oder entlang von Wäldern führen, ist besondere Vorsicht angezeigt. Zudem ist auf Waldwegen durch wiederholt auftretende, teils kräftige und länger anhaltende Regenfälle mit Ausspülungen und Wegeschäden zurechnen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk.


Waldreiche Mittelgebirgslagen besonders gefährdet

Mit Blick auf die momentanen und erwarteten Windgeschwindigkeiten sei mit lokalen Waldschäden durch geworfene oder gebrochene Bäume zu rechnen. Betroffen seien vor allem die waldreichen Mittelgebirgslagen.


Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit Sturmschäden in ihren Wäldern, sollten sich nicht vorschnell an die Aufarbeitung ihrer Schadhölzer machen. „Suchen Sie den Kontakt zu ihrer zuständigen unteren Forstbehörde und lassen Sie sich beraten. Die Aufarbeitung von Sturmholz ist sehr gefährlich und benötigt meist die Unterstützung durch Fachleute mit entsprechender technischer Ausrüstung. Bei der Aufarbeitung von Sturmholz passieren immer wieder teils schwere Unfälle. Hier geht Sicherheit vor Schnelligkeit“, betonte Minister Hauk.


Waldreiche Mittelgebirgslagen besonders gefährdet

Mit Blick auf die momentanen und erwarteten Windgeschwindigkeiten sei mit lokalen Waldschäden durch geworfene oder gebrochene Bäume zu rechnen. Betroffen seien vor allem die waldreichen Mittelgebirgslagen.


Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer mit Sturmschäden in ihren Wäldern, sollten sich nicht vorschnell an die Aufarbeitung ihrer Schadhölzer machen. „Suchen Sie den Kontakt zu ihrer zuständigen unteren Forstbehörde und lassen Sie sich beraten. Die Aufarbeitung von Sturmholz ist sehr gefährlich und benötigt meist die Unterstützung durch Fachleute mit entsprechender technischer Ausrüstung. Bei der Aufarbeitung von Sturmholz passieren immer wieder teils schwere Unfälle. Hier geht Sicherheit vor Schnelligkeit“, betonte Minister Hauk.


Steuerformular, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

15. Februar 2022

Bundeskabinett beschließt Steuererleichterungen


Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat die vom Bundeskabinett beschlossenen Steuererleichterungen als wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte begrüßt. Bei der steuerlichen Verlustverrechnung hätte sie sich mehr Flexibilität gewünscht.


Zu den am 16. Februar 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen Steuererleichterungen sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Erleichterungen sind angesichts der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte. Insbesondere die beschlossenen Verlängerungen der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und der Homeoffice-Pauschale bis zum Jahresende sind angemessen und stabilisieren die Konsumerwartungen der Bürger. Auch die Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter um ein Jahr befürworte ich. Dies stabilisiert die Investitionstätigkeit der Unternehmen und trägt damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei“, so Hoffmeister-Kraut. 


„Bei der steuerlichen Verlustverrechnung hätte ich mir dagegen mehr Flexibilität und damit auch eine bessere Wirksamkeit gewünscht“, so die Ministerin. So könnten Betriebe Corona-bedingte Verluste auch mit Gewinnen aus dem besonders gewinnträchtigen Jahr 2018 verrechnen, wenn zum einen der Verrechnungszeitraum bis 2018 zurückreichen würde. Zweitens könnten Unternehmen die durch die Pandemie erlittenen Verluste leichter und vor allem schneller mit künftigen Gewinnen nach der Pandemie verrechnen, wenn die Mindestbesteuerung beim Steuervortrag ausgesetzt würde. „Mit diesen beiden Nachbesserungen würde man den Betrieben zusätzliche finanzielle Spielräume für mehr Investitionen zum Beispiel in die Digitalisierung und den dringend notwendigen Klimaschutz eröffnen“, so Hoffmeister-Kraut.


Steuererklärung mit Elster, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

15. Februar 2022

Zahl der digitalen Einkommensteuererklärungen steigt


2021 sind knapp 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen digital erfolgt.
Die Steuerverwaltung hat bereits heute einen hohen Digitalisierungsgrad, was für die Bürgerinnen und Bürger viele Vorteile hat.


Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg geben ihre Einkommensteuer digital ab. Im vergangenen Jahr sind knapp 77 Prozent der Einkommensteuererklärungen auf elektronischem Weg bei den Finanzämtern eingegangen. Innerhalb der vergangenen drei Jahre wuchs die Quote um mehr als acht Prozent. 

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte dazu: „Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen. Unsere Steuerverwaltung hat im Verwaltungsvergleich bereits heute einen hohen Digitalisierungsgrad. Für die Bürgerinnen und Bürger bietet das Vorteile, beispielsweise indem sie bequem und unkompliziert digital ihre Steuererklärung abgeben können.“

ELSTER ermöglicht vorausgefüllte Steuererklärung
Bei der Onlineplattform Mein ELSTER kann der Service der vorausgefüllten Steuererklärung genutzt werden. Dabei werden Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, direkt an die richtige Stelle in der Steuererklärung übernommen. Dazu zählt unter anderem der Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) sowie Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Versicherungsbeiträgen. Eine unverbindliche Steuerberechnung zeigt zudem vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis gerechnet werden kann.

Neben der elektronischen Abgabe der Steuererklärung können auch verschiedene Anträge, Mitteilungen und Einsprüche über Mein ELSTER auf digitalem Weg an das Finanzamt gesendet werden. So ist es zum Beispiel möglich, einen Beleg, der vom Finanzamt nachträglich angefordert wird, über Mein ELSTER nachzureichen.

Grundsteuererklärung über ELSTER
Darüber hinaus kann auch die Grundsteuererklärung, die zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden muss, über Mein ELSTER eingereicht werden. Wer schon bei ELSTER registriert ist – zum Beispiel für die Einkommensteuererklärung – kann diesen Zugang auch für die Grundsteuer verwenden (und umgekehrt). Wer noch keinen Zugang hat, kann sich jetzt anmelden. Alternativ ist es auch möglich, sich von Angehörigen bei der Abgabe der Erklärungen helfen zu lassen und diese über deren ELSTER-Zugang zu übermitteln. Eine Unterstützung durch Angehörige ist in diesem Fall rechtlich zulässig und in ELSTER problemlos möglich.

Voraussetzung für die Nutzung von Mein ELSTER ist eine kostenlose und einmalige Registrierung mit persönlicher Identifikationsnummer. Zum Abschluss der Registrierung wird ein elektronisches Zertifikat ausgestellt, mit dem ein sicherer Zugriff auf das eigene ELSTER-Benutzerkonto gewährleistet ist und das die eigene händische Unterschrift ersetzt.


15. Februar 2022

Ratingagentur bewertet Land weiterhin mit AA+

Die Ratingagentur Standard & Poor‘s bewertet die Kreditwürdigkeit des Landes weiterhin mit AA+. Begründet wird die Bewertung durch S&P mit dem hervorragenden Liquiditäts- und Finanzmanagement des Landes.

Die Ratingagentur Standard & Poor‘s (S&P) bewertet die Kreditwürdigkeit des Landes weiterhin mit AA+ (Ausblick stabil).

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Wir haben Milliarden in die Hand genommen, um die Pandemie und ihre Folgen zu bewältigen. Wir haben dieses Jahr trotzdem einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Schulden. Das würdigt die Ratingagentur ausdrücklich.“

Baden-Württemberg befindet sich mit seiner aktuellen Haushaltspolitik während der Corona-Krise aus Sicht der Ratingagentur auf dem richtigen Weg. S&P begründet seine Bewertung mit dem hervorragenden Liquiditäts- und Finanzmanagement des Landes. Außerdem mit der positiven Steuerentwicklung, die weit über der Einschätzung vor der Pandemie liegt.

Rückstufung durch die Pandemie
Das Land war im Jahr 2020 von der Bestnote AAA auf AA+ zurückgestuft worden wegen den damals erwarteten finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Schon vor zwei Jahren machten S&P deutlich, dass dies nichts mit strukturellen Problemen des Landes zu tun hat.

Finanzminister Dr. Bayaz: „Unsere Hilfen und Unterstützung waren wirksam, es gab keinen Konjunktureinbruch. Und unsere Schuldenbremse hat sich in der Krise bewährt. Wir sind trotz Pandemie ein wirtschaftlich wie finanziell starkes Land. Das Land behält seine hohe Kreditwürdigkeit.“

Die Ratingagentur bestätigt dem Land einen jederzeit verlässlichen Zugang zu den Kapitalmärkten. Das Finanzministerium schließt sich der Erwartung von S&P an, dass nach Abklingen der Pandemie der Weg zurück zu ausgeglichenen Haushalten und Schuldentilgung konsequent weiter begangen werden muss. Dazu verpflichtet schon allein die in der Landesverfassung geregelte Schuldenbremse.

Elf Milliarden Euro im Kampf gegen Corona
Bislang hat das Land fast elf Milliarden Euro bereitgestellt, um die Pandemie und ihre Folgen zu bewältigen. Die größten Posten dabei waren bislang:

•   Die Hilfen für die Wirtschaft: 1,8 Mrd €
•   Die Kosten für die Impfstrategie: 1,3 Mrd €
•   Finanzhilfen für die Kommunen: 3,9 Mrd €
•   Die Kosten für den Gesundheitsschutz: 1,0 Mrd € (z.B. Beschaffung von Schutzausrüstung, Kosten der Teststrategie etc.)


VT612, ET442 Talent 2 und Flirt 3, Foto: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

14. Februar 2022

3G-Kontrollen in den Zügen

Insgesamt wurden seit Einführung der 3G-Regelung im November 2021 über 1,3 Millionen Fahrgäste in den bwegt-Zügen kontrolliert. Dabei gab es nur vereinzelte Verstöße gegen die geltenden Regelungen.


Fast alle Reisenden in den Nahverkehrszügen in Baden-Württemberg halten sich an die 3G-Regelung zum Schutz vor einer Corona-Infektion. Das ist das Ergebnis intensiver Kontrollen in den Bahnen durch Sicherheitspersonal. Insgesamt wurden seit Einführung der 3G-Regelung im November 2021 über 1,3 Millionen Fahrgäste in den bwegt-Zügen kontrolliert. Dabei waren – je nach kontrollierter Strecke – nur zwischen einem und drei Prozent der Fahrgäste nicht geimpft, nicht genesen oder nicht tagesaktuell getestet.


Verkehrsminister Winfried Hermann zieht eine entsprechend positive Zwischenbilanz: „Die hohe Akzeptanz von 3G bei den Fahrgästen zeigt, dass Bahnfahren in Corona-Zeiten weiterhin sicher ist. Denn nahezu alle tragen eine Maske und halten sich an die Regeln. Die Kontrollen sind wichtig, um immer wieder an die geltenden Verordnungen zu erinnern.“


Sechs Millionen Euro für Sicherheitspersonal

Fahrgäste, die den 3G-Nachweis nicht vorlegen können, werden vom Sicherheitspersonal aufgefordert, den Zug am nächsten Bahnhof zu verlassen. Nach einem offiziellen Schnelltest mit negativem Befund können sie dann die Reise fortsetzen. Nach den Erfahrungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen werden die Kontrollen von den Reisenden sehr begrüßt. Aggressive Fahrgäste, die sich widersetzen und der Polizei übergeben werden müssen, sind nach den Erfahrungen der Bahnunternehmen Einzelfälle.


Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg unterstützt die Kontrollen in Bus und Bahn durch zusätzliches externes Sicherheitspersonal mit bis zu sechs Millionen Euro. Allein mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal muss sich vorwiegend um den sicheren und pünktlichen Betrieb kümmern, und das Prüfpersonal kann neben den Fahrscheinen nur in sehr geringem Umfang die 3G-Regel kontrollieren. Die Bundespolizei unterstützt die Einhaltung der Regeln ebenfalls mit eigenen Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Bahnunternehmen, zuletzt etwa auf der Rheintalstrecke.


Verkehrsminister Winfried Hermann macht deutlich: „3G und die Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske in Bussen und Bahnen seit Januar sind gute Maßnahmen, um auch diese Corona-Welle zu brechen. Ich danke allen, die sich an die Regeln halten und so sich und andere schützen.


Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren.


14. Februar 2022

Längere Frist für den Umtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat eine längere Frist für den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Personen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 haben nun bis zum 19. Juli 2022 Zeit, ihren Papierführerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.


„Heute ist ein guter Tag für alle Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Sie müssen nun keine Sorge mehr haben zur Kasse gebeten zu werden, weil sie mit einem veralteten Führerschein unterwegs sind – ihnen bleibt nun für den Umtausch bis zum 19. Juli 2022 Zeit. Vielen ist es aufgrund der Corona-Pandemie nicht gelungen, ihre Führerscheine rechtzeitig umzutauschen. Das liegt zum einen an vielerorts eingeschränkten Öffnungszeiten der zuständigen Behörden. Zum anderen meiden viele Menschen aus Gründen des Infektionsschutzes den persönlichen Gang aufs Amt. Niemand soll in der Pandemie zur Kasse gebeten werden, weil er oder sie mit einem veralteten Führerschein unterwegs ist. Deshalb ist es wichtig, für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Es ist die Aufgabe der Politik, solche Fristen in der Pandemie klar zu regeln – und genau das machen wir“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Bundesrates.


Umtauschfrist um ein halbes Jahr verlängert

Der Bundesrat hatte der Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die anstehende Umtauschfrist für Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert wird. Die Verordnung kann dann nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderte Änderung umgesetzt wird. Der heutige Beschluss des Bundesrates folgt einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 17. Januar 2022, den Innenminister Thomas Strobl als damaliger Vorsitzender der Innenministerkonferenz Ende letzten Jahres angestoßen hatte.


Alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen ihren alten Papierführerschein nach diesem Beschluss des Bundesrats nun bis zum 19. Juli 2022 gegen einen neuen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) umtauschen (die bisher verbindliche Frist zum Umtausch war 19. Januar 2022). Insgesamt müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.


Winfried Kretschmann's Antrittsbesuch bei Bundespräsident Steinmeier

13. Februar 2022

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wiedergewählt

Die Bundesversammlung hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Amt bestätigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl gratulieren Steinmeier zu seiner Wiederwahl.


Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte am Sonntag, 13. Februar 2022 zur Wahl von Frank-Walter Steinmeier zum Bundespräsidenten: „Ich gratuliere Frank-Walter Steinmeier von Herzen zu seiner Wiederwahl. Wir brauchen in diesen Zeiten einen Bundespräsidenten, der mit klug abwägenden Worten unsere freiheitliche Demokratie, unsere staatlichen Institutionen, unseren Rechtsstaat und unsere Nation verkörpert, vermittelt und verteidigt. Das Wort des Bundespräsidenten soll Versöhnung schaffen, Halt geben und Hoffnung spenden. Dafür steht Frank-Walter Steinmeier mit ganzer Überzeugung ein. Er hat den Mut zur klaren Haltung und den Weitblick, um Orientierung im Wandel zu geben. Ich wünsche ihm für seine zweite Amtszeit und die anstehenden Herausforderungen weiterhin eine glückliche Hand!“


Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Bei der 17. Bundesversammlung dabei sein zu dürfen, ist mir großen Ehre – es geht um nichts weniger als um die Wahl des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland. Und es erfüllt mich mit Dankbarkeit und Freude, nach meiner ersten Bundesversammlung im Jahr 1989 in diesem Jahr bereits zum achten Mal bei diesem demokratischen Hochamt dabei sein zu dürfen.



Die Bundesversammlung ist jedes Mal aufs Neue ein ganz besonderes, prägendes Ereignis, heuer Teil zu sein der 1472 Delegierten, einer Riege aus starken Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und dem parlamentarischen Raum. Heute war die Wiederwahl von Frank-Walter Steinmeier ein starkes Zeichen der Demokratie! Herrn Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier spreche ich an dieser Stelle nochmals meine herzlichen Glückwünsche aus. Seine erneute überzeugende Verpflichtung auf fünf weitere Jahre als Bundespräsident sendet ein Signal der Stabilität und Verlässlichkeit aus, das wir in diesen unruhigen Zeiten gut brauchen können. Seine klaren Worte in seiner ersten Rede nach der Wahl waren wohltuend und haben das bestätigt.“


09. Februar 2022

Anpassungen bei den Abschlussprüfungen 2022 aufgrund von Corona

Das Land passt die Abschlussprüfungen 2022 aufgrund der Pandemiesituation an. So werden den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr faire Bedingungen für die Abschlussprüfungen zugesichert.


Schülerinnen und Schüler, die jetzt ihre Abschlussprüfungen machen, haben zwei Jahre Pandemie hinter sich. Damit sind auch sie durch die Schulschließungen und Einschränkungen in den vergangenen Jahren betroffen, da die Vorbereitung auf die Prüfungen in der Regel schon ein oder zwei Jahre vorher beginnt. „Es ist für mich deshalb keine Frage, dass wir auch den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in diesem Jahr vor dem Abschluss stehen, faire Bedingungen für die Abschlussprüfungen zusichern und dafür zum Beispiel die Bearbeitungszeit verlängern“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Bei Prüfungen mit einer Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten oder mehr gibt es 30 Minuten zusätzlich an Zeit, darunter gibt es 15 Minuten oben drauf. Ausgenommen sind hier die Prüfungsbereiche der Berufsschule sowie der bundesrechtlich geregelten Bildungsgänge.
 
Darüber hinaus wird es wie in den vergangenen beiden Schuljahren zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl für die Lehrerinnen und Lehrer für die schriftlichen Abschlussprüfungen geben (mit Ausnahme der Berufsschule). So können die Lehrkräfte diejenigen Aufgaben auswählen, deren Themengebiete intensiver im Unterricht durchgenommen wurden. Bereits bei der Erstellung der Prüfungsaufgaben wurde dabei die Sondersituation der Schülerinnen und Schüler von den Aufgabenkommissionen berücksichtigt. Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) hat erfahrene Lehrkräfte mit der Sichtung der Prüfungsaufgaben beauftragt, die das Anforderungsniveau und die Passung zum Bildungsplan noch einmal gesondert geprüft haben. Dabei werden unter anderem Randthemen des Bildungsplans vermieden, das Abstraktionsniveau und die Aufgabenstellungen noch einmal überprüft.


Pandemie-Sondersituation pädagogisch angemessen berücksichtigen

„Die vergangenen Monate waren für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte nicht einfach. Deswegen möchte ich an dieser Stelle allen auch Lob und Dank dafür aussprechen, wie sie den Präsenzbetrieb gestaltet und unter großen Herausforderungen am Laufen gehalten haben“, sagt Kultusministerin Schopper. Sie ergänzt in Bezug auf die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitungen: „Ich bin jeden Tag stolz und dankbar für den Einsatz, den Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter an den Tag legen. Sie haben die Schulen gut durch die Pandemie geführt und werden die Schülerinnen und Schüler nun auch noch gut durch die Abschlussprüfungen führen, da bin ich mir sicher.“
 
Darüber hinaus soll auch wieder die Pandemie-Sondersituation bei den Korrekturen angemessen pädagogisch berücksichtigt werden – so wie es in den vergangenen beiden Jahren der Fall gewesen war. Als weiteres Angebot haben die Lehrkräfte auch in diesem Schuljahr an den meisten Schulen die Möglichkeit, den Unterricht nach Stundenplan auszusetzen und zur besseren Vorbereitung auf die Prüfungen zum Beispiel mehr Unterricht in den Prüfungsfächern anzubieten. „Mit all diesen Maßnahmen unterstützen wir die angehenden Prüflinge auf ihrem Weg zum Abschluss – und ich wünsche schon jetzt eine gute Vorbereitung sowie gutes Gelingen“, sagt Schopper und fügt in Richtung der angehenden Absolventinnen und Absolventen an: „Sie können zuversichtlich in die Abschlussprüfungen gehen, allein schon, weil sie in den vergangenen beiden Jahren die hohen Pandemie-Hürden gemeistert haben.“


08. Februar 2022

Zum Tod von Götz Werner

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dm-Gründer Götz Werner als einen brillanten Unternehmer mit einzigartigem unternehmerischem Gespür und Erfolg gewürdigt. Werner ist am 8. Februar 2022 im Alter von 78 Jahren verstorben.


Zum Tod von dm-Gründer Götz Werner sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Götz Werner war nicht nur ein brillanter Unternehmer mit einzigartigem unternehmerischem Gespür und Erfolg. Er war zugleich ein Visionär, der etwa beim Thema bedingungsloses Grundeinkommen gesellschaftliche und politische Debatten mit großer Leidenschaft angestoßen hat. Mit Vehemenz hat er sich den Themen Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit gewidmet und damit eindrücklich Stellung bezogen als Unternehmer, der sich einer übergeordneten Verantwortung für die Gesellschaft verpflichtet fühlt. Götz Werner war viele Jahre Mitglied in meinem Wirtschaftsberaterkreis. 2019 erhielt er den Verdienstorden des Landes. Ich bin mir sicher: Seine Impulse und Ideen werden noch lange nachwirken.“



Der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminster Thomas Strobl sagte zum Tod von Götz Werner: „Wir trauern um einen großen Baden-Württemberger. Als Unternehmer war Götz Werner ein Vordenker, ein Gestalter, ein Visionär. Bei ihm stand der Mensch im Mittelpunkt. Unternehmerischen Wert zu schaffen bedeutete für ihn auch und vor allem für eine freie, gerechte und durch Zusammenhalt geprägte Gesellschaft einzutreten. Das hat er mit Nachdruck getan. Er hat sich eingemischt und eingebracht. Er hat Debatten angestoßen. Er war ein großartiger Unternehmergeist, der weit über sein Unternehmen hinausgeblickt hat. Dieser Weitblick wird uns fehlen. Wir werden bewahren, was er uns mit auf den Weg gegeben hat.“


Adam-Remmele-Schule, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

08. Februar 2022

Testungen an Schulen werden bis Ostern fortgesetzt

Die Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas und in der Kindertagespflege werden vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Für die nötigen Tests stellt das Land knapp 95 Millionen Euro bereit.


In Baden-Württemberg werden die Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas und in der Kindertagespflege vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Einem entsprechenden Vorschlag von Gesundheitsminister Manne Lucha und Kultusministerin Theresa Schopper hat die Landesregierung am 8. Februar 2022 zugestimmt und für die nötigen Tests knapp 95 Millionen Euro bereitgestellt.


Teststrategie wird angepasst – Testangebot für alle

Die Teststrategie wird aber leicht angepasst. Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig zum Beispiel auch Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Schulen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, die frisch geimpft sind oder genesen sind. Bislang hatte man nur bei Geboosterten auf die Tests verzichtet. Dafür stellt das Land künftig allen Schülerinnen und Schülern und auch allen Lehrkräften zwei Tests pro Woche zur Verfügung, wenn sie sich freiwillig testen lassen möchten.


„Oberste Priorität für uns haben der Präsenzunterricht in den Schulen und die verlässlichen Betreuungsangebote in den Kitas. Mit der engmaschigen Testung können wir das gewährleisten und unkontrollierte Ausbrüche verhindern – auch und gerade vor dem Hintergrund der extremen Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Virusvariante in Baden-Württemberg“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 8. Februar 2022 nach dem Kabinettsbeschluss.


Kultusministerin Theresa Schopper ergänzte: „Auf vielfachen Wunsch hin stellen wir auch den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern Tests zur Verfügung, die von der Testpflicht ausgenommen sind. Wichtig ist uns, dass sich alle sicher fühlen. Deshalb bleiben wir bei unserer bewährten Sicherheitsstrategie mit den Tests, aber auch der Maskenpflicht und der Pflicht zu regelmäßigem und konsequentem Lüften.“

Nicht quarantänebefreite Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin dreimal pro Woche getestet werden, sofern dies über einen Selbsttest erfolgt. Erfolgt die Testung über die ebenfalls vom Land geförderten PCR-Pooltests, bleibt es bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Falls in einer Klasse/Gruppe ein positiver Corona-Fall auftritt, müssen sich alle nicht quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Gruppe an fünf Schultagen täglich testen. Nicht quarantänebefreites Lehrpersonal soll sich weiterhin fünfmal die Woche testen.


Ausnahmen von der Testpflicht

Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig beziehungsweise „quarantänebefreit“ sind

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Diese Personen können sich aber zweimal pro Woche freiwillig testen lassen. Nachdem der Ministerrat heute dieses freiwillige Testangebot beschlossen hat, können sich bereits diese Woche alle Personen mit Auffrischungsimpfung zweimal freiwillig testen lassen. Ab nächster Woche ist dieses Angebot für alle dann von der Testpflicht befreiten Personen zudem ausdrücklich in der Corona-Verordnung Schule geregelt.


© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

08. Februar 2022

Anpassung der Corona-Verordnung mit vorsichtigen Öffnungsschritten

Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.


Die Landesregierung geht in der andauernden Corona-Pandemie mit einer Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt. So werden drei maßgebliche Änderungen mit dem Beschluss des Ministerrats vom 8. Februar 2022 vorgenommen. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft.


Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiberinnen und Betreiber bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter werden weitestgehend aufgehoben. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Settings, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten. Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.


Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen möglich

Auf Basis des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I.


Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen.


Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.


3G-Regelung im Einzelhandel entfällt in der Alarmstufe I

In der Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit wird ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen.


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08. Februar 2022

Apotheken starten Corona-Impfungen

Seit 8. Februar 2022 können sich Impfwillige im Land auch von Apothekerinnen und Apothekern gegen Covid-19 impfen lassen. Mit niederschwelligen und flächendeckenden Angeboten sollen noch mehr Menschen erreicht werden.


Seit Dienstag, 8. Februar 2022, können sich Impfwillige im Land nun auch von Apothekerinnen und Apothekern gegen Covid-19 impfen lassen. Die Impfungen in Apotheken ergänzen die bereits bestehenden Impfangebote in Arztpraxen, in regionalen Impfstützpunkten und durch Mobile Impfteams. Sie sind ein zusätzliches niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot, das die Impfkampagne des Landes unterstützt. Weitere Berufsgruppen wie Zahnärzte und Tierärzte werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Ausreichend Impfstoff und freie Termine
„Impfen ist unser Weg aus der Pandemie – und für diese Impfungen brauchen wir langfristig eine tragfähige Versorgung. Das Land freut sich daher sehr, dass der Bund es jetzt weiteren Berufsgruppen ermöglicht, Corona-Schutzimpfungen durchzuführen“, so Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Sonntag, 6. Februar 2022, in Stuttgart.

„Das Engagement aller Beteiligten zur Umsetzung der Corona-Schutzimpfung in Baden-Württemberg ist immens. Allein im Dezember hat die niedergelassene Ärzteschaft bis zu 750.000 Impfungen pro Woche im Land durchgeführt. Auch die durch das Land finanzierten bürgernahen Impfeinheiten stellen weiterhin die flächendeckenden Impfangebote in großer Breite zur Verfügung“, so Lucha.

Vor diesem Hintergrund sei es umso wichtiger, die zahlreichen Impfangebote auch in Anspruch zu nehmen, sagte der Minister abschließend: „Ich fordere jeden einzelnen noch nicht geimpften Erwachsenen auf, sich dieser Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu stellen und sich jetzt schnell impfen zu lassen. Es gibt ausreichend Impfstoff und freie Termine. Daher bitte ich Sie: Lassen Sie sich impfen und boostern.“

Novavax: Priorisierung von Beschäftigten, die noch die einrichtungsbezogene Impfpflicht erfüllen wollen
Der Bund erwartet in der 8. Kalenderwoche, also in der Woche ab dem 21. Februar 2022, die erste Lieferung des Impfstoffes der Firma Novavax. Ab Ende Februar erhält das Land vom Bund über mehrere Wochen hinweg insgesamt rund 500.000 Dosen dieses Impfstoffs. Der Impfstoff wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen über die Stadt- und Landkreise bedarfsgerecht an entsprechende Akteure wie die niedergelassene Ärzteschaft oder Krankenhäuser verteilt. Aber vor allem auch in den durch das Land finanzierten Impfstützpunkten in den Stadt- und Landkreise wird es Termine mit Novavax geben. Da zunächst nicht alle Personen, die mit diesem Impfstoff geimpft werden möchten, gleichzeitig einen Termin bekommen können, werden zunächst vorrangig Personen mit Novavax geimpft werden, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen.

Aber auch die mRNA-Impfstoffe stehen weiterhin in ausreichender Zahl zur Verfügung – und sie sind sicher und schützen.

Informationen zu Apotheken, die Corona-Schutzimpfungen anbieten, finden Sie auf der Website der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sowie auf der Website der Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“.

Kampagne #dranbleiben
Seit ihrem offiziellen Start im Juli 2021 ist es Ziel der Informations- und Aufklärungskampagne #dranbleibenBW, alle gesellschaftlichen Gruppen passgenau und zielgruppengerecht über die Impfung aufzuklären, falsche Gerüchte durch Fakten zu widerlegen, Fragen zu beantworten und niedrigschwellige Möglichkeiten für eine Impfung zu schaffen. Hierbei werden relevante Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel dem Profisport oder aus Religionsgemeinschaften, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger identifizieren können, gezielt in die Impfkampagne einbezogen.


© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

03. Februar 2022

Zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen

Die Landesregierung folgt der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur zweiten COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. Dadurch soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden.


Das Land Baden-Württemberg wird die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung umsetzen – dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha mit. Kurz zuvor hatte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese ins Stellungnahmeverfahren gegeben. Demnach empfiehlt sie eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.


„Unser Ziel ist und bleibt es, uns aus der Pandemie zu impfen und dabei gleichzeitig den besonders vulnerablen Personen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der formalen Umsetzung der hoffentlich bald vorliegenden offiziellen STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung. Bis dahin bitte ich alle impfenden Stellen in ihrem Ermessen und im Rahmen der individuellen Patientenberatung ab heute eine zweite Auffrischimpfung zu ermöglichen“, so Lucha. „Wir sind im Land gut aufgestellt, um die vierte Impfung für besonders gefährdete Gruppen durchzuführen.“


Schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindern

Die STIKO empfahl heute eine zweite Auffrischimpfung für bestimmte Personengruppen. Aktuelle Daten zeigen, dass der Schutz nach der ersten Auffrischimpfung gegen Infektionen mit der momentan zirkulierenden Omikron-Variante innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für Personen mit Immunschwäche bedeutsam, da diese das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion haben. Durch die zweite Auffrischimpfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert werden. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und Quarantänemaßnahmen.


Personen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.


Empfehlungen mit Begründungen werden zeitnah veröffentlicht

Die STIKO stellt fest, dass die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit einer zweiten Auffrischimpfung noch limitiert ist. Es wird jedoch angenommen, dass die zweite Auffrischimpfung ähnlich gut verträglich ist wie die erste Auffrischimpfung.


Beide Beschlussentwürfe sind mit den zugehörigen wissenschaftlichen Begründungen heute in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die Empfehlungen der STIKO werden zusammen mit den wissenschaftlichen Begründungen zeitnah im Epidemiologischen Bulletin erscheinen.


Coronatest, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

03. Februar 2022

Land lässt Coronavirus-Teststellen verstärkt kontrollieren

Baden-Württemberg lässt Coronavirus-Teststellen in Zukunft verstärkt kontrollieren. So soll die korrekte Durchführung der Tests sichergestellt werden. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter wird ein externer Dienstleister beauftragt.


Betreiber von Coronavirus-Teststellen in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Das Land wird dafür erneut zeitnah einen externen Dienstleister beauftragen, um die lokalen Behörden bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Die Kontrollen werden unangekündigt in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg stattfinden. Dabei sollen verstärkt Teststellen in den Fokus genommen werden, bei denen Hinweise auf Mängel vorliegen. Bereits im August letzten Jahres hatten flächendeckende Kontrollen vereinzelt Mängel bei Teststellen ergeben, in der Gesamtbetrachtung war das Ergebnis jedoch zufriedenstellend.


Korrekte Durchführung der Tests entscheidend, um Infektionen zu erkennen

„Derzeit erreichen uns wieder vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Tests nicht korrekt durchgeführt werden“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dies ist jedoch entscheidend, um Infektionen zu erkennen. Insbesondere durch die stark in Anspruch genommenen PCR-Kapazitäten nehmen Antigen-Schnelltests auch künftig eine wichtige Rolle ein. Deshalb werden wir die Teststellen im Land noch einmal verstärkt unter die Lupe nehmen.“


Das Hauptaugenmerk bei den Kontrollen liegt vor allem auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der korrekten Durchführung der Tests, insbesondere auch der Probenahme. Aber auch der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten wird genau geprüft. Zudem sollen in diesem Zusammenhang alle Teststellen im Land noch einmal auf Mindestanforderungen hingewiesen werden.


Einführung eines Meldeportals für Teststellen geplant

Im Januar 2022 haben ca. 4.000 Teststellen in Baden-Württemberg sogenannte Bürgertestungen nach der Test-Verordnung des Bundes (TestV) für Dezember 2021 abgerechnet. Die Beauftragung der Teststellen erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die zuständigen Behörden vor Ort können weitere Beauftragungen von Leistungserbringern unter anderem untersagen, wenn der Bedarf an entsprechenden Teststellen in den Kommunen als gedeckt angesehen wird oder die vom Gesundheitsamt geforderten Unterlagen nicht vollständig nachgewiesen werden können. Die Beauftragungen können darüber hinaus auch untersagt oder wieder entzogen werden, wenn beispielsweise die in der TestV geforderte Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen, medizinprodukterechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen nicht gewährleistet ist.

Das Land plant zudem die Einführung eines Meldeportals für Teststellen, um die Meldungen an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu vereinfachen sowie einen besseren Überblick über die Testangebote im Land zu erhalten.


03. Februar 2022

Mehr Entlastung für Schulleitungen

Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Schulleitungskonzepts werden Schulleitungen zukünftig stärker entlastet. Durch mehr Leitungszeit und weitere Anrechnungsstunden wird das Land die schulischen Führungsteams stärken.


In der ersten Stufe des Konzepts zur Stärkung und Entlastung der Schulleitungen in Baden-Württemberg hat das Land bereits Verbesserungen bei der Besoldung für Schulleitungen umgesetzt. In der zweiten Stufe sollen nun die zeitlichen Rahmenbedingungen für Schulleitungen verbessert werden: Zum einen sollen sie mehr Zeit für Leitungsaufgaben erhalten, zum anderen soll die Situation von Schulen, die in bestimmten Bereichen einen erhöhten Organisationsaufwand haben, durch zusätzliche Anrechnungsstunden besser berücksichtigt werden. Das Kabinett hat aus diesem Grund am Dienstag, 1. Februar 2022 beschlossen, dass das Verfahren zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung eingeleitet werden soll, damit Schulleitungen ab dem Schuljahr 2022/2023 mehr Leitungszeit zur Verfügung gestellt werden kann.


„Wir wollen die Rolle der Schulleitungen stärken. Sie tragen eine große Verantwortung und haben viele Herausforderungen zu bewältigen“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Besonders deutlich werde dies gerade auch jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. „Jede Schulleitung prägt ein Stück weit ihre Schule. Durch ihre pädagogische Führung und das Schulmanagement hat sie großen Einfluss nicht nur auf die Unterrichtsqualität, sondern auf das gesamte Schulklima. Schule kann dann im besten Sinne Lern- und Lebensraum sein, in dem Kinder und Jugendliche sich entwickeln und heranreifen können“, so Kretschmann weiter.


„Wir wollen den Schulleitungen mehr Leitungszeit und auch weitere Anrechnungsstunden geben, mit denen das schulische Führungsteam gestärkt werden kann“, sagte Kultusministerin Theresa Schopper. „Die Schulleitungen haben in der Pandemie einmal mehr gezeigt, welche wichtige Rolle sie als Führungskräfte einnehmen und wie verantwortungsbewusst sie diese Rolle wahrnehmen. Deswegen war es mir wichtig, dass wir im Landeshaushalt 160 Stellen verankern und den nächsten Schritt bei unserem Konzept zur Stärkung der Schulleitungen gehen. Damit können wir den stark beanspruchten Schulleitungen mehr Entlastung zukommen lassen.“


Mehr Leitungszeit für Schulleitungen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung das Kultusministerium beauftragt, das Anhörungsverfahren zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung einzuleiten. In dieser Verordnung ist die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte festgelegt: Sie bestimmt auch, wie viele Stunden Schulleitungen unterrichten müssen beziehungsweise für die Leitung der Schule zur Verfügung haben. Diese sogenannte Leitungszeit richtet sich nach der Zahl der Klassen an der Schule. Für die Schulleitungen mittlerer und großer Schulen soll sie angehoben werden. An einer Realschule mit vier Klassen pro Jahrgangsstufe erhält eine Schulleitung aktuell zum Beispiel 28 Stunden Leitungszeit pro Woche. Durch die neue Regelung und die damit verbundene Erhöhung würde sie 30 Stunden Leitungszeit pro Woche erhalten. Die Schulleitung kann diese Stunden dabei auch an weitere Lehrkräfte weitergeben, die an der Leitung der Schule mitwirken.


„Wir wissen durch Rückmeldungen aus der Wissenschaft, dass die Qualität an den Schulen maßgeblich von den Schulleitungen abhängt. Eine Schule zu leiten, zu führen, zu kommunizieren, dem Kollegium eine entsprechende Haltung zu vermitteln, ist eine herausfordernde Aufgabe, die deswegen auch Zeit braucht“, sagte die Kultusministerin. Insgesamt habe die schulische Leitung damit mehr Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben: Dazu gehören Verwaltungs- und organisatorische Aufgaben wie Absprachen mit dem Schulträger, zum Beispiel wegen Baumaßnahmen an der Schule, die Organisation der Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an die Schule, die Erstellung des Stundenplans, aber auch pädagogische Aufgaben: Dazu gehören die Qualitätsentwicklung der Schule, die Einstellung neuer Lehrkräfte und sie unterrichten selbst auch in einem gewissen Umfang. Mit der Verantwortung für das Krisenmanagement der Schule komme der Schulleitung eine weitere bedeutsame Aufgabe zu.


Weitere Anrechnungsstunden für Außenstellen und Inklusion

Weitere Anrechnungsstunden möchte die Landesregierung für Schulen mit Außenstellen bereitstellen. Schulen sollen je Außenstelle eine halbe Anrechnungsstunde zusätzlich erhalten, hiermit soll dem organisatorischen Mehraufwand, der mit der Führung von Außenstellen für Schulleitungen verbunden ist, Rechnung getragen werden. Verbesserungen sind auch im Rahmen der Inklusion geplant. Zum einen soll es zusätzliche Anrechnungsstunden für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für die Begleitung von Schülerinnen und Schülern geben, die an allgemeinen Schulen inklusiv beschult werden. Für die Schulleitungen mittlerer und großer Schulen soll sie angehoben werden. Die Stunden sollen dabei in Abhängigkeit von der Zahl der Schülerinnen und Schüler gewährt werden. In gleicher Weise sollen den allgemeinen Schulen, an denen kooperative Organisationsformen (frühere Außenklassen) eingerichtet sind, zusätzliche Anrechnungsstunden gewährt werden. Diese Änderungen sollen in der Verwaltungsvorschrift Anrechnungsstunden und Freistellungen zum Schuljahr 2022/2023 umgesetzt werden.



In der ersten Stufe des Konzepts zur Stärkung und Entlastung der Schulleitungen wurden Besoldungserhöhungen für Schulleitungen, insbesondere an Grundschulen und Haupt- und Werkrealschulen, umgesetzt. Außerdem wurden zusätzliche Funktionsstellen, zum Beispiel für stellvertretende Schulleitungen oder an größeren Schulen auch für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter geschaffen. Insgesamt wurden etwa 1.000 zusätzliche Funktionsstellen geschaffen. Die besoldungsrechtlichen Verbesserungen sind mit Wirkung vom 1. September 2020 in Kraft getreten. Mit der Umsetzung der ersten Stufe des Konzepts wurde auch festgelegt, dass Lehrkräfte beziehungsweise stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter, denen die Schulleitung kommissarisch übertragen wurde, für die Dauer der Wahrnehmung der kommissarischen Schulleitung eine monatliche Vertretungszulage erhalten, deren Höhe sich nach der Besoldungsgruppe der vertretenen Schulleitung richtet.


02. Februar 2022

Projekt zur Sportförderung an Grundschulen startet

Das Projekt „Schau mal, was ich kann!“ zur Sportförderung an Grundschulen startet im Februar. Davon profitieren Kinder, die Lehrkräfte und die Vereine. Die einen bekommen ein begeisterndes Angebot, die anderen eine hochwertige Fortbildung und die Dritten entdecken vielleicht hoffnungsvolle Talente.


„Schau mal, was ich kann.“ Dieser Satz – oft lauthals und mit funkelnden Augen von Kindern ausgerufen – ist Eltern, Lehrkräften, Übungsleiterinnen und -leitern sicher bestens bekannt. Ungeduldig wollen die Kleinen präsentieren, was sie bereits können. Häufig können wir solche Situationen bei sportlichen Betätigungen und Bewegungen sehen. Und jeder große Sportler hat mit einer kleinen „Schau mal, was ich kann“-Bewegung seinen Werdegang begonnen. Da passt es gut, dass in diesem Schuljahr ein neues Projekt startet, das eben genau diesen Ausspruch der Kinder als Namen trägt und den Kleinen die Vielfalt des Sports anschaulich machen soll.


„Schau mal, was ich kann!“ soll ab Februar beginnen. Hierbei kooperieren Grundschulen mit Sportvereinen beziehungsweise Sportfachverbänden, qualifizierte Trainerinnen und Trainer begleiten die Sportlehrkräfte im regulären Sportunterricht und bringen „ihre“ Sportart altersgerecht und motivierend den Grundschülerinnen und Grundschülern näher. Dies ist über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen (mit etwa drei Wochenstunden) in der betreffenden Sportart im Rahmen des Sportunterrichts vorgesehen.


100.000 Euro Förderung pro Jahr

Die Kinder lernen auf diese Weise eine ihnen bislang möglicherweise unbekannte Sportart aus erster Hand kennen. Sportvereine und -verbände haben dabei gleichzeitig die Möglichkeit, junge Sport- und Bewegungstalente zu entdecken und sie eventuell für den Vereinssport zu begeistern, um sie dort weiter zu fördern. Darüber hinaus profitieren die Sportlehrkräfte von einer hochwertigen Fortbildung mit der eigenen Schulklasse von ausgewiesenen Sportfachleuten aus der Praxis. „Wir haben gleich drei Gewinner bei ‚Schau mal, was ich kann!‘: die Kinder, die Lehrkräfte und die Vereine. Die einen bekommen ein begeisterndes Angebot, die anderen eine Fortbildung, und die Dritten entdecken vielleicht ein paar Talente“, sagt Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper, und Landessportverbands-Präsidentin Elvira Menzer-Haasis fügt an: „Vereine und Verbände haben hier eine wunderbare Möglichkeit, für ihren Sport zu werben und dabei auch Talente zu sichten. Ich freue mich, dass wir dieses Projekt in Baden-Württemberg an den Start bringen.“


Das Land stellt dem Landessportverband Baden-Württemberg zur Förderung des Projekts „Schau mal, was ich kann!“ im Rahmen des Solidarpakts Sport IV (PDF) für die Jahre 2022 bis 2026 jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus werden von der Stiftung OlympiaNachwuchs geförderte Talente des Nachwuchsleistungssports in Baden-Württemberg einzelne Praxiseinheiten an Grundschulen besuchen. So erhalten die Grundschulkinder einen Eindruck, wohin sportliches Engagement in Verbindung mit entsprechendem Talent führen kann. „Dazu sind wir gerne bereit, denn das Projekt bedeutet nicht nur Freude und Spaß. Wir zeigen damit den Grundschulkindern auch, wie facettenreich und vielfältig der Sport ist“, sagt Ministerin Schopper und ergänzt: „Und wer weiß, vielleicht finden die Kinder darüber auch den Weg in den Sportverein oder gar in eine weitergehende Talentförderung nationaler oder internationaler Spitze. Immerhin haben sie mit den jungen Toptalenten ja auch direkten Kontakt dorthin und sehen, wohin sportliches Engagement führen kann.“


Erfolgreiches Pilotprojekt an fünf Grundschulen

Das Projekt ist eine gemeinsame Initiative des Landessportverbands Baden-Württemberg und des baden-württembergischen Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. Erfolgreich durchgeführt wurde der Pilot zu „Schau mal, was ich kann – initiiert durch die Stiftung Sport in der Schule Baden-Württemberg – mit dem TSV Schmiden an drei Grundschulen (Albert-Schweitzer-Schule Schmiden, Schillerschule Oeffingen und Anne-Frank-Schule Schmiden), dem Kraftwerk Schwarzach (Grundschule Aglasterhausen) und mit dem BSG Ludwigsburg (Osterholzschule). Der dortige Erfolg hat den Anstoß dafür gegeben, die Idee in die Fläche zu tragen.


Windräder Dobel, © Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

01. Februar 2022

Zweite Tranche geeigneter Windkraftstandorte im Staatswald vorgestellt

Im Zuge einer Vermarktungsoffensive sollen Flächen im Staatswald für den Windkraftausbau identifiziert und bereitgestellt werden. Mit der Ausschreibung der zweiten Flächentranche für Angebotsverfahren schafft das Land die Voraussetzungen für bis zu 40 Windenergieanlagen an sechs Standorten im Staatswald.


„Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt mit hohen Preisen und knappen Angebot führt uns sehr deutlich vor Augen, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch in Baden-Württemberg sehr viel schneller vorankommen müssen. Der Ausbau der Windenergie leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist ein wesentliches Element im Klimaschutz-Sofortprogramm der Landesregierung. Dem Staatswald kommt beim Windkraftausbau eine herausragende Vorbildrolle zu. Mit der zügigen Bereitstellung weiterer geeigneter Waldflächen durch ForstBW in der zweiten Tranche schaffen wir die Voraussetzungen, um die gesetzten Ausbauziele der Landesregierung zu erreichen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk im Ministerrat, anlässlich der Vorstellung der zweiten Tranche geeigneter Windkraftstandorte im Staatswald.


Zweite Flächentranche ausgeschrieben

Hauk machte klar, dass, nachdem die Bereitstellung im Staatswald kontinuierlich angelaufen sei, eine weitere erfolgreiche Flächenbereitstellung auch von anderen Rahmenbedingungen abhänge, wie zum Beispiel Erleichterungen in Landschaftsschutzgebieten sowie zügige Fortschritte bei den Regional- und Flächennutzungsplanungen. „Es besteht Klärungsbedarf, wie zum Beispiel in weniger sensiblen regionalen Grünzügen Flächen für die Windkraftnutzung bereitgestellt werden können“, betonte der Minister.

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat landesweit aus einer Verschneidung von windhöffigen Flächen sogenannte Potenzialflächen, differenziert nach solchen mit und ohne Restriktionen, für eine theoretische Windenergienutzung ermittelt. Auf dieser Grundlage hat ForstBW für den Staatswald begonnen, geeignete Vermarktungsflächen zu identifizieren. „Auf die Ausschreibung der ersten Tranche im Oktober 2021 mit 1.999 Hektar Potentialflächen im Wald haben 42 Anbieter 134 Angebote abgegeben. Nach Abschluss der Prüfung durch ForstBW können die Angebote zugeschlagen und in die genehmigungsrechtliche Planung eingestiegen werden“, sagte der Minister.


Bis zu 40 neue Windenergieanlagen an sechs Standorten

Für die Ausschreibung der zweiten Tranche habe ForstBW nun sechs weitere Windkraftstandorte für ein zweites Angebotsverfahren identifiziert. „Auf den rund 900 Hektar (ha) Waldfläche an sechs Standorten in Baden-Württemberg können bis zu 40 neue Windenergieanlagen entstehen“, sagte Peter Hauk. Die tatsächliche Anzahl steht aber erst nach Abschluss der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren fest. Im Vorfeld der Ausschreibung wurden die betroffenen Gemeinden von ForstBW informiert.

Zukünftig soll die Ausschreibung verstetigt werden, sodass auch einzelne Standorte im Staatswald Baden-Württemberg durch ForstBW kontinuierlich ausgeschrieben werden, sobald geeignete potenzielle Windkraftflächen vom Staatsforstbetrieb identifiziert sind.


Zur Ausschreibung vorgesehene Standorte

- Folgende Standorte sind in der zweiten Tranche zur Ausschreibung vorgesehen:

- Eberbach,  Rhein-Neckar-Kreis 50 Ha

- Remchingen,  Enzkreis 80 Ha

- Neuenbürg,  Enzkreis 360 Ha

- Mühlacker, Enzkreis 138 Ha

- Grafenhausen/Bonndorf,  Waldshut 240 Ha

- Öhningen,  Konstanz 32 Ha


Alle ForstBW bekannten Firmen erhalten am 3. Februar 2022 eine E-Mail-Nachricht mit einem Link, der auf die Ausschreibungsunterlagen verweist. Jeder weitere Bewerber kann sich auf die Interessentenliste setzen lassen und erhält Zugang zu den Unterlagen.


Die Vorlage eines Angebotes soll dann innerhalb von acht Wochen erfolgen. Danach werden die Angebote gesichtet, bewertet und ein Ranking erstellt. Die Zeitdauer dieses Prozesses ist abhängig von der Zahl der Rückmeldungen auf die Angebote und kann sich bis Sommer 2022 erstrecken.


Wettbewerb „Effizienzpreis Bauen und Modernisieren“ geht in die dritte Runde

Der Landeswettbewerb „Effizienzpreis Bauen und Modernisieren“ geht in die dritte Runde. Best-Practice-Beispiele sollen zeigen, dass es möglich ist, Gebäude energetisch hochwertig zu sanieren oder zu bauen – und dies zu akzeptablen Kosten. Bewerbungen sind ab dem 1. Februar möglich.


Der Landeswettbewerb „Effizienzpreis Bauen und Modernisieren“ geht in die dritte Runde. Prämiert werden Projekte privater, öffentlicher oder gewerblicher Bauherrinnen und Bauherren, die besonders kostengünstig und zugleich energieeffizient modernisiert oder neu gebaut haben. Gesucht werden auch entsprechend vorbildliche Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser oder Bildungsgebäude. Das Umweltministerium verleiht Preise in mehreren Kategorien und ein Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro. Bewerbungen sind ab 1. Februar und bis zum 31. März 2022 möglich.

Hochwertig energetisch sanieren oder bauen – zu akzeptablen Kosten
„Wer hochwertig energetisch baut und saniert, trägt mit dazu bei, die Energiewende voranzubringen und das Klima zu schonen“, betont Umweltministerin Thekla Walker. „Gebäude haben mit bundesweit rund 120 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) im Jahr einen bedeutenden Anteil an den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Insbesondere in diesem Bereich steckt deshalb großes Potenzial für Verbesserungen, die zu einem umwelt- und klimafreundlicheren Bauen und Modernisieren führen.“

Der Landeswettbewerb soll dazu beitragen, Best-Practice-Beispiele zu finden, die zeigen, dass sich hochwertiges energetisches Sanieren oder Bauen und akzeptable Baukosten vereinbaren lassen. Dabei kommt es auf ein stimmiges Gesamtkonzept aus Gebäudehülle, Anlagentechnik und anderen Faktoren an.

Wärmedämmung spielt eine wichtige Rolle
Eine wichtige Rolle spielt die Wärmedämmung: Sie senkt den Energieverbrauch, schont den Geldbeutel, beugt gesundheitsschädlicher Schimmelbildung vor und sorgt für mehr Wohnkomfort. „Wir wollen zeigen, dass die Wärmewende praktisch und auf vielfältige Weise umsetzbar ist. Die prämierten Projekte können andere Bauherrinnen und Bauherren zur Nachahmung anregen“, sagt Thekla Walker.

Eine erfahrene Jury mit Mitgliedern aus Politik, Wirtschaft, Architektur, Handwerk, Wissenschaft und Fachpresse wird die eingereichten Projekte bewerten und prämieren.

Preisverleihung am 8. Dezember 2022
Der Wettbewerb ist auf Gebäude in Baden-Württemberg beschränkt. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können sich allein oder gemeinsam mit Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie Energieberaterinnen und Energieberatern für die Preisverleihung bewerben.

Die Modernisierung oder die Neubaumaßnahme muss zwischen 1. Januar 2018 und dem Stichtag der Bewerbung abgeschlossen sein.

Die Preise werden am 8. Dezember 2022 im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart verliehen.


Arbeitsmarkt im Land zeigt sich weiter stabil

Mit 3,6 Prozent liegt die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg im Januar weiterhin deutlich unter dem Vorjahreswert. Der Arbeitsmarkt bleibt trotz der hohen Inzidenzwerte robust. Im Jahr 2021 hatten Jugendliche unter 25 den größten Rückgang aller Personengruppen.


„Die durchschnittliche Arbeitslosenquote von 3,9 Prozent im Jahr 2021 zeigt die Erholung auf dem Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg nur bedingt an. Gerade zum Jahresende konnten wir ein Wiedererstarken in Richtung Vorkrisenniveau feststellen. Die recht stabilen Zahlen im Januar sind für mich ein gutes Vorzeichen, dass wir dieses Jahr weiterhin eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sehen werden“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich der Veröffentlichung der neuen Arbeitsmarktdaten für Baden-Württemberg.

Kurzarbeitergeld bleibt wichtiges Instrument
Im Januar 2022 waren 224.696 Menschen ohne Arbeit. Zum Vorjahr ist ein Rückgang um minus 58.925 beziehungsweise minus 20,8 Prozent zu verzeichnen. Der überwiegend saisonal bedingte Anstieg der Arbeitslosenzahl im Vergleich zum Vormonat Dezember beträgt 12.396 beziehungsweise plus 5,8 Prozent. „Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar 2022 fällt geringer aus als in den Jahren zuvor. Dennoch bleibt insbesondere für die weiterhin von den Corona-Maßnahmen oder Lieferengpässen betroffenen Wirtschaftszweige das Kurzarbeitergeld ein besonders wichtiges Instrument. Die Betriebe müssen jetzt wissen, wie es weitergeht und was sie tun können, um diese immer noch schwierige Phase mit ihrer Belegschaft zu überstehen“, so die Ministerin weiter. Die Bundesregierung müsse daher rasch handeln und die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld über den 31. März 2022 hinaus verlängern.

Dr. Susanne Koch, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, macht Hoffnung: „Der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg zeigt sich auch im Januar 2022 stabil. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat ist saisontypisch. Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie ist die Arbeitslosigkeit saisonbereinigt zurückgegangen. Die Kurzarbeit nimmt wieder zu und bleibt der rettende Anker für viele Beschäftigte; der Großteil der Anträge kommt wie erwartet aus dem Gastgewerbe.“

Arbeitslosenquote liegt deutlich unter Vorjahreswert
Die Arbeitslosenquote im Januar steigt auf 3,6 Prozent. Dabei liegt sie weiterhin deutlich unter dem Vorjahreswert von 4,5 Prozent. Im Januar 2020 waren 4.173 Arbeitslose weniger und eine Arbeitslosenquote von 3,5 Prozent zu verzeichnen.

Die Arbeitskräftenachfrage der Wirtschaft bleibt im Januar 2022 weiter auf hohem Niveau. Die Zahl der von der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen liegt bei 100.164. Im Vergleich zum Vormonat sind 2.239 Stellen weniger ausgeschrieben, aber immer noch 33.107 Stellen mehr als noch vor einem Jahr.

Größter Rückgang 2021 bei Jugendlichen unter 25
„Dass Jugendliche unter 25 im Jahr 2021 den größten Rückgang aller Personengruppen hatten, erfreut mich besonders“, so die Ministerin. Der Rückgang im Jahr 2021 betrug fast 5.000 Personen beziehungsweise minus 19,5 Prozent. Im Vergleich zum Dezember 2021 betrug der Anstieg der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren im Januar 816 Personen beziehungsweise plus 5,5 Prozent (Anstieg der Quote von 2,1 auf 2,3 Prozent). Im Gegensatz dazu steht die Altersgruppe ab 55 Jahren. Diese hatten 2021 einen Anstieg der Arbeitslosigkeit um knapp 4.600 Personen beziehungsweise 7,9 Prozent. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2021 ist im Januar ein Anstieg um 3.618 Personen (6,2 Prozent) zu verzeichnen. „Wir rechnen 2022 mit einem weiteren Beschäftigungsanstieg. Dabei haben wir alle Personengruppen im Blick und bemühen uns, alle bestmöglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern“, so die Ministerin weiter.


© Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

Baden-Württemberg bleibt gentechnikfreie Region

In baden-württembergischer Ernteproduktion wurden auch im vergangenen Jahr keine gentechnisch veränderten Organismen festgestellt. Das ergab die amtliche Untersuchung der heimischen Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen.


„Es ist erfreulich und für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine gute Nachricht, dass 2021 keinerlei gentechnisch veränderte Organismen in unseren heimischen Ernteprodukten nachgewiesen wurden. Das zeigt, dass unsere Maßnahmen greifen und erfolgreich sind. Wir nutzen konsequent alle landespolitischen Spielräume, um Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten. Um das Aufwachsen gentechnisch veränderter Pflanzen in Baden-Württemberg zu verhindern, sind neben Untersuchungen des Saatguts ein sorgfältiger Umgang sowohl im Handel als auch auf allen Verarbeitungs- und Produktionsstufen notwendig“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Seit mittlerweile 18 Jahren untersucht die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung stichprobenartig, ob in Ernteprodukten aus Baden-Württemberg gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nachgewiesen werden können. Bei den im vergangenen Jahr durchgeführten Untersuchungen von 38 Mais-, 28 Raps-, 21 Soja-, und 18 Leinproben sowie vier Zuckerrübenproben ergab sich kein Hinweis auf eine gentechnische Veränderung.


Seit 2004 jährliches Monitoringprogramm

Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen ist außerhalb Europas weit verbreitet. In Deutschland gibt es keine Zulassung für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen. Hauptanbaugebiete für gentechnisch veränderten Mais und Soja sind die USA, Argentinien und Brasilien. Aufgrund des weltweiten Handels mit Saatgut und Ernteprodukten kann deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass trotz aller vorsorgenden Maßnahmen auch in heimischen Ernteprodukten GVO nachgewiesen werden. Um den Erfolg der Maßnahmen im Land bewerten zu können, werden seit 2004 jährlich in einem Erntemonitoringprogramm Untersuchungen auf GVO im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg und im Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg durchgeführt. Um Einträge von GVO frühzeitig zu erkennen und um die Entwicklung über die Jahre transparent zu machen, werden die Proben unmittelbar nach der Ernte in landwirtschaftlichen Erfassungsstellen und Mühlenbetrieben entnommen.


„Wir wollen weiterhin einen Anbau ohne GVO – konventionell wie ökologisch. Deshalb werden wir diese Untersuchungen auch zukünftig fortsetzen. Gerade die im vorletzten Jahr bekannt gewordene Verunreinigung von Leinsaat mit Spuren einer in der Europäischen Union nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Sorte zeigt, dass weiterhin hohe Anstrengungen und umfassende vorsorgende Maßnahmen notwendig sind“, betonte Hauk.


Schwerpunkt des Monitorings liegt auf Mais

Seit Beginn des Erntemonitoringprogramms 2004 wurden insgesamt über 1.660 Ernteproben untersucht, in 30 Proben waren gentechnische Veränderungen nachweisbar. Im Jahr 2020 wurde in einer Probe Leinsaat erstmals seit 2009 eine Verunreinigung mit einer gentechnisch veränderten Leinsorte im Spurenbereich festgestellt. Zuvor hatte es seit 2015 für keine Pflanzenart Hinweise auf gentechnische Veränderungen gegeben. Bereits seit 2007 werden Verunreinigungen über der Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent nicht mehr festgestellt.


Der Schwerpunkt des Monitoringprogramms liegt aufgrund der Bedeutung des Maisanbaus in Baden-Württemberg weiter auf der Untersuchung von Maispartien. Wie in den Vorjahren wurde auch in den 38 Stichproben der Ernte 2021 bei einer Nachweisgrenze von 0,03 Prozent kein gentechnisch veränderter Mais nachgewiesen. Begleitend zur Eiweißinitiative des Landes und aufgrund der zunehmenden Bedeutung des heimischen Sojaanbaus ist die Untersuchung von Sojabohnen von besonderem Interesse. Auch in den 21 Sojaproben aus der Ernte 2021 konnte keine gentechnische Veränderung festgestellt werden, womit sich die Ergebnisse aus 2018 mit 14 Proben, aus 2019 und aus 2020 mit jeweils 19 Proben bestätigen.


Bericht Erntemonitoring 2021

Der ausführliche Bericht zum GVO-Erntemonitoring 2021 mit weiteren Informationen kann im Internet unter den nachfolgend genannten Adressen abgerufen werden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg ist das Zentrallabor für Untersuchungen auf GVO für die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Für die entsprechenden Untersuchungen in Saatgut und Futtermitteln ist das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg zuständig.


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Impfquote bei Pflegeheimbewohnern steigt weiter an

Drei Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen im Land hat mittlerweile eine Auffrischungsimpfung erhalten. Gesundheitsminister Manne Lucha ruft dazu auf, weiterhin die umfangreichen Impfangebote zu nutzen. Die Unterstützung des Landes dafür steht.


76 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen in Baden-Württemberg haben mittlerweile die Auffrischungsimpfung bekommen. Das sind deutlich mehr als noch vor einem Monat: Im Dezember 2021 hatte die Quote noch 68,3 Prozent betragen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Landesgesundheitsamtes (PDF) hervor, die das Gesundheitsministerium in Auftrag gegeben hatte.


„Über den Anstieg freuen wir uns natürlich, allerdings ist da noch Luft nach oben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Er erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an sein Schreiben an alle Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, in dem er Mitte Januar dazu aufgerufen hatte, die umfangreichen Impfangebote zu nutzen. „Gerade ältere Menschen sind nur vollständig geschützt, wenn sie auch die Auffrischungsimpfung bekommen haben. Wir dürfen da nicht nachlassen und müssen weiter aktiv dafür sorgen, dass auch die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner die Impfangebote nutzen.“


Mobile Impfteams stünden dafür in ausreichender Zahl zur Verfügung, sie können direkt von den Einrichtungen angefordert werden. „Wir haben alle mobilen Impfteams gebeten, trotz vielfältiger Impfangebote nochmals allen Einrichtungen ein weiteres Impfangebot zu unterbreiten“, erklärte der Minister.


Mehr Beschäftigte sollten sich boostern lassen

Zweimal geimpft sind jetzt 92,3 Prozent (vor einem Monat 91,2 Prozent) der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime in Baden-Württemberg. Auch die Impfquote der Beschäftigten der Einrichtungen steigt an: 85,4 Prozent sind zweimal geimpft, 49,9 Prozent sind geboostert. Im Dezember 2021 waren 81,6 Prozent der Beschäftigten grundimmunisiert und nur 37 Prozent hatten eine Auffrischimpfung erhalten.


„Von Mitte März an gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Spätestens jetzt ist es also an der Zeit, dass sich alle Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen mit dem Thema Impfen ernsthaft auseinandersetzen“; so Lucha weiter. „Meine Bitte: Lassen Sie sich alle impfen – und schützen Sie damit die Seniorinnen und Senioren, für deren Wohl Sie arbeiten. Die Quote von gut 85 Prozent bei der Grundimmunisierung weist in die richtige Richtung. Aber nur die Hälfte der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen ist geboostert, hier müssen wir noch besser werden.“


Warum sind Bewohnerinnen und Bewohner noch nicht geimpft?

Die Gründe, warum Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen bislang nicht geimpft wurden, sind vielfältig. Denkbar sind zum Beispiel akute Erkrankungen verbunden mit längeren Krankenhausaufenthalten oder eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes sowie persönliche Ablehnungen.


Für das Land ist vor allem wichtig, dass alle Impfwilligen in den Einrichtungen ein Impfangebot bekommen. Sollten Impfungen in den Einrichtungen über die niedergelassene Ärzteschaft nicht möglich sein, so stehen die mobilen Impfteams zur Verfügung. Eine Liste mit den entsprechenden Ansprechpartnern wurde den Einrichtungen für Anfragen zu Impfeinsätzen in Pflegeheimen frühzeitig übersandt. Auch die Heimaufsichtsbehörden und die Taskforce Impfen des Sozialministeriums sind bei der Organisation des Impfangebots in den Heimen behilflich. Der dafür notwendige Impfstoff steht in ausreichender Zahl zur Verfügung.


„Jede und jeder noch Zögerliche und Unentschlossene, den oder die wir für eine Impfung gewinnen können, ist in meinen Augen jede Anstrengung wert. Ich danke den Einrichtungen für die zahlreichen Aktionen und Initiativen, die hier in der Vergangenheit bereits angestoßen wurden, und rufe dazu auf, in diesem Engagement zum Schutz der Ihnen anvertrauten pflegebedürftigen Menschen nicht nachzulassen“, so Lucha abschließend.


Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

500.000 Euro für Projekte zur Wiederherstellung von Ökosystemen

Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg startet die Ausschreibung ihres Förderschwerpunktes 2022 zur Wiederherstellung von Ökosystemen. Dabei handelt es sich um ein zentrales Zukunftsthema, um die biologische Vielfalt zu stärken und das Klima zu schützen.


Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt zeigen eindrücklich, wie wichtig es ist, natürliche Lebensräume umfassend zu schützen. Die Vereinten Nationen haben daher die Jahre 2021 bis 2030 als weltweite Dekade zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen ausgerufen. Innerhalb dieser Dekade soll durch konkrete Maßnahmen die immer weiter voranschreitende Zerstörung von Ökosystemen gestoppt und deren Wiederherstellung eingeleitet werden.

Zur Unterstützung der Ziele der Dekade stellt die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg 500.000 Euro für Projekte zur Verfügung. Mit ihrer Förderung möchte sie die Wertschätzung für „gesunde“ Ökosysteme in der Gesellschaft verankern und auch einen Motivationsschub für Maßnahmen zur Wiederherstellung degradierter und zerstörter Ökosysteme initiieren.

„Wir müssen dringend entschlossen handeln, denn eine intakte Natur und funktionierende Ökosysteme sind unser aller Lebensgrundlagen“, sagte Naturschutzministerin und Stiftungsratsvorsitzende Thekla Walker zum Start der Ausschreibung.


Landespreis für Heimatforschung 2022 ausgeschrieben

Mit dem Landespreis für Heimatforschung zeichnet die Landesregierung auch 2022 wieder besondere Leistungen in der Erforschung der lokalen Geschichte und der Traditionen in Baden-Württemberg aus. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022, für den Schülerpreis der 31. Mai 2022.


Besondere Leistungen bei der Erforschung lokaler Geschichte und der vielfältigen Traditionen in Baden und Württemberg werden auch 2022 von der Landesregierung ausgezeichnet und belohnt. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben. Bewerbungen können bis 30. April erfolgen, für den Schülerpreis auch bis 31. Mai. Zur feierlichen Preisverleihung kommt es im Rahmen der Heimattage am 17. November 2022 im badischen Offenburg.

„Gerade in einem auf die Zukunft ausgerichteten Wirtschaftsland wie Baden-Württemberg halte ich es für wichtig, immer wieder auch Rückschau zu halten. Die ehrenamtlichen Heimatforscherinnen und Heimatforscher geben uns mit ihren Publikationen eindrucksvoll und anschaulich viele wertvolle Hinweise und Hintergrundinformationen dazu, wie sich unsere Gesellschaft entwickelt hat, welche wichtigen Ereignisse Grundlagen für unser heutiges Zusammenleben gelegt haben, wie örtliche Geschichte erlebbar werden kann. Dafür möchten wir uns mit dem traditionsreichen Landespreis ganz herzlich bedanken“, sagte Petra Olschowski, Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Der Preis ist zum 41. Mal ausgeschrieben.


Neue Preiskategorie „Heimatforschung digital“
Erst seit kurzem gibt es die Preiskategorie „Heimatforschung digital“. Hier können auch multimediale Arbeiten zur Heimatforschung prämiert werden. „Wir denken dabei an Webseiten, Webdatenbanken oder auch Social-Media-Accounts, die sich mit Themen der Heimatforschung auseinandersetzen“, erklärte Petra Olschowski. „Gerade über einen großen Anklang bei dieser Preiskategorie würde ich mich sehr freuen, da die ehrenamtliche Heimatforschung durch sie auch neue Wege der Erarbeitung und Vermittlung findet.“

Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf einer eigenen Forschungsleistung beruhen. Die eingereichten Arbeiten sollen folgende Themenbereiche mit Bezug zu Baden-Württemberg behandeln:

•   Orts-, Regional- und Landesgeschichte - auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
•   Neue Heimat in Baden-Württemberg
•   Heimatmuseen, Heimatforschung
•   Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz
•   Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
•   Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
•   Kunst und Architektur
•   Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
•   Volksmusik, Volkstanz, Tracht
•   Bevölkerung und Minderheiten
•   Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung.

Der Landespreis für Heimatforschung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst lobt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg den Landespreis für Heimatforschung aus. Das Ziel ist, die Leistungen ehrenamtlich tätiger Heimatforscher und Heimatforscherinnen zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die Verleihung des Preises findet am 17. November 2022 in Offenburg im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg statt. Der Landespreis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000 Euro, zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro, einem Jugendförderpreis und einem Schülerpreis zu je 2.500 Euro sowie einem Preis Heimatforschung digital zu 2.500 Euro.

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg fördert den Landespreis, insbesondere die Preiskategorie Heimatforschung digital, mit einer größeren Summe. Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury.


Anpassung des Stufensystems der Corona-Verordnung

Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung.

Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I.

Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.


Das Land setzt, wie angekündigt, das Stufensystem mit Anpassungen wieder in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab Freitag, 28. Januar 2022. Die Landesregierung berücksichtigt in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz (PDF) sowie die veränderte Lage durch die Omikron-Variante.


Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarmstufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrechtseingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.


Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr.


Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.


Änderungen in der Alarmstufe I

  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
  • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
  • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
  • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
  • maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
  • maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
  • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
  • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G.


Änderungen in der Alarmstufe II

  • Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.

Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts

Am 27. Januar ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig,

die Erinnerung zu bewahren.


Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Holocausts am 27. Januar daran erinnert, wie wichtig es ist, den unfassbaren Gräuel des Holocaust nicht zu vergessen – gerade in diesen Zeiten.


Die Justizministerin sagte: „Die Gräueltaten der Nationalsozialismus-Zeit dürfen sich niemals wiederholen. Umso wichtiger ist es, die Erinnerung wach zu halten. In Baden-Württemberg tun wir dies zum Beispiel mit über 70 Gedenkstätten. Sie sollen die schlimmen historischen Ereignisse, die den Lauf der Geschichte prägten, im Bewusstsein halten. In diesen Tagen gilt es aber auch, sich verharmlosenden Vergleichen mit diesen schlimmsten Verbrechen entgegenzustellen. Wenn in der aktuellen Debatte um Corona-Maßnahmen zum Beispiel mit Judensternen demonstriert wird, verharmlost dies den Holocaust und relativiert den Mord an Millionen von Opfern in inakzeptabler Weise. Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sind hohe Güter, sie stehen jeder und jedem zu, haben aber auch ihre Grenzen.“


Die Ministerin verwies anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocausts auch auf aktuelle Maßnahmen der baden-württembergischen Justiz gegen antisemitische Straftaten. Um die Staatsanwaltschaften bei der Aufdeckung und Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten bestmöglich zu unterstützen, haben die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart beispielsweise Ende vergangenen Jahres einen Leitfaden „Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten in Baden-Württemberg“ auf den Weg gebracht. Dieser soll den Strafverfolgern dabei helfen, eine judenfeindliche Motivation bei Straftaten noch besser zu identifizieren. Denn: schneller erkennen bedeutet schneller handeln können im Kampf gegen Antisemitismus.


Luca-App, Foto: FächerNews, Andreas Kiefer

Baden-Württemberg wird aus luca-App aussteigen

Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Die App kann noch bis Ende März dieses Jahres weiter genutzt werden.


Das Land Baden-Württemberg wird den Kooperationsvertrag zur Nutzung der luca-App bei der Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie nicht verlängern. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 26. Januar 2022 in Stuttgart mit. Die finale Entscheidung fiel nach einem öffentlichen Experten-Hearing, das das Gesundheitsministerium Anfang dieser Woche veranstaltet hatte.


App kann bis Ende März weiter genutzt werden

„Wir werden nun in einem geordneten Verfahren aus der Nutzung der luca-App aussteigen. Der Vertrag mit dem Anbieter culture4life läuft Ende März aus und wird nicht verlängert werden“, so Lucha. Bis dahin könne die luca-App zunächst weiterverwendet werden. Eine Übergangsphase soll den Nutzern und Anwendern nun die Möglichkeit bieten, sich auf die neue Situation einzustellen.


„Die Entscheidung vor einem Jahr, die luca-App für die Kontaktpersonennachverfolgung zu nutzen und damit den Menschen mehr Freiraum beispielsweise in Form von Gastro- oder Theaterbesuchen zu ermöglichen, war absolut richtig. Inzwischen hat sich die Pandemielage verändert. Mehr als 70 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg sind geimpft, gleichzeitig sind die Inzidenzen durch die Omikron-Variante exponentiell gestiegen, und die Kontaktpersonennachverfolgung der Gesundheitsämter konzentriert sich nunmehr auf gefährdete Gruppen und große Ausbrüche. Dadurch werden die luca-Daten praktisch nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen durch die Gesundheitsämter abgefragt und für deren Ermittlungstätigkeiten herangezogen“, so Lucha weiter.


Kontaktpersonennachverfolgung ist dem derzeitigen Pandemiegeschehen angepasst

In der derzeitigen Phase der Pandemie scheine eine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung nicht zwingend erforderlich und faktisch auch nicht leistbar zu sein. Vielmehr sei eine bevölkerungsbezogene Kontaktpersonennachverfolgung zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Strategie. „Diese Strategie kann auch mit Hilfe der kostenfreien Corona Warn-App des Bundes, die anonyme Warnungen ausspielt und auf eigenverantwortliches, umsichtiges Handeln der Nutzenden abzielt, unterstützt werden. Wir mussten eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen und haben unsere Entscheidung genau abgewogen. Letztlich sind wir zu dem Schluss gekommen, die luca-App nicht weiter zu nutzen“, so Lucha abschließend.


Die Landesregierung wird nun darüber beraten, ob und in welcher Form die individuelle Kontaktpersonennachverfolgung dem jeweiligen Pandemiegeschehen angepasst werden kann und welche Hilfsmittel dafür in Frage kommen. Bis zu einer Änderung der weiterhin gültigen Regelungen zur Datenerfassung, beispielsweise in der Gastronomie, wird Luca allerdings weiter genutzt werden können.


Land passt Regelungen für Quarantäne und Isolation an

Das Gesundheitsministerium hat die Regeln für Quarantäne und Isolation angepasst. Künftig müssen auch Genesene mit mindestens einer Impfung gegen das Coronavirus als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.


In der Corona-Verordnung Absonderung regelt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, wer in Baden-Württemberg in Absonderung, Quarantäne und Isolation muss. Vor allem in einem Punkt passt das Ministerium jetzt die Regeln an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts an. Die Änderungen treten am morgigen Mittwoch, 26. Januar 2022, in Kraft.


Wie bislang schon ausgenommen von der Pflicht zur Quarantäne sind Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise aufgefrischt sind. Künftig gelten nun auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.


Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen

Konkret sind damit von morgen an Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantänepflicht ausgenommen:

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt, 
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.


Weitere Änderungen in der Corona-Verordnung Absonderung

  • Es wird klargestellt, dass sich positiv getestete Personen aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme seit mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind.
  • Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positiven Selbsttest kann nunmehr auch mittels Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum, erfolgen.



Finanzministerium startet Podcast

Im neuen Podcast des Finanzministeriums empfängt Minister Dr. Danyal Bayaz in jeder Folge einen neuen Gast.

Den Anfang macht in Folge eins Dr. Eckart von Hirschhausen.


Das Finanzministerium startet den Podcast „Cäshflow - ein Podcast über Geld und Politik.“ Minister Dr. Danyal Bayaz wird sich in jeder Folge mit einem Gast über Geldfragen und Finanzpolitik unterhalten.

Minister Dr. Bayaz sagte: „Finanzpolitik ist spannend, Finanzpolitik gestaltet Zukunft. Deshalb lohnt es sich, mit interessanten Gästen darüber zu sprechen und zu zeigen: Das Thema ist alles andere als langweilig und trocken.“

Erste Folge mit Dr. Eckart von Hirschhausen
Den Anfang macht der Mediziner und Buchautor Dr. Eckart von Hirschhausen. Im Gespräch geht es unter anderem darum, welche Rolle Wirtschaft und Kapitalmärkte beim Klimaschutz spielen können, was nachhaltige Investments ausmachen und ob Geld glücklich machen kann.

Die nächste Folge wird im Februar erscheinen. Dann wird die Münchner Wirtschaftsweise und Ökonomin Prof. Monika Schnitzer zu Gast sein.

Der Podcast ist auf allen relevanten Streamingportalen zu hören sowie direkt auf der Webseite des Finanzministeriums.


© Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Leckeres aus geschützten Originalen made in Baden-Württemberg

Ein Videoclip des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zeigt, wie man aus geschützten Originalen Baden-Württembergs im Handumdrehen Genuss zaubert. Der Ursprung von Genuss liegt in guten Produkten. Diese entstehen durch engagierte Produzenten, aber auch durch Kunden, die beides wertschätzen.


„Baden-Württemberg ist das Land der Genießer und des guten Geschmacks und steht für eine Vielfalt hochwertiger regionaler Produkte. Mittlerweile gibt es 17 geschützte geografische Angaben und sieben geschützte Ursprungsbezeichnungen. Der Geoschutz der Europäischen Union (EU) trägt dazu bei, dass ein Original auch ein Original bleibt. Wie geschützte Originale schmecken und wie man daraus im Handumdrehen Genuss zaubert, zeigen die Köche Eberhard Braun und Georg Barta, bei einem virtuellen Stelldichein mit Grünkernsuppe, Schwäbisch-Hällischen Landschwein und Birnen-Chutney“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk bei der Vorstellung des Videoclips zur kulinarischen Spurensuche mit geschützten Originalen aus Baden-Württemberg.

Originale stehen aufgrund ihrer eigenen Geschichte, des authentischen Herstellungsverfahrens und ihrer besonderen Qualität für unverfälschten Genuss und prägen das Profil des Genießerlandes Baden-Württemberg. Dieses Prinzip funktioniere nur, wenn die Produkte und die Menschen, die sie herstellen wertgeschätzt werden. „Wer regional kauft, der hilft mit, unsere Kultur- und Naturlandschaften so zu erhalten, wie wir sie kennen und wertschätzen“, betonte Minister Hauk.


Kampagne „Natürlich: Von Daheim!“
Landwirtschaft sei nicht selbstverständlich und bedürfe viel Engagement und Können. „Die 2017 gestartete Kampagne ‚Natürlich: Von Daheim!‘ entwickeln wir weiter und legen den Fokus auf unsere Bäuerinnen und Bauern sowie das Handwerk und die Verarbeiter in der gesamten Wertschöpfungskette. Denn sie alle haben die Wertschätzung unserer Gesellschaft verdient“, sagte der Minister.

Das ‚Virtuelle Stelldichein‘ zum Nachschauen sowie die Rezeptkarten zum Nachkochen mit geschützten Originalen aus Baden-Württemberg ist auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingestellt.


Landespreis für Heimatforschung 2022 ausgeschrieben


Mit dem Landespreis für Heimatforschung zeichnet die Landesregierung auch 2022 wieder besondere Leistungen in der Erforschung der lokalen Geschichte und der Traditionen in Baden-Württemberg aus. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022, für den Schülerpreis der 31. Mai 2022.


Besondere Leistungen bei der Erforschung lokaler Geschichte und der vielfältigen Traditionen in Baden und Württemberg werden auch 2022 von der Landesregierung ausgezeichnet und belohnt. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben. Bewerbungen können bis 30. April erfolgen, für den Schülerpreis auch bis 31. Mai. Zur feierlichen Preisverleihung kommt es im Rahmen der Heimattage am 17. November 2022 im badischen Offenburg.

„Gerade in einem auf die Zukunft ausgerichteten Wirtschaftsland wie Baden-Württemberg halte ich es für wichtig, immer wieder auch Rückschau zu halten. Die ehrenamtlichen Heimatforscherinnen und Heimatforscher geben uns mit ihren Publikationen eindrucksvoll und anschaulich viele wertvolle Hinweise und Hintergrundinformationen dazu, wie sich unsere Gesellschaft entwickelt hat, welche wichtigen Ereignisse Grundlagen für unser heutiges Zusammenleben gelegt haben, wie örtliche Geschichte erlebbar werden kann. Dafür möchten wir uns mit dem traditionsreichen Landespreis ganz herzlich bedanken“, sagte Petra Olschowski, Staatssekretärin für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Der Preis ist zum 41. Mal ausgeschrieben.


Neue Preiskategorie „Heimatforschung digital“
Erst seit kurzem gibt es die Preiskategorie „Heimatforschung digital“. Hier können auch multimediale Arbeiten zur Heimatforschung prämiert werden. „Wir denken dabei an Webseiten, Webdatenbanken oder auch Social-Media-Accounts, die sich mit Themen der Heimatforschung auseinandersetzen“, erklärte Petra Olschowski. „Gerade über einen großen Anklang bei dieser Preiskategorie würde ich mich sehr freuen, da die ehrenamtliche Heimatforschung durch sie auch neue Wege der Erarbeitung und Vermittlung findet.“

Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf einer eigenen Forschungsleistung beruhen. Die eingereichten Arbeiten sollen folgende Themenbereiche mit Bezug zu Baden-Württemberg behandeln:

•   Orts-, Regional- und Landesgeschichte - auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
•   Neue Heimat in Baden-Württemberg
•   Heimatmuseen, Heimatforschung
•   Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz
•   Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
•   Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
•   Kunst und Architektur
•   Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
•   Volksmusik, Volkstanz, Tracht
•   Bevölkerung und Minderheiten
•   Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung.

Der Landespreis für Heimatforschung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst lobt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg den Landespreis für Heimatforschung aus. Das Ziel ist, die Leistungen ehrenamtlich tätiger Heimatforscher und Heimatforscherinnen zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die Verleihung des Preises findet am 17. November 2022 in Offenburg im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg statt. Der Landespreis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000 Euro, zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro, einem Jugendförderpreis und einem Schülerpreis zu je 2.500 Euro sowie einem Preis Heimatforschung digital zu 2.500 Euro.

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg fördert den Landespreis, insbesondere die Preiskategorie Heimatforschung digital, mit einer größeren Summe. Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury.


E-Ladesäule, Foto FächerNews / Andreas Kiefer

Mehr Ladesäulen dank spezieller Parkhäuser und Quartiere

Leichter Umsteigen vom Elektroauto aufs Rad oder den Elektroscooter: Mit den Elektro-Quartierhubs verändert sich das Parken in den Städten. In Heilbronn, Stuttgart und Ulm geht es los mit Pilotprojekten. Das Land fördert den Bau mit 3,3 Millionen Euro.

Elektro(E)-Quartiershubs sind spezielle Parkhäuser und Quartiere, die für E-Autos passende Ladesäulen bieten. Sie machen von dort den Umstieg auf Bike- und Car-Sharing-Dienste leichter. Sie sollen helfen in Wohnquartieren die parkenden Autos von der Straße ins Parkhaus zu bringen. Insgesamt fördert das Land mit 3,3 Millionen Euro Pilotprojekte in Heilbronn, Stuttgart und Ulm.

Verkehrsminister Winfried Hermann betonte die Wichtigkeit der E-Quartiershubs für die Stadtentwicklung: „Wenn Autos nicht mehr auf der Straße parken, dann entsteht dort neuer wertvoller öffentlicher Raum. Das Parkhaus der Zukunft ist ein Ort der Vernetzung und des Umstieges auf andere klimafreundlichere Verkehrsmittel. In unseren Pilotstädten werden die E-Quartiershubs daher ein neues Lebensgefühl für Zufußgehende und Radfahrende schaffen.“

Ausbau von E-Ladesäulen in den Städten 

Mit dem Bau der E-Quartiershubs wird auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos vorangetrieben. In den drei Pilotstädten entstehen dank der Hubs insgesamt 391 neue Ladepunkte. Ergänzt werden die Parkhäuser durch neue Mobilitätsangebote. Unter anderem sieht das Konzept der E-Quartiershubs vor, dass verschiedene Angebote für Leihfahrräder, Car-Sharing-Fahrzeuge, E-Scooter und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in direkter Umgebung verfügbar sind.

Mit der Verlagerung des parkenden Verkehrs in die E-Hubs werden neue Freiräume in den Stadtvierteln entstehen. Diese können dann künftig zum Beispiel für die Aufwertung des öffentlichen Raums mit schattenspendenden Bäumen bepflanzt oder für den Ausbau der Radinfrastruktur und sicherer Fußwege verwendet werden. Dazu sollen bestehende und neue Parkhäuser, Parkplätze oder Tiefgaragen genutzt werden, die gleichermaßen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Kundinnen und Kunden zugänglich sind. Langfristig sollen weitere geförderte E-Quartiershubs in ganz Baden-Württemberg entstehen.


Feuchtgebiet, Foto: FächerNews / Andreas Kiefer

Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar

Anlässlich des Welttags der Feuchtgebiete finden vom 29. Januar bis zum 6. Februar zahlreiche Exkursionen im deutsch-französischen Ramsargebiet am Oberrhein statt. Feuchtgebiete zeichnen sich durch eine großartige biologische Vielfalt aus.


Auch in diesem Jahr muss pandemiebedingt ein vielfältiges Festprogramm zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar entfallen. Um diesen Gedenk- und Aktionstag dennoch angemessen zu würdigen und auf das deutsch-französische Ramsargebiet am „Oberrhein – Rhin supérieur“ hinzuweisen, wird es vom 29. Januar bis 6. Februar in der Region eine abwechslungsreiche Exkursionswoche mit 16 fachkundig geführten Touren geben.


Von einem Besuch bei den Nomaden der Lüfte über die Vorstellung von Revitalisierungsprojekten auf der Rheininsel Kembs oder an der Elz bis hin zu einem Kinoabend in Karlsruhe – die Organisatoren locken mit einem unterhaltsamen Programm.

„Es ist natürlich sehr schade, dass es in diesem Jahr wieder keine zentrale Feier zum Welttag gibt, zumal wir ja schon im vergangenen Jahr das 50-jährige Bestehen der Ramsar-Konvention absagen mussten“, bedauerte Umweltministerin Thekla Walker. „Aber zumindest wird es spannende Exkursionen zu verschiedenen Themen in den Feuchtgebieten geben.“ Die Rheinauen seien wertvolle Rückzugsgebiete für Mensch und Natur. „Sie sind unser Klein-Amazonien. Reich an einzigartigen Lebensräumen und einer biologischen Vielfalt, die ihresgleichen sucht.“


Feuchtgebiete vor Verschwinden bewahren

Der diesjährige Welttag der Feuchtgebiete widmet sich dem Motto „Handeln für Feuchtgebiete“. Es sei ein Aufruf, finanzielles, menschliches und politisches Kapital zu investieren, um die Feuchtgebiete als Lebensadern vor dem Verschwinden zu bewahren und diejenigen wiederherzustellen, die durch menschlichen Einfluss stark beeinträchtigt sind, hob Ministerin Walker hervor.


„Gerade das Feuchtgebietssystem des Rheins mit seinen Auen wurde in den vergangenen 200 Jahren durch verschiedene Ausbaumaßnahmen ökologisch stark beeinträchtigt.“ Und hier setzten alle Beteiligten auch länderübergreifend an: Im Rahmen des durch die Europäische Union (EU) über das Projekt zur europäischen territorialen Zusammenarbeit (INTERREG-Programm) geförderten Projekts Rhinaissance werde derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Renaturierung des Rheins und seiner Auen in den Naturschutzgebieten Taubergießen in Deutschland und Île de Rhinau in Frankreich erstellt, sagte Walker. „Auf dieser Grundlage werden verschiedene Maßnahmen identifiziert, um den Rhein dynamischer, lebendiger und widerstandsfähiger zu gestalten.“


Welttag der Feuchtgebiete seit 1997

Den internationalen Welttag der Feuchtgebiete gibt es seit dem Jahr 1997. Seit 2008 richten die französische Region Grand Est, die DREAL Grand Est, Alsace Nature und das Land Baden-Württemberg jährlich im Wechsel den Welttag im Ramsar-Gebiet Oberrhein aus.


Das Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete, kurz Ramsar-Konvention, geht auf das Jahr 1971 zurück. Die Konvention ist nach der Stadt Ramsar im Iran benannt, in der 1971 die Verhandlungen zu dem Abkommen stattfanden.

Neben dem Oberrhein sind im Land noch das Wollmatinger Ried sowie der Mindelsee als Ramsar-Gebiet anerkannt.

© L-Bank

Landespreis für junge Unternehmen ausgeschrieben

Zum 14. Mal schreiben das Land und die L-Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus.

Gesucht werden unternehmerische Vorbilder für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Gesellschaft.

Bewerbungsschluss ist der 21. Februar 2022.


„Baden-Württembergs Wirtschaft genießt in ganz Deutschland großen Respekt. Aber auch europa- und weltweit haben wir in einer Vielzahl von Branchen im Wettbewerb die Nase vorn. Das verdanken wir vor allem den leistungsstarken Unternehmen unseres Landes – und den außergewöhnlichen Persönlichkeiten, die sie erfolgreich führen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am zum Start der Ausschreibung des Landespreises für junge Unternehmen. „Diese oft mittelständisch geprägten Firmen leisten auch einen unschätzbaren Beitrag auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und klimaneutralen Gesellschaft. Und genau solche vorbildlichen Betriebe wollen wir mit dem Landespreis für junge Unternehmen finden und auszeichnen.“


Vorbilder und Macher gesucht

Ministerpräsident Kretschmann, der den Landespreis 2022 bereits zum fünften Mal persönlich verleihen wird und zugleich dessen Schirmherr ist, betont, dass Baden-Württembergs Unternehmerinnen und Unternehmer echte Macherinnen und Macher seien. „Sie haben einen Blick fürs Ganze, schauen mit Optimismus nach vorn und leisten dabei Enormes. Es ist großartig zu sehen, dass sich immer wieder Leute auf den Weg machen, um etwas völlig Neues anzupacken und mit einer echten Idee voranzugehen. Sich dann auch am Markt zu behaupten, das ist nochmal ein riesiger Schritt. Davor habe ich großen Respekt. Solche Vorbilder brauchen wir“, so Kretschmann. Vorbilder für den zweijährlich vergebenen Landespreis können alle sein, die gemeinschaftlich oder selbständig mit einem guten Geschäftskonzept ein junges Unter­nehmen führen oder einen etablierten Betrieb übernommen haben. Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit einer innovativen Dienstleistung oder einem neuartigen Verfahren aussichtsreich gestartet sind, die wirtschaftlich erfolgreich und mit ökologischem Weitblick handeln, die die Chancen der Digitalisierung nutzen oder sich mit ihrem sozialen Einsatz nachhaltig für ein lebenswertes Miteinander einsetzen.


Für die Vorstandsvorsitzende der L-Bank Edith Weymayr bedeutet die Teilnahme am Landespreis immer einen Gewinn: „Auf die Siegerinnen und Sieger wartet neben der Anerkennung ein attraktives Preisgeld und auf alle Teilnehmenden eine sehr wertvolle Erfahrung. Wer sich um den Landespreis bewirbt, entdeckt sein Unternehmen aus einem ganz neuen Blickwinkel. Man stellt sein Konzept auf den Prüfstand und wird im Erfolgsfall gar zur Benchmark.“ Dabei kommen die heimischen Erfolgsgeschichten oft aus den unterschiedlichsten Branchen. Das machen auch die Preisträgerinnen und Preisträger des Jahres 2020 deutlich. Dabei teilten sich ein führendes Technologie-Unternehmen der Prüf- und Messtechnik für Elektro-Autos, ein Software-Anbieter für interaktives Unterrichtsmaterial und die Gründerin eines Gesundheitszentrums im ländlichen Raum die Podestplätze. „In Baden-Württemberg gibt es einfach viele tolle Persönlichkeiten, die ihr Unternehmen mutig und mit großer Verantwortung führen. Diese Unternehmerinnen und Unternehmer wollen wir für ihre Tatkraft und ihr Engagement mit unserem Landespreis auszeichnen. Ich bin mir ganz sicher: 2022 werden wir wieder einen sehr spannenden Wettbewerb um die Besten der Besten bekommen“, so Weymayr.


Bewerbungsschluss am 21. Februar

Teilnehmen können Unternehmen aller Berufe und Branchen, die nach 2011 gegründet oder übernommen haben, Bilanzzahlen für mindestens drei Jahre vorweisen können und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Eine Jury mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und der L‑Bank, der baden-württembergischen Wirtschaft und der Wirtschafts­organisationen, der Wissenschaft und der Medien bewertet die Leistungen der Unternehmen, deren Konzept und wirtschaftlichen Erfolg. Bewerbungsschluss ist der 21. Februar 2022.


Die zehn besten Unternehmen werden am 11. Oktober 2022 im Rahmen eines Festaktes im Neuen Schloss in Stuttgart durch Ministerpräsident Winfried Kretsch­mann und durch die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Edith Weymayr ausgezeichnet. Die drei erst platzierten Unternehmen erhalten Geldpreise in Höhe 40.000 Euro (Platz 1), 30.000 Euro (Platz 2) und 20.000 Euro (Platz 3). Mit insgesamt 90.000 Euro ist der Landespreis – der 2022 zum 14. Mal vergeben wird – einer der höchst dotierten und renommiertesten Unternehmerpreise in Deutschland.


Unternehmensförderung für innovativen Klimaschutz startet

Mit Spitzentechnologie gegen den Klimawandel: Im Rahmen des Förderprogramms Invest BW stellt das Land 30 Millionen Euro bereit, um Baden-Württemberg zum Vorreiter bei klimaneutraler Produktion und Green-Tech zu machen. Förderanträge sind bis 31. März 2022 möglich.


Neue Spitzentechnologien für den Kampf gegen den Klimawandel sind im Förderprogramm Invest BW ab dem 20. Januar 2022 gefragt. Mit einem Förderaufruf zum Thema „Innovationen für den Klimaschutz“ beginnt an diesem Tag eine missionsorientierte Förderrunde des größten branchenoffenen einzelbetrieblichen Förderprogramms in der Geschichte Baden-Württembergs.


Mission Klimaschutz startet am 20. Januar

„Ich bin davon überzeugt, dass Innovationen im Bereich Klimaschutz einer der wichtigsten Bausteine für die nachhaltige Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts sind“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart. „Nachhaltigkeit und Wirtschaft sind die zwei Seiten einer Medaille: Klimaschutz funktioniert nur mit der Wirtschaft zusammen“, betont die Ministerin. Der missionsorientierte Förderaufruf ermöglicht eine Antragsstellung bis zum 31. März 2022.

„Die bisherigen Antragszahlen zeigen, dass wir mit Invest BW vor allem Innovationen in unseren wichtigen kleinen und mittelständischen Unternehmen voranbringen. Auf ihre Innovationskraft setzen wir auch, wenn es darum geht, Baden-Württemberg zum Vorreiter für klimaneutrale Produktion und Green-Tech zu machen – dafür stellen wir nun 30 Millionen Euro bereit “, so Hoffmeister-Kraut weiter.


Förderungen von bis zu drei Millionen Euro

Die Fördersätze werden gegenüber dem am 15. Januar 2022 jüngst ausgelaufenen technologieoffenen Förderaufruf beibehalten. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt. Gefördert werden auch weiterhin Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen, beziehungsweise nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.


Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu einer Million Euro und für Verbundvorhaben von bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.


Ein zusätzlicher Verbundzuschlag wird beim aktuellen Förderaufruf nicht gewährt, um insgesamt möglichst viele gute Ideen baden-württembergischer Unternehmen unterstützen zu können. „Im Kampf gegen den Klimawandel brauchen wir jede gute Idee unserer kleinen und mittelständischen Unternehmer und Unternehmerinnen. Mit dem neuen Förderaufruf wollen wir möglichst viele Vorhaben fördern“, so Hoffmeister-Kraut.


Das Förderprogramm Invest BW

Förderanträge für den missionsorientierten Förderaufruf können online beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ab dem 20. Januar 2022 eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip, Antragsfrist ist der 31. März 2022, 15 Uhr. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet.


Zudem wird es am 17. Februar 2022 um 10 Uhr erneut eine Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen rund um die Antragstellung geben. Eine Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar ist ab dem 20. Januar 2022 möglich.


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 15. Januar 2021 Invest BW als das größte branchenoffene einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet. Für Fördermaßnahmen stehen bis Ende 2022 insgesamt bis zu 300 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Mit Beschluss der Landesregierung vom 27. Juli 2021 wurde festgelegt, Invest BW als Innovationsförderprogramm fortzuschreiben. Bis Ende 2022 sind regelmäßige Förderaufrufe jeweils quartalsweise vorgesehen.


© Polizeipräsidium Freiburg

Wochenendbilanz der Polizei

Am vergangenen Wochenende wurden 44 Versammlungen mit rund 23.700 Teilnehmern von der Polizei Baden-Württemberg begleitet. Das Versammlungsgeschehen war überwiegend friedlich.


„Eine hohe Zahl an Veranstaltungen mit Bezug zur Corona-Pandemie hat auch am vergangenen Wochenende wieder zu vielen Einsätzen der Polizei geführt, insgesamt waren rund 1.700 Beamtinnen und Beamte eingesetzt. Einer klugen Personalplanung und dem pandemiebedingten Wegfall anderer Veranstaltungen ist es derzeit zu verdanken, dass unsere Polizei diese Aufgabe nach wie vor ohne Einschränkungen wahrnehmen kann“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur Bilanz des Versammlungsgeschehens in Baden-Württemberg.


Am vergangenen Wochenende vom 14. bis 16. Januar 2022 wurden insgesamt 44 Versammlungen mit rund 23.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmern polizeilich begleitet. Neben den Protesten gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fanden in vier Städten auch Gegendemonstrationen statt. Die Versammlungen blieben weit überwiegend friedlich.


Versammlungsgeschehen am Samstag

Am Samstag, 15. Januar 2022, fand die größte der an diesem Tag insgesamt 18 Versammlungen mit rund 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Freiburg statt. Zeitgleich versammelten sich etwa 2.500 Personen zu einer Gegendemonstration. Die beiden angemeldeten Versammlungen sowie ein anschließender spontaner Aufzug verliefen störungsfrei.


Rund 2.500 Personen demonstrierten ebenfalls am Samstag in Reutlingen. Abgesehen von vereinzelten Verstößen gegen die Maskentragepflicht verlief die Demonstration auch hier zunächst ohne besondere Vorkommnisse. Nach Versammlungsende zündeten mehrere Personen Böller in der Innenstadt, wodurch ein Polizeibeamter ein Knalltrauma erlitt. Bei einer anschließenden Kontrolle leistete eine Person Widerstand und beleidigte die Einsatzkräfte.


In Ravensburg blieb es bei einer angemeldeten Versammlung, an der etwa 1.800 Personen teilnahmen, friedlich.


Versammlungsgeschehen am Sonntag

Am Sonntag, 16. Januar 2022 versammelten sich in elf Städten und Gemeinden Bürgerinnen und Bürger um gegen die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Die größte Demonstration fand in Baden-Baden mit circa 1.300 Personen statt. Sowohl diese Kundgebung als auch die weiteren Versammlungen verliefen unter Beachtung der erlassenen Auflagen.


Insgesamt 1.200 Verstöße gegen Maskenpflicht geahndet

Im Zuge der Überwachungsmaßnahmen stellte die Polizei am Wochenende landesweit rund 1.700 Verstöße gegen die Corona-Verordnung fest, darunter knapp 1.200 Verstöße gegen die Maskentragepflicht.


„Seit Beginn der Pandemie leistet die Polizei einen extrem großen und absolut entscheidenden Beitrag, den Infektionsschutz mit einem gesellschaftlichen Leben vereinbar zu machen. Mit den für dieses Jahr vorgesehenen 1.340 Ausbildungsplätzen, davon 660 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, werden wir den eingeschlagenen Weg der personellen Stärkung der Polizei fortsetzen und dafür sorgen, dass wir in Zukunft die uneingeschränkte Leistungsfähigkeit unserer Polizei noch besser garantieren können. Die Corona-Krise zeigt, wie richtig und wichtig der 2016 eingeschlagene Weg der personellen Stärkung unserer Polizei ist“, unterstreicht Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Wirtschaftsministerin zur Rolle von synthetischen Kraftstoffen bei Pkws

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bekräftigt, dass die Landesregierung im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW auch weiterhin am bisherigen technologieoffenen Kurs festhalten wird.


„Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Mobilitätssektor ist die Elektromobilität insbesondere im Personenkraftwagen(Pkw)-Segment unentbehrlich. Mit Blick auf die Neuwagenflotte ist diese Transformation bereits in vollem Gange. Hersteller stellen ihr Fahrzeugprogramm aktuell um, beziehungsweise sind bereits mit zahlreichen Fahrzeugmodellen am Markt. Auch auf Kundenseite ist dieser Wandel angekommen. Mit einem Anteil an Elektromobilität von fast einem Drittel bei den Neuzulassungen im vergangenen Jahr ist unser Land Spitzenreiter in Deutschland. Dennoch werden wir insbesondere beim schweren Nutzfahrzeug auf der Langstrecke kurz- und mittelfristig Alternativen brauchen, um auch hier einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gerade dieser Bereich ist bei den verkehrsbezogenen Kohlenstoffdioxid(CO2)-Emissionen dominierend. ReFuels können und müssen hier ebenso einen wichtigen Beitrag leisten wie im Flug- und Schiffsverkehr. Es ist richtig, dass aktuell die Kapazitäten an ReFuels noch sehr begrenzt sind, daran müssen wir arbeiten. Stehen ReFuels in ausreichender Menge zur Verfügung, könnten diese aus meiner Sicht durch Beimischung genutzt werden, um auch bei der Bestandsflotte einen Klimabeitrag zu leisten.


Die Landesregierung Baden-Württemberg wird im Rahmen des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW auch weiterhin am bisherigen technologieoffenen Kurs festhalten und für die verschiedenen Verkehrsträger alle zielführenden Optionen und Potenziale betrachten und unterstützen."


700.000 Euro für innovative Projekte gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Das Land fördert mit 700.000 Euro innovative Projekte zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, Menschen bei der Integration in die Arbeitswelt zu unterstützen. Die Projekte richten sich gezielt und bedarfsgerecht an Frauen und ältere Arbeitssuchende.


Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus setzt sechs innovative Projekte in zwölf Stadt- und Landkreisen zur Förderung von Frauen und älteren Arbeitssuchenden bis Ende 2022 fort und stellt dafür rund 700.000 Euro zur Verfügung. „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, Menschen bei der Integration in die Arbeitswelt zu unterstützen. Unsere innovativen Projekte richten sich gezielt und bedarfsgerecht an arbeitslose Frauen und ältere Arbeitssuchende im Sozialgesetzbuch II (SGB II)-Langzeitleistungsbezug. Bereits vor Corona hatten sie geringere Chancen als andere Menschen, Arbeit zu finden. Das hat sich im Zuge der Pandemie leider weiter verschärft“, sagte Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.



Neue Förderimpulse für Frauen und ältere Arbeitssuchende
„Mit den Projekten des Ideenwettbewerbs setzen wir neue Förderimpulse, um Ältere und Frauen in Langzeitarbeitslosigkeit besser zu erreichen und strukturelle Nachteile zu überwinden. Eine Dokumentation und Bilanzierung der gesammelten Erfahrungen wird dabei helfen, diese Zielgruppen künftig noch besser auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt und in ein Leben ohne Sozialleistungen zu unterstützen“, zeigte sich Hoffmeister-Kraut überzeugt. Hierzu erhält die FamilienForschung Baden-Württemberg den Auftrag, die Erfahrungen der Projektträger zu dokumentieren und zu bilanzieren. Die Ergebnisse werden Ende 2022 in einer Broschüre veröffentlicht.

Die Angebote des Ideenwettbewerbs richten sich an Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und werden im Rahmen des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ umgesetzt. Die bei Projektstart im Sommer 2020 ausgewählten sechs Projekte werden ihre Arbeit bis Ende 2022 fortsetzen. Ziel der Projekte ist die Stabilisierung der persönlichen Situation, die Beseitigung von Hemmnissen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern, sowie eine schrittweise Heranführung der Teilnehmenden an den Arbeitsmarkt.


Modellanlagen zur Agri-Photovoltaik

Das Land fördert fünf Modellanlagen zur Agri-Photovoltaik mit rund
2,5 Millionen Euro. Die innovative Technologie im Land erzielt eine dreifache Rendite: Sie spart Flächen und man kann zusätzlich Sonne und Obst ernten.


Die baden-württembergische Landesregierung möchte in den nächsten Jahren die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) als flächeneffiziente Landnutzungsform fest etablieren. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die beiden zuständigen Ministerien Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bis 2024 fünf Pilotanlagen zur Agri-PV in Baden-Württemberg mit rund 2,5 Millionen Euro fördern.

„Die Agri-PV bietet einen sehr interessanten Ansatz mit einer dreifachen Rendite“, betonten Umweltministerin Thekla Walker und Landwirtschaftsminister Peter Hauk. „Mit der Agri-PV wird nicht nur wertvolle Fläche eingespart, sondern gleichzeitig auch noch Sonne und Obst geerntet.“ Das sonnenverwöhnte Baden-Württemberg biete für die Agri-PV mit den großen Obstbaugebieten in der Bodenseeregion optimale Bedingungen und Möglichkeiten.


Zwei der fünf Anlagen werden in Praxisbetriebe integriert
Mit dem Bau und der Analyse der Pilotanlagen sollen Potenziale und Schwierigkeiten der Agri-PV identifiziert und die Entwicklung der innovativen Technologie landesweit vorangetrieben werden. Durch die Bedeckung mit den Modulen verändere sich das Mikroklima im Pflanzenbestand, erläuterten Walker und Hauk, was positive Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Temperatur haben könne: „Das hat zur Folge, dass dadurch unter Umständen auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verringert werden kann. Das stärkt dann wiederum die biologische Vielfalt.“

Die fünf Demonstrationsanlagen mit einem Schwerpunkt auf Kernobst- und Beerenbau sollen eine geplante Gesamtleistung von mindestens 1.650 Kilowatt-Peak (kWp) erreichen und in Ravensburg, Weinsberg, Karlsruhe, Kressbronn und Nußbach errichtet werden. Die Anlagen werden dabei nicht ausschließlich für Forschungszwecke gebaut. „Erfreulich dabei ist, dass die Agri-PV-Anlagen in Kressbronn und Nußbach in bestehende Betriebe integriert werden“, hoben Walker und Hauk hervor.

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Fraunhofer ISE) wird das Projekt leiten und zusammen mit der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl realisieren.


Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Mit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist zu erwarten, dass auch die
Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des
kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die
Regelungen der Alarmstufe II bestehen.


„Nachdem wir die Ausbreitung der Delta-Variante in den Griff bekommen haben, ist nun die Omikron-Welle da. Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 11. Januar 2022, in Stuttgart.

Wie stark dieser Anstieg sein werde, lasse sich momentan noch nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die Krankheitsverläufe schienen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätze das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. „Erschwerend kommt noch hinzu, dass gleichzeitig durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur fehlen wird“, fuhr Kretschmann fort. „Daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern.“

Lage wird weiter genau beobachtet
Baden-Württemberg friert aus diesem Grund die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. „Wir werden natürlich genau beobachten, wie sich Omikron auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur auswirkt und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir müssen unsere Regeln immer wieder überprüfen – das ist geboten mit Blick auf den Gesundheitsschutz und auf die rechtliche Verhältnismäßigkeit. Genau das tun wir jetzt wieder.“

Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am 12. Januar 2022 in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.


Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und vereinfacht
Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. Minister Lucha: „Es geht uns darum, die Regeln der Corona-Verordnung Absonderung einerseits zu vereinfachen und andererseits massenhafte Ausfälle vor allem von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zu verhindern.

Wichtig ist, dass die Absonderung erst durch einen Test vorzeitig beendet werden kann. Denn auch wenn bei der Omikron-Variante häufig von vermeintlich milderen Verläufen die Rede ist, sollten wir auf keinen Fall zu leichtfertig werden. Die Menschen sind deshalb auch weiterhin unbedingt aufgerufen, bei Symptomen sofort einen Corona-Test zu machen, Kontakte drastisch zu reduzieren und sich vorsorglich zu isolieren.“

Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:
• Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
• Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit  PCR- oder Antigentest möglich.
• Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für Kontaktpersonen gilt:
• Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
• Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
• Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
• Frisch genesene oder frischgeimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis
Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.



EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe
Foto: FächerNews / Andreas Kiefer

Luftqualität im ganzen Land deutlich verbessert

Die Luftqualität war 2021 in ganz Baden-Württemberg deutlich besser als in den Vorjahren – die Stickstoffdioxid-Grenzwerte wurden auch in Stuttgart überall eingehalten. Dass die Belastungen mit Stickstoffdioxid und Feinstaub 2021 weiter zurückgegangen sind, ist ein großer Erfolg für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.


Die Luft ist in baden-württembergischen Städten im vergangenen Jahr 2021 deutlich sauberer geworden. Die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub ging laut der vorläufigen Jahresauswertung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) weiter zurück. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Im vergangenen Jahr sind die Stickstoffdioxid-Konzentrationen auch an den verbliebenen Hotspots in Stuttgart unter den Grenzwert gesunken. Das ist ein Erfolg langjähriger und konsequenter nachhaltiger Verkehrspolitik. Weniger Schadstoffe sind gut für die Gesundheit. Gemeinsam mit den betroffenen Städten wurden viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zum Erfolg der Luftreinhaltung haben all diejenigen entscheidend beigetragen, die auf Bus, Bahn und Fahrrad umgestiegen sind, genauso wie diejenigen, die zu Fuß gegangen sind und auf Fahrten mit dem Auto verzichtet haben. Auch der Modernisierungsprozess zu neuen schadstoffärmeren Fahrzeugen trägt dazu bei. Insbesondere die partiellen Verkehrsverbote für ältere Dieselfahrzeuge ohne moderne, funktionierende Abgasreinigung, haben die Erneuerung der Fahrzeugflotte vorangetrieben.“

Grenzwerte in ganz Stuttgart eingehalten
In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Da der Grenzwert nur knapp eingehalten wurde, sind alle ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffdioxid-Konzentrationen, auch die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge, weiterhin notwendig.

Am einzigen verbleibenden Hotspot im Land in der Schlossstraße in Ludwigsburg konnte die Stickstoffdioxid-Konzentration von 47 µg/m³ im Jahr 2020 auf 44 µg/m³ im Jahr 2021 gesenkt werden. Minister Hermann erklärte dazu: „Die Maßnahmen von Stadt und Land kamen nicht schnell genug. Seit Mitte 2021 gibt es dort Luftfiltersäulen und 2022 wird die Menge des Autoverkehrs gedrosselt – auch mit Hilfe der Ampelanlagen entlang der Bundesstraße 27. Damit wird auch in Ludwigsburg das Ziel erreicht und die Grenzwerte eingehalten werden.“ Entsprechend der rechtlichen Vorgaben erarbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart einen fortgeschriebenen Luftreinhalteplan.


Die ergriffenen Maßnahmen wirken
LUBW-Präsidentin Eva Bell richtet den Blick in das gesamte Land: „Nicht nur in Stuttgart ist die Luftqualität besser geworden. An den bisher hochbelasteten Bereichen in Freiburg, Reutlingen, Mannheim und Heilbronn sind die Konzentrationen von Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen und liegen nun deutlich unter dem Grenzwert. Auch das zeigt: Die ergriffenen Maßnahmen wirken.“

Beim Feinstaub PM10 werden die Grenzwerte schon seit 2018 im ganzen Land eingehalten. Auch 2021 haben die Belastungen durch Feinstaub PM10 weiter abgenommen. Während 2018 der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ beispielsweise in Stuttgart am Neckartor noch an 20 Tagen überschritten wurde, waren es 2021 nur elf Tage. In der Reutlinger Lederstraße ging die Anzahl der Überschreitungstage von elf im Jahr 2018 auf nur noch vier im Jahr 2021 zurück. Erlaubt sind maximal 35 Tage. Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte sind Maßnahmen, die ausschließlich der Reduktion der Feinstaubbelastungen dienen, nicht mehr erforderlich. So tritt die für Stuttgart geltende Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen (PDF) am 15. April 2022 außer Kraft. Die Verordnung untersagt den Betrieb von sogenannten Komfortfeuerungen an Tagen, an denen das Austauschvermögen der Atmosphäre stark eingeschränkt ist und daher besonders hohe Feinstaubkonzentrationen zu erwarten sind.



Wettbewerb zur Landesausstellung Kunsthandwerk 2022 startet

Bis zum 20. März 2022 können sich Kunsthandwerkende um die Preise des Wettbewerbs zur Landesausstellung Kunsthandwerk 2022 bewerben.
Das Kunsthandwerk verbindet handwerkliche und künstlerische
Kompetenz, steht für kreatives Unternehmertum und ist eine wichtige
Branche der Wirtschaft im Land.


Das Land Baden-Württemberg vergibt in diesem Jahr die Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2022“ gemeinsam mit der Stadt Schwäbisch Gmünd. Selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg können sich ab dem 12. Januar beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in einem Wettbewerb um die Staatspreise bewerben. „Das Kunsthandwerk ist eine wichtige Branche der baden-württembergischen Wirtschaft. Hier verbindet sich handwerkliche und künstlerische Kompetenz – Innovation und Kreativität sorgen für immer wieder neue Interpretationen von Funktionalität und zeitgemäßem Design“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut anlässlich des Starts des Wettbewerbs.

„Das Kunsthandwerk und die überwiegend selbstständige Tätigkeit steht für kreatives Unternehmertum und ist geprägt durch die Vielzahl an Ateliers und Werkstätten. Wir setzen die langjährige Tradition des Staatspreises 2022 fort und ich bin gespannt auf die Arbeiten der diesjährigen Bewerberinnen und Bewerber“, so die Ministerin weiter.


Bewerbungen bis zum 20. März möglich
Das Ergebnis des Wettbewerbs präsentiert das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. und der in diesem Jahr gastgebenden Stadt Schwäbisch Gmünd in der Landesausstellung Kunsthandwerk in Schwäbisch Gmünd. Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Die Arbeiten dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Eine eigenständige Idee, eine künstlerische Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Bewerbung erfolgt online. Bewerbungsschluss ist der 20. März 2022.

Eine unabhängige Fachjury wählt unter den zum Wettbewerb eingereichten Arbeiten die Objekte für die Ausstellung aus und vergibt die Preise und weitere Auszeichnungen. Es stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 19.000 Euro zur Verfügung. Für die Staatspreise können bis zu sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer nominiert werden. Drei von ihnen erhalten einen der Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro. Die drei übrigen Nominierungen sind mit einer Anerkennung von 500 Euro verbunden.

Förderpreis für das junge Kunsthandwerk
Zusätzlich zu den Staatspreisen verleiht das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e. V. den Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro. Dieser Preis kann nur an junge Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker bis zum Alter von 35 Jahren vergeben werden (Stichtag: 20. März 2022). Die Handwerkskammer Ulm stellt zudem den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist. Die Stadt Schwäbisch Gmünd stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Der Publikumspreis wird an den/die Teilnehmende/n der Landesausstellung vergeben, deren/dessen Ausstellungsobjekt per Stimmkarte die meisten Stimmen der Besucherinnen und Besucher erhält.

Die Preisverleihung und Ausstellungseröffnung findet am Sonntag, 25. September 2022, um 11 Uhr, im Prediger in Schwäbisch Gmünd statt. Die Landesaustellung Kunsthandwerk wird vom 25. September bis 6. November 2022 in der Galerie im Prediger und im Labor im Chor zu sehen sein.



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